Diözesane Betriebsvereinbarung „Dienstfahrten und Reisekosten“

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Die Diözesane Betriebsvereinbarung „Dienstfahrten und Reisekosten“ wurde in einer Arbeitsgruppe, die von der KV-Kommission eingesetzt war, sozialpartnerschaftlich überarbeitet.
Wesentliche Punkte sind die Konkretisierung eines Dienstortes (im Dienstvertrag mit genauer Adresse) und daher die Veränderung von „Mehreren Dienstorten“ in einen Dienstort und weiteren Arbeitsplätzen. Es gibt Kriterien, wann ein Arbeitsplatz der Kategorie 1 oder 2 festgelegt werden kann. Daraus ergibt sich dann, für welche Strecke Arbeitszeit geschrieben und Reisekosten abgegolten werden können.
Es sind in gewohnter Weise wieder Beispiele zur Reisekostenabrechnung angeführt, wie die kürzere Strecke oder Umweg-km bei Dienstfahrten vom Wohnort aus zu ermitteln sind. Zusätzlich auch Beispiele mit ev. weiteren Arbeitsplätzen.

Auch die Abrechnung von Dienstfahrten im Zusammenhang mit öffentlichen Verkehrsmitteln (z.B. mit dem Klimaticket) wurde geregelt.

Neu ist auch eine Übersicht über Entlehnmöglichkeiten von Diensträdern, Dienstwägen, LinzAG MegaCard oder Bahntickets über die ÖBB-Business Card, die bis Herbst erstellt wird.

Grundsätzlich ist die Thematik sehr komplex, mit dem Blick auf die je eigene Situation wird sie hoffentlich verständlicher.

Der Entwurf der Betriebsvereinbarung wurde in der KV-Kommission abgestimmt und soll mit 1.1.2023 in Kraft treten. Im Herbst folgen detailliertere Infos zur Betriebsvereinbarung und die BV selbst inkl. Abrechnungsformulare. Es gibt dann auch jederzeit Rückfragemöglichkeiten im DIP und bei uns Betriebsrät*innen.

Ein Gedanke zu „Diözesane Betriebsvereinbarung „Dienstfahrten und Reisekosten“

  1. Martin Rögner

    Wurde über den Fahrtkostenzuschuss auch gesprochen, oder bleibt das bei € 2,- monatlich, wenn man in der Peripherie wohnt, daher keine Stadt braucht und das billigste öffentliche Verkehrsmittel zwar nicht brauchbar ist für den Arbeitsweg, aber dafür günstig?

    Antworten

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