“Big Brother” im Alltag

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Datenschutz veröffentlicht.

117989_Überwachungsboxen im Auto, die das Fahrverhalten aufzeichnen und an die Versicherung Position, Geschwindigkeit und Beschleunigungswerte übertragen, wobei die Höhe der Prämie zu einem gewissen Prozentsatz von den gemessenen Daten abhängig gemacht wird; Herausfilterung von persönlichen Eigenschaften wie Geschlecht, Alter, politische Einstellung, Beziehungsstatus sowie Alkohol- oder Drogenkonsum aus Facebook-Likes; Bonitätsbewertung auf Basis der Kombination von 70.000 Merkmalen aus unterschiedlichsten Quellen einschließlich des Umstandes wie – zB die Häufigkeit der Nutzung der Löschtaste – ein Online-Kreditantrag ausgefüllt wird; Online-Shops welche die Produktauswahl und auch die Preise vom Online-Verhalten, den Standortinformationen, den benutzten Geräten und dem verwendeten Browser abhängig machen; All das sind Beispiele aus der vor kurzem veröffentlichten Studie „Kommerzielle digitale Überwachung im Alltag“, in welcher sich der Studienautor – Wolfie Christl – im Auftrag der Bundesarbeitskammer mit der zunehmenden Erfassung, Verknüpfung und Verwertung von persönlichen Daten und deren Auswirkungen auf unsere Privatsphäre und unser alltägliches Leben beschäftigte.

Inhalt der Studie

Vor dem Hintergrund von „Big Data“ und „Data Mining“ werden anhand von Beispielen Risiken und Konsequenzen für den/die Einzelnen sowie Trends herausgearbeitet, welche aus der Verknüpfung digitaler persönlicher Daten resultieren. Es wird aufgezeigt in welchen Bereichen und Ausmaß mittlerweile Daten generiert und kommerziell verwertet werden.

Des Weiteren behandelt die Studie die Problematik datenhungriger Geräten und Plattformen, die durch vernetzte Sensoren Daten sammeln und verknüpfen. Als ein Beispiel für ein derartiges „Internet der Dinge“ werden E-Book-Reader genannt,

die Informationen zum Leseverhalten detailliert aufzeichnen und an Unternehmen weitersenden.

Ebenfalls nicht unerwähnt bleibt die wirtschaftliche Bedeutung der Verwertung von digitalen persönlichen Daten. Der Autor zeigt hier sowohl das Ausmaß als auch das Spektrum des Handels mit persönlichen Daten auf. Dieses reicht vom Adresshandel über Bonitätsbewertungen und Scoring bis zur Voraussage von zukünftigen Verhaltensweisen.

Schlussfolgerungen und Forderungen

Auf Grund der ständigen Klassifizierung, Sortierung und somit Vermessung der Menschen auf Basis ihrer persönlichen Daten kommt der Autor zu dem Schluss, „dass eine Art von Überwachungsgesellschaft Realität geworden ist.“ Wegen der völligen Intransparenz bei der Datenerhebung –und Verwendung wissen KonsumentInnen in der Regel nicht darüber Bescheid, welche Daten über sie digital erfasst und gespeichert werden. Damit einher geht das Problem, dass Daten immer mehr in ganz anderen Bereichen benützt werden, die nichts mehr mit dem ursprünglichen Verwendungszweck bei der Erfassung zu tun haben. Diese Praxis der Entfernung vom ursprünglichen Verwendungszweck steht eindeutig im Widerspruch zum datenschutzrechtlichen Grundsatz der Zweckbindung!

Wenn Unternehmen ihre Entscheidungen  zunehmend auf Basis von Prognosen treffen, die auf einer statistischen Analyse verschiedenster digitaler Spuren des/r Betroffenen beruhen, so geht damit die Gefahr von Diskriminierung oder Ausschluss ganzer Bevölkerungsgruppen einher. Dies kann sowohl bloß „kleine“ Bereiche wie die Preisgestaltung von einzelnen Produkten als auch existenzberührende wie Finanzen, Gesundheit, Versicherung oder Arbeit betreffen.

Zudem ergibt sich aus der zunehmenden kommerziellen digitalen Überwachung zum einen die Gefahr von Fehlern bei der Erfassung von Daten und zum anderen, dass falsche Schlussfolgerungen aus diesen gezogen werden, die massive negative Auswirkungen für den/die Einzelnen haben können wie zB ob ich einen Kredit bekomme oder nicht. Der Autor streicht ebenso hervor, dass wenn über eine Person keine oder nur wenige Daten vorhanden sind, Unternehmen das Risiko für eine Kundenbeziehung eventuell als zu hoch einschätzen.

Abschließend möchte ich ein paar ausgewählte Forderungen der Studie hervorstreichen. Eine besteht in der Schaffung von mehr Transparenz über die Praktiken von Unternehmen in Bezug auf die von ihnen erfassten und verarbeiteten Daten. In diesem Zusammenhang steht auch die Stärkung der digitalen Zivilgesellschaft und Kompetenz, um nicht zuletzt die UserInnen im Umgang mit den eigenen persönlichen Daten zu sensibilisieren. Da zwischen Datenschutzrecht und der Praxis eine weite Lücke klafft, hebt der Autor die Notwendigkeit einer guten aber auch zügigen Ausgestaltung der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EDSGVO) hervor, in der strengere Anforderungen für eine „informierte Zustimmung“, als bislang im vom Europäischen Parlament beschlossenen Entwurf festgelegt werden. Zudem spielt die Sanktionierung (der Entwurf zur EDSGVO sieht Strafen von bis zu 5% des weltweiten Jahresumsatzes eines Unternehmens vor!) und die Ausstattung der Kontrollbehörden mit ausreichenden Ressourcen eine wesentliche Rolle für die (internationale) Durchsetzbarkeit des Datenschutzrechts. Die GPA-djp kann dies nur unterstreichen und versuchte daher von Anfang an den Entstehungsprozess einer die datenschutzrechtlichen Bestimmungen vereinheitlichenden europäischen Verordnung im Sinne der ArbeitnehmerInnen und KonsumentInnen mitzugestalten.

(Quelle: arbeitundtechnik.gpa-djp.at)

 

 

 

 

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