Archiv der Kategorie: Datenschutz

Datenschutz in Frage und Antwort

Bei der Betriebsversammlung im Herbst 2014 wurden zahlreiche Fragen zum Thema Datenschutz gesammelt. Wir haben diese an die zuständigen ExpertInnen weitergeleitet. Um die Lesbarkeit zu erleichtern, werden diese in regelmäßigen Abständen auf dem Betriebsratsblog veröffentlicht. In der Kategorie “Datenschutz in Frage und Antwort” sind die Texte jederzeit abrufbar. Sollten sich daraus weitere Fragen ergeben bitten wir, das Betriebsratsteam von Pastorale Berufe, um deine Rückmeldung.

DVR-Nummer in Signatur:
Warum?

  • Weil es das Gesetz so vorsieht: laut § 25 Abs. 1 DSG 2000 gilt: „Bei Übermittlungen und bei Mitteilungen an Betroffene hat der Auftraggeber seine Identität in geeigneter Weise offenzulegen, sodaß den Betroffenen die Verfolgung ihrer Rechte möglich ist. Bei meldepflichtigen Datenanwendungen ist in Mitteilungen an Betroffene die Registernummer des Auftraggebers anzuführen.“ (Pflicht zur Offenlegung der Identität des Auftraggebers)Da es im Einzelfall oft nicht möglich oder sehr schwierig ist, zu entscheiden, ob die Daten aus einer meldepflichtigen oder nicht meldepflichtigen Datenanwendung stammen, empfiehlt die Datenschutzbehörde, die DVR-Nummer standardmäßig in jedem Schreiben an Betroffene anzuführen. Dies kann beispielsweise durch Aufnahme der DVR-Nummer in den Brief- bzw. E-Mail-Kopf und oder Fuß geschehen.

DVR-Nummer auch bei E-Mails?

  • Ja! Die Datenschutzbehörde empfiehlt, die DVR-Nummer standardmäßig in jedem Schreiben an Betroffene anzuführen. Dies kann beispielsweise durch Aufnahme der DVR-Nummer in den Brief- bzw. E-Mail-Kopf und oder Fuß geschehen.

Pfarrblattdruck (oder Jahresbericht): Adressweitergabe an Druckerei zwecks Adressierung des Druckwerkes unter welchen Bedingungen?

  • Hierbei handelt es sich um den klassischen Fall einer Datenweitergabe an einen Dienstleister. Laut § 10 Abs. 1 DSG 2000 gilt: „Auftraggeber dürfen bei ihren Datenanwendungen Dienstleister in Anspruch nehmen, wenn diese ausreichende Gewähr für eine rechtmäßige und sichere Datenverwendung bieten. Der Auftraggeber hat mit dem Dienstleister die hiefür notwendigen Vereinbarungen zu treffen und sich von ihrer Einhaltung durch Einholung der erforderlichen Informationen über die vom Dienstleister tatsächlich getroffenen Maßnahmen zu überzeugen.“ (Zulässigkeit der Überlassung von Daten zur Erbringung von Dienstleistungen)Es ist daher in diesem Fall eine Dienstleistervereinbarung mit der Druckerei abzuschließen (Muster beim Datenschutzbeauftragten erhältlich)!

Mag. Alexander Marktler (Datenschutzbeauftragter der Diözese Linz)

“Big Brother” im Alltag

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Datenschutz veröffentlicht.

117989_Überwachungsboxen im Auto, die das Fahrverhalten aufzeichnen und an die Versicherung Position, Geschwindigkeit und Beschleunigungswerte übertragen, wobei die Höhe der Prämie zu einem gewissen Prozentsatz von den gemessenen Daten abhängig gemacht wird; Herausfilterung von persönlichen Eigenschaften wie Geschlecht, Alter, politische Einstellung, Beziehungsstatus sowie Alkohol- oder Drogenkonsum aus Facebook-Likes; Bonitätsbewertung auf Basis der Kombination von 70.000 Merkmalen aus unterschiedlichsten Quellen einschließlich des Umstandes wie – zB die Häufigkeit der Nutzung der Löschtaste – ein Online-Kreditantrag ausgefüllt wird; Online-Shops welche die Produktauswahl und auch die Preise vom Online-Verhalten, den Standortinformationen, den benutzten Geräten und dem verwendeten Browser abhängig machen; All das sind Beispiele aus der vor kurzem veröffentlichten Studie „Kommerzielle digitale Überwachung im Alltag“, in welcher sich der Studienautor – Wolfie Christl – im Auftrag der Bundesarbeitskammer mit der zunehmenden Erfassung, Verknüpfung und Verwertung von persönlichen Daten und deren Auswirkungen auf unsere Privatsphäre und unser alltägliches Leben beschäftigte.

Inhalt der Studie

Vor dem Hintergrund von „Big Data“ und „Data Mining“ werden anhand von Beispielen Risiken und Konsequenzen für den/die Einzelnen sowie Trends herausgearbeitet, welche aus der Verknüpfung digitaler persönlicher Daten resultieren. Es wird aufgezeigt in welchen Bereichen und Ausmaß mittlerweile Daten generiert und kommerziell verwertet werden.

Des Weiteren behandelt die Studie die Problematik datenhungriger Geräten und Plattformen, die durch vernetzte Sensoren Daten sammeln und verknüpfen. Als ein Beispiel für ein derartiges „Internet der Dinge“ werden E-Book-Reader genannt,

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Betriebsversammlung 2014 – eine Rückblende

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Betriebsratsinfo, Datenschutz veröffentlicht.

Betriebsversammlung 2014An dieser Stelle ein herzliches Dankeschön allen KollegInnen für die Teilnahme an der Betriebsversammlung 2014, auch jenen die sich per Mail entschuldigt haben. Ein besonderes Danke geht an Mag. Alexander Marktler (Datenschutzbeauftragter Diözese Linz) und an Reinhard Gratzer (Regionalsekretär GPA-djp OÖ) für die Impulsreferate und die kompetente fachliche Unterstützung in den Kleingruppen.

Wir freuen  uns, dass viele KollegInnen den regen Austausch gesucht und die Kontakmöglichkeiten genutzt haben. Die Anregungen und Fragen aus den Kleingruppen zum Thema “Datenschutz” werden wir im Betriebsratsteam und mir der Leitung von Pastrorale Berufe behandeln bzw. zur Beantwortung an die zuständige Stelle weiterleiten. Die Ergebnisse werden zusammengefasst und  in entsprechender kommuniziert. Hier (klick!) findest du weitere Bilder der Betriebsversammlung.

Wir ersuchen dich um deine Rückmeldung und Verbesserungsvorschläge, damit wir die Betriebsversammlung im Sinne der ganzen Belegschaft auch gut weiterentwickeln können. Das Protokoll der Betriebsversammlung wird mit dem November Newsletter verschickt.

Datenschutz ist Menschenrecht

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Datenschutz, Gesellschaftspolitik veröffentlicht.
Bildnachweis: Markus Angermeier

Bildnachweis: Markus Angermeier

Mal schnell im Internet was recherchieren, einen Flug buchen oder mit der Taschenlampen-App Licht ins Dunkle bringen. Wie praktisch, dass mir mein Autocomputer den Weg zeigt und mich nebenbei warnt, wenn ich zu schnell fahre. Die neue Gesundheits-App hat als Symbol ein Herzchen. Wenn ich meine Gesundheitsprobleme eingebe, hilft die mir dabei künftig gesünder zu leben. Meinen Krankenversicherer freuen diese Angaben auch. Er kann jetzt einschätzen, wie teuer ich ihn noch komme. Ob er mich besser bald loswird oder als Neukunden erst gar nicht aufnimmt. Die praktische Taschenlampen-App hat vollen Zugriff auf sämtliche im Handy gespeicherten Daten und Kontakte und funkt regelmäßig meinen Standort…-ja, warum und wohin eigentlich? Technisch durchschauen wir das nicht. Aber zum Glück, meinen wir, sind wir ja nicht wichtig genug, als dass jemand ernsthaft Interesse an den meisten Informationen hätte, die wir im Internet preisgeben. Oder? Der Student, der sich aus wissenschaftlichem Interesse mit dem Islam beschäftigt und dann wegen Terrorverdacht an der Einreise in sein Erasmus-Studium-Land gehindert wird, sieht das eventuell anders. Im Internet sind „Datenschrottsammler“ unterwegs, die jede Spur, die wir allein beim Surfen hinterlassen, archivieren und auswerten. Nicht nur Versicherer oder Arbeitgeber profitieren von diesem Wissen. Es gibt Fälle, wo dasselbe Gerät vom selben Unternehmen zu unterschiedlichen Preisen angeboten wurde. Abhängig davon, wie solvent der Kaufwillige aus den über ihn gesammelten Daten eingeschätzt wurde. Wissen ist Macht. Und diese Macht geben wir in die Hände von Konzernen, die wir nicht kontrollieren können. Höchste Zeit, die geplante EU-Datenschutzrichtlinie zu realisieren.

Susanne Glass
Korrespondentin der ARD in Wien

(Quelle: DIE FURCHE 41 / 9. Oktober 2014)

Datenschutz im Betrieb

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Betriebsratsinfo, Datenschutz, Zentralbetriebsrat veröffentlicht.

Das Thema Datenschutz ist auch in unserem Betrieb ein intensiv diskutiertes Thema, wie auch beim MitarbeiterInnentreffen kürzlich sichtbar wurde. Im Zuge dieser Diskussion um die Verschwiegeheitserklärung Datengeheimnis hat es ein Treffen zwischen Mag. Alexander Marktler (Datenschutzbeauftragter der Diözese Linz) und dem Team des Zentralbetriebsrates gegeben. In sehr konstruktiver Weise wurde besprochen wie der Informationsfluss zwischen dem Datenschutzbeauftragten, dem Betriebsrat und der Belegschaft verbessert werden kann. Die Rückmeldungen zur Verschwiegenheitserklärung haben gezeigt, dass es aufgrund fehlender Information zu Unsicherheit gekommen ist.

Beim Gespräch wurde vereinbart im Intranet einen eigenen Bereich zum Thema “Datenschutz” einzurichten. Dieser Ordner wird Dokumente, Stellungnahmen und FAQ-Antworten zum Thema enthalten. Um möglichst treffsichere Antworten geben zu können braucht es DEINE Fragestellungen. Beim MitarbeiterInnentreffen wurde vereinbart diese Fragen bei Pastorale Berufe zu sammeln, diese werden an den Datenschutzbeauftragten zur Beantwortung weitergeleitet. Selbstverständlich kannst du auch deine Fragen an uns BetriebsrätInnen senden und wir leiten diese weiter.

Informationen zum Thema Datenschutz findest du auch auf dem Blog Arbeit & Technik der GPA-djp.

Neue EU-Regeln zu Datenschutz

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Arbeitsrecht, Datenschutz, Gewerkschaftsinfo veröffentlicht.
Das Europäische Parlament stimmt für die Datenschutzverordnung

Am Mittwoch 12.03.2014 stimmten die Abgeordneten zum Europäischen Parlament mit überwältigender Mehrheit für die Datenschutzverordnung. Der Werdegang des Kommissionsvorschlags war von etlichen Änderungsanträgen geprägt. Aus Gewerkschaftssicht konnten nicht alle Punkte durchgesetzt werden, die für den Datenschutz der ArbeitnehmerInnen wichtig gewesen wären. Trotzdem enthält das abgestimmte Paket einige fortschrittliche Aspekte.

Ein Blick in die Geschichte

Anfang 2012 hat die Europäische Kommission einen Vorschlag zu einheitlichen europäischen Regelungen zum Datenschutz vorgelegt. Laut der Kommission sollte der Vorschlag die Datenschutzregelungen aktualisieren und ausbauen. Im Herbst hat der EP-Justizausschuss ein abgeändertes Paket abgestimmt. Nach etlichen Abänderungsanträgen wurden einige Verbesserungen für die Datenschutzbestimmungen von ArbeitnehmerInnen hinzugefügt. Die Abstimmung diese Woche im Plenum eröffnet die Diskussionen mit dem Europäischen Rat. Erst nachdem dieser auch zustimmt, kann die neue Datenschutzverordnung in Kraft treten.


Einheitliche Regelungen auf EU Ebene


Das Europäische Parlament konnte erreichen, dass Mindeststandards des ArbeiternehmerInnendatenschutzes (im Artikel 82) eingeführt werden. So werden unter anderem das Erstellen und die Weitergabe von „Schwarzen Listen“ von MitarbeiterInnen verboten. Häufig finden sich auf diesen Listen MitarbeiterInnen, die Gewerkschaftstätigkeiten nachgegangen sind. Außerdem ist die Videoüberwachung im Beschäftigtenaufenthaltsbereich untersagt. Die vorgesehenen Strafen für Unternehmen wurden deutlich erhöht. Ein weiterer Aspekt, der durch die Verordnung verpflichtend wird, ist die Einführung eines/r betrieblichen Datenschutzbeauftragten. Die österreichische sozialdemokratische Abgeordnete Evelyn Regner  bedauerte in ihrer Stellungnahme im Parlament, dass ArbeitnehmerInnenvertreterInnen bei deren Bestellung kein Mitspracherecht haben. Somit wurde eine wichtige Forderung der Gewerkschaften nicht erfüllt. Trotzdem sei der abgestimmte Text in der Summe als Fortschritt zu bewerten, so  Evelyn Regner. Der nächste Schritt sind nun die Trilogverhandlungen mit dem Europäischen Rat.

(Quelle: www.oegb-eu.at)

Achtung “Fußabdrücke” im Internet

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Datenschutz veröffentlicht.

Facebook, What’s App, Tumblr & Co … Was immer Sie im Internet machen, hinterlässt Datenspuren. Und diese sind bestens für Personenprofile geeignet. Gehen Sie daher gewissenhaft mit persönlichen Informationen um. Tipps, um Ihre Privatsphäre so weit als möglich zu schützen, gibt’s in der aktualisierten AK Broschüre „Soziale Netzwerke im Internet“. Die Broschüre hat das Österreichische Insitut für angewandte Telekommunikation im Auftrag der AK Wien erstellt.

Weltweit im Netz Kontakte knüpfen, sich selbst durch ein Profil im Internet darstellen, eigene Texte oder Videos veröffentlichen oder einen digitalen Treffpunkt haben – das sind nur einige Vorteile der sozialen Netzwerkplattformen. In Österreich bewegen sich fast drei Millionen … weiterlesen

(Quelle: www.arbeiterkammer.at)

Vom gläsernen Menschen und dem Recht auf Privatsphäre …

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Datenschutz, Gesellschaftspolitik veröffentlicht.

Facebook & Co bieten ein schier grenzenloses Netzwerk und eine unerschöpflich Quelle an Informationen. Wo sind die Grenzen des Sozialnetworks!? Austausch von Daten mit Freunden in Verbindung zu trete, ist eine Sache. Fotos und Texte teilen, die dann auch Freunde von Freunden weiterverbreiten können, ist die andere.

Bin ich noch Herr/Frau über meine Daten, sobald ich diese ins WWW stelle? Wer hat noch Zugriff auf meine Fotos vom letzten Urlaub, von der ausgelassenen Faschingsfeier mit Freunden … etc.? Es ist eine schwierige Sache zu überlegen wo und wie denn überall meine Daten, Texte und Bilder weiterverwendet werden. Ein komplexes Feld von Problemen tut sich auf, wenn solche Fragen gestellt werden.

„Sie überlassen mir ihre Daten. Sie trauen mir. Diese Idioten.“ Dieses Zitat stammt von niemand geringerem als Mark Zuckerberg dem Gründer von Facebook. Diese Aussage sollte zu denken geben.

Wie gläsern bin ich bereits? Wer weiß wie viel von mir? In diesem Zusammenhang ist es aufschlussreich sich selbst zu googeln. Um dabei das eine oder andre Interessante über sich selbst zu entdecken.

„Das Netz vergisst nie“ lautet ein bekannter Satz. Doch wie ist dieser Datenflut zu begegnen, die freiwillig ins Netz gestellt wird – im Hinblick auf Datenschutz und Recht auf Privatsphäre? Es gibt hier durchaus viele Widersprüche zwischen dem, was sich Datenschutz zum Ziel setzt und dem, was viele Menschen an Privatem im Internet von sich preisgeben. Ob und wie sich diese Widersprüche überhaupt auflösen lassen bleibt eine spannenende und offene Frage. Der Eindruck jedenfalls entsteht, dass viele Menschen sehr sorglos mit ihren persönlichen Daten umgehen. Vielleicht ist dabei auch schon ein wenig das Gefühl für sensible Daten und er bewusste Umgang damit verloren gegangen.

Haben wir unsere Privatsphäre schon am Altar von Facebook, Twitter & Co geopfert und gleichzeitig das Recht auf den Schutz unseres höchstpersönlichen Lebensbereiches verloren? Oder gibt es noch Rettung für den Schutz der Privatsphäre? Fragen über Fragen und wo bleiben die Antworten? Weiterlesen

GPA-djp begrüßt Einführung des freiwilligen betrieblichen Datenschutzbeauftragten

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Arbeitsrecht, Datenschutz, Gewerkschaftsinfo veröffentlicht.

“Mit der Einführung des freiwilligen betrieblichen Datenschutzbeauftragten nimmt eine langjährige Forderung der GPA-djp jetzt konkrete Formen an”, kommentiert Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier die Novelle des Datenschutzgesetzes: “Die konkrete Ausgestaltung dieser Funktion, die unter anderem Weisungsungebundenheit, Kündigungsschutz, eine Mindestfunktionsperiode sowie ein klar umrissenes Aufgabengebiet und eine Kundmachungspflicht gegenüber der Datenschutzkommission (DSK) inkludiert, entspricht durchaus den Vorstellungen der GPA-djp, weil sie im Sinne der ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretung ist.”

Mehr Qualitätssicherheit, weniger Verwaltungsaufwand

Die Installierung eines Datenschutzbeauftragten schaffe nicht nur mehr Qualitätssicherheit, damit werde auch der Verwaltungsaufwand reduziert, erklärt Katzian: “Hat ein Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten, der das erledigt, müssen nämlich alle Datenanwendungen an das Datenverarbeitungsregister gemeldet werden.” Weiterlesen