Datenschutz im Betrieb

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Betriebsratsinfo, Datenschutz, Zentralbetriebsrat veröffentlicht.

Das Thema Datenschutz ist auch in unserem Betrieb ein intensiv diskutiertes Thema, wie auch beim MitarbeiterInnentreffen kürzlich sichtbar wurde. Im Zuge dieser Diskussion um die Verschwiegeheitserklärung Datengeheimnis hat es ein Treffen zwischen Mag. Alexander Marktler (Datenschutzbeauftragter der Diözese Linz) und dem Team des Zentralbetriebsrates gegeben. In sehr konstruktiver Weise wurde besprochen wie der Informationsfluss zwischen dem Datenschutzbeauftragten, dem Betriebsrat und der Belegschaft verbessert werden kann. Die Rückmeldungen zur Verschwiegenheitserklärung haben gezeigt, dass es aufgrund fehlender Information zu Unsicherheit gekommen ist.

Beim Gespräch wurde vereinbart im Intranet einen eigenen Bereich zum Thema “Datenschutz” einzurichten. Dieser Ordner wird Dokumente, Stellungnahmen und FAQ-Antworten zum Thema enthalten. Um möglichst treffsichere Antworten geben zu können braucht es DEINE Fragestellungen. Beim MitarbeiterInnentreffen wurde vereinbart diese Fragen bei Pastorale Berufe zu sammeln, diese werden an den Datenschutzbeauftragten zur Beantwortung weitergeleitet. Selbstverständlich kannst du auch deine Fragen an uns BetriebsrätInnen senden und wir leiten diese weiter.

Informationen zum Thema Datenschutz findest du auch auf dem Blog Arbeit & Technik der GPA-djp.

3 Gedanken zu „Datenschutz im Betrieb

  1. Josef Schmidinger

    Ich finde es sehr wichtig, dass Ihr vom Betriebsrat mit den Datenschutzbeauftragten gut vernetzt seid. Für mich stellt sich die Frage, was heißt: Unter Datenschutz fällt alles was nicht für die Öffentlichkeit bestimmt ist. Wir arbeiten zum Teil in verschieden Gruppierungen, Gremien, Bereichen, wo sich unter umständen Themen tangieren. Darf dann nicht darüber gesprochen werden, was woanders schon thematisiert wurde.
    Nachdem ich im Krnakenhaus arbeite gibt es für uns schon lange die Verschwiegenheitserklärung zum Schutz der Patienten und des Krankenhauses. Dazu gehört, keine persönlichen Daten hinauszutragen.
    Wenn in der Diözese Veränderungen, Strukturüberlegungen diskutiert werden und diese noch nicht veröfffentlicht wurden, gehören sie dann auch zum geschützten Bereich oder müssen wir uns vorher die Genehmigung holen, worüber wir öffentlich reden dürfen und worüber nicht.

    Mir wären konkrete Beispiele wichtig, die aufzeigen, was die Datenschützer unter öffentlich und privat verstehen. Sensibilität ist sowieso in unseren Bereichen wichtig.

    Josef Schmidinger

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  2. Christian Penn Beitragsautor

    Lieber Josef,

    danke für dein Feedback. Gerne werde ich deine Anregungen dazu weiterleiten.

    Christian Penn

    Antworten
  3. Ursula Stöckl

    Lieber Christian!
    Ich habe meine Fragen bei PB deponiert, diese wurden prompt weitergeleitet und vom Datenschutzbeauftragten kurz beantwortet, so als müsste mir das alles nur genau erklärt werden, aber ohne dass ich das Gefühl habe, dass die inhaltlichen Bedenken gegen wage Formulierungen (wie z. Bsp.: “bei Gelegenheit”) ernst genommen werden. Jetzt kann ich natürlich wieder zurückmailen und auf eine Antwort hoffen,… ich würde mir aber die Möglichkeit einer direkten Frage und Antwort Möglichkeit wünschen, v.a. weil viele beim MA Treffen ähnliche Einsprüche formulliert haben.
    M.M.n. spießt es sich bei vor allem bei zwei Formulierungen: alles, was ich “bei meiner beruflichen Gelegenheit UND bei Gelegenheit” erfahre und dass es auch gegenüber “KollegInnen” gilt!

    Antworten

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