Archiv der Kategorie: Arbeitsrecht

Wer hat an der Uhr gedreht …

ist es wirklich schon so spät …(klick!)

Das Zeit etwas kostbares ist, wissen wir nicht erst seit Paulchen Panther und der Einführung von Zeit +. Die Erfahrungen mit der elektronischen Zeitaufzeichnung sind ganz unterschiedlich. Von übersichtlich und einfach bis zu kompliziert und zeitaufwendig.

Die korrekte Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeit dient sowohl zur eigenen Überprüfbarkeit, wie auch zu der des/der Dienstvorgesetzten. Unter “korrekt” versteht sich die Arbeitszeit auch zu jenem Zeitpunkt einzutragen an dem sie geleistet wurde. Dies wurde auch in den “Häufig gestellten Fragen zur Arbeitszeit” explizit festgehalten.

Durch die neue Form der Zeitaufzeichnung wird jetzt besser sichtbar, ob über den gesetzlich geregelten Rahmen gearbeitet (Tägliche Höchstarbeitszeit, Wöchentliche Höchstarbeitszeit,  Tägliche- bzw. wöchentliche Ruhezeiten etc.) wurde. Das Arbeitszeitgesetz geht dabei von schutzwürdigen Interessen des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin aus. Dabei verfolgt das Arbeitszeitgesetz (AZG)  im Wesentlichen 3 Ziele:

  • Gesundheitsschutz
  • Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
  • Schaffung von Freiräumen zur Selbstverwirklichung

In einem Symposion der Arbeiterkammer OÖ mit dem Titel “Unsere Arbeit. Unsere Zeit.”(klick!) referierte Az. Prof. Dr. Elias Felten zum Thema “Wozu Arbeitszeitrecht”(klick!). Er meinte unter anderem:

Knapp 50 Jahre nach Inkrafttreten des AZG ist von dessen Grundidee wenig übrig geblieben -Normalzeit von 8-Stunden/Tag und 40-Stunden/Woche stehen zwar im Gesetz (§3) -Betriebliche Realität sind jedoch 10-12 Stunden/Tag und 50 Stunden/Woche
Wofür die ArbeitnehmerInnenbewegung 100 Jahre gekämpft hatte wurde in der Hälfte der Zeit wieder zunichte gemacht.

Für deine Fragen rund um das Thema Arbeitszeit stehen wir BetriebsrätInnen(klick!) dir gern zur Verfügung.

Betriebsvereinbarung Supervision

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Die Änderungen die sich aus der neuen Form der Rechnungslegung ergeben wurden in die Betriebsvereinbarung Supervision eingearbeitet. Die Höhe der Zuschüsse bleibt wie bisher.

Die aktuelle Betriebsvereinbarung wurde mit der letzten Monatsaussendung von Pastorale Berufe per Mail an alle KollegInnen versendet und ist im Intranet(klick) abrufbar.

Für Fragen stehen wir dir gern als Betriebsratsteam(klick) zur Verfügung.

Betrifft: Rahmenordnung „Die Wahrheit wird euch frei machen“ und Betriebsvereinbarung gegen Missbrauch und Gewalt

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Im März 2016 hat Diözesanbischof Dr. Manfred Scheuer die Kollektivvertragskommission beauftragt, eine Betriebsvereinbarung zur Rahmenordnung zu verhandeln. Die Verhandlungsgruppe besteht aus den DienstgebervertreterInnen (Brigitte Gruber-Aichberger, Martin Füreder, Peter Schwarzenbacher, Christoph Burgstaller), den DienstnehmerverterInnen (Magdalena Hartl-Fischer, Otto Märzinger, Christian Penn) und der Leiterin der Stabsstelle für Gewaltprävention Kinder und Jugendschutz Dagmar Hörmandinger-Chusin.

In intensiven Verhandlungen wird nun seit Mai 2016 versucht, eine Betriebsvereinbarung zu erstellen, die zum einen die Gewaltprävention und die Sensibilisierung im Fokus hat und zum anderen ein Regelwerk beinhaltet, wie im Verdachtsfall vorzugehen ist. Dabei geht es auch um den Schutz der Kolleginnen und Kollegen vor ungerechtfertigten Anschuldigungen. Überdies mussten im Zug der Verhandlungen immer wieder auch datenschutzrechtliche/arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden, die in der Rahmenordnung der Bischofskonferenz nicht oder nur zu unzureichend geklärt wurden.

Die Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung sind noch nicht abgeschlossen, da noch nicht alle offenen Fragen geklärt werden konnten bzw. sich immer wieder neue Fragen aus den Verhandlungen ergeben haben.

Unstrittig ist mittlerweile, dass es im Sinne der Gewaltprävention flächendeckende Schulungen geben wird. Für unseren Betrieb Pastorale Berufe heißt das: Diese Schulungen werden von entsprechend qualifizierten Personen in den Pastoralkonferenzen durchgeführt. Mit der Dienstgeberin wurde vereinbart, dass die vorgesehene Verpflichtungserklärung auf die Rahmenordnung erst nach Abschluss der Betriebsvereinbarung und erfolgter Schulung unterschrieben werden soll.

Für Fragen und Anregungen stehen wir dir als Betriebsratsteam von Pastorale Berufe(klick!) gerne zur Verfügung.

Valorisierung Rufbereitschaftsabgeltung für 2017

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Wie in  der Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft festgelegt, wurde die finanzielle Abgeltung der Rufbereitschaft, entsprechend dem KV-Abschluss für 2017 um 1,4 % erhöht. Die Anpassung erfolgte mit 01.01.2017. Außerdem wurde auf Wunsch der Dienstgeberin die Abgeltung für die Kolleginnen in der terriatoral Pastoral von Zeitwert auf Geldwert ab der ersten Rufbereitschaftsstunde umgestellt.

Die aktuelle Betriebsvereinbarung ist im Intranet abrufbar.

 

Das bringt das neue Jahr

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Arbeitsrecht, ÖGB veröffentlicht.

Hier ein Überblick über wichtige Maßnahmen, die im Jahr 2017 für ArbeitnehmerInnen zum Tragen kommen:

Betriebsräte
Die Funktionsperiode der Betriebsräte wird von vier auf fünf Jahre verlängert, die Bildungsfreistellung für Betriebsräte erhöht. Die Neuregelung gilt für alle Betriebsratsorgane, die sich ab 1. Jänner 2017 konstituieren.

Pensionen
Höhere Mindestpension für Alleinstehende: Für alleinstehende PensionistInnen, die 30 Arbeitsjahre oder‎ mehr erworben haben, gilt künftig ein Ausgleichszulagen-Richtsatz von 1.000 Euro (statt 889,84 Euro). Damit wird einerseits ein Anreiz gesetzt, mit Arbeitsjahren länger ins System einzuzahlen, andererseits konsequent das Prinzip der Armutsvermeidung im Alter fortgesetzt.

Halbierung der PV-Beiträge bei Pensionsaufschub: Wer über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeitet, ohne die Pension zu beziehen, bezahlt bis zu drei Jahre lang nur die Hälfte der Pensionsversicherungsbeiträge. Das soll längeres Arbeiten attraktiver machen. Es empfiehlt sich aber, genau berechnen zu lassen, ab welcher Pensionsbezugsdauer sich das auszahlen würde.

Bessere Rehabilitation: Es gibt nun unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Eine berufliche Reha „nach unten“ ist nur mit Zustimmung der/des Betroffenen möglich.

Für weitere Infos, hier klicken(!), um den ganzen Beitrag zu lesen.

 

(Quelle: www.oegb,at)

Erholung, Energie tanken, Urlaub gehen …

auch wenn es in der sogenannten “Stillsten Zeit” in unserer pastoralen Arbeit oft gar nicht so still ist und es eine Menge zu tun gibt – kommt auch wieder eine andere Zeit. Eine Zeit in der es besser möglich ist gut auszuspannen und Energie zu tanken. Dazu dient vorallem auch die Zeit des Urlaubs, um unverplante Zeit zu genießen und sich zu erholen.

Immer wieder kommt es vor das Urlaub verjährt und tatsächlich Urlaubstage gestrichen werden (siehe MitarbeiterInnenaussendung vom Oktober 2016!). Einige rechtliche Bestimmungen zum Thema Urlaub hat die Arbeiterkammer(klick!) zusammengestellt:

5 Wochen frei
Sie bekommen 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Sie in die Firma eingetreten sind. In manchen Betrieben ist jedoch das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart. 5 Wochen sind 30 Werktage (wenn man die Wochen inkl. Samstag rechnet) oder 25 Arbeitstage (wenn man von einer 5-Tage-Woche ausgeht).

Wann verjährt mein Urlaub?
Ihr Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Sie haben 3 Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen. Wenn z.B. vom Urlaub, der am 1.1.2012 entstanden ist, noch Urlaubstage offen sind, haben Sie das volle Jahr 2013 und 2014, um den Urlaub zu verbrauchen. Konsumierte Urlaubstage werden immer vom ältesten offenen Urlaub abgezogen.

(Quelle: arbeiterkammer.at)

Weitere Informationen findest du hier(klick!) oder einfach bei deinem Betriebsratsteam(klick!) nachfragen.

Clearingstelle für Konflikt & Mobbing in der Diözese Linz

Logo Grüll betrieblicheGesundheitsfoerderungIm Zuge der “Evaluierung der psychischen Belastungen am Arbeitsplatz” ist im Workshop, wie auch in der BGF(klick!) Steuergruppe das Thema Umgang mit Konflikten behandelt worden.

Im Sinne der Instruktion „Umgang mit Konflikt und Mobbing“ (LDBl. 158, 2012, Art. 43) und der gleichlautenden diözesanen Betriebsvereinbarung arbeitet die Clearingstelle für Konflikt und Mobbing seit rund 3 Jahren. Sie ist eine vom Generalvikar der Diözese beauftragte, weisungsfreie Einrichtung.

clearingstelleEs können sich alle Kolleginnen und Kollegen und Führungskräfte aller Ämter (außer Caritas), Betriebe, Einrichtungen und Pfarren der Diözese in Konflikt- und Mobbingfällen an die Clearingstelle wenden, um in ersten Gesprächen die Situation zu analysieren und gemeinsam mögliche nächste Schritte zu klären. Die Inanspruchnahme der Clearingstelle ist kostenlos.

Um Unabhängigkeit und Vertraulichkeit in größtmöglicher Weise zu sichern, wurde ein selbstständiges Beratungsinstitut in Linz mit der Funktion der Clearingstelle betraut:

I.FS – Institut für Konfliktmanagement, Mediation, Coaching, Organisations- und Teamentwicklung, Supervision
Stefan-Fechter Weg 4, 4020 Linz
E-Mail: clearingstelle@ifs-institut.com
Tel: 0676 8776 1199

Folder_Clearingstelle (klick!)

Als Ansprechpersonen und MediatorInnen stehen zur Verfügung:
MMag. Fridolin Schwaiger und Daniela Mayrhofer

Betriebsvereinbarung Supervision

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Mit Wirkung 01.09.2016 wurden die Höchstbeiträge zur Supervision, die von Pastorale Berufe refundiert werden, erhöht. Diese Erhöhung ergibt sich aus den durchschnittlichen Honorarsätzen der SupervisiorInnen, die in unserem Betrieb Supervision anbieten bzw. auf der Liste der SupervisorInnen von Pastorale Berufe zu finden sind. Die um die Höchstbeiträge veränderte Betriebsvereinbarung Supervision ist im Intranet abrufbar bzw. findest sich im Anhang zum Newsletter vom Oktober 2016. Für Fragen stehen wir BetriebsrätInnen dir gern zur Verfügung.

Fahrtkostenzuschuss und Pendlerpauschale

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo, Diözese Linz veröffentlicht.

Bei Dienstort – oder Wohnortwechsel ist ein neues Ansuchen  um Fahrtkostenzuschuss  (Intranet klick!) und Pendlerpauschale – https://pendlerrechner.bmf.gv.at/pendlerrechner/ – zu stellen. Der Zuschuss und die Pendlerpauschale werden automatisch eingestellt und erst in jenem Monat wieder berücksichtigt, in dem die Anträge gestellt werden.

Der Antrag auf Farhrtkostenzuschuss ist dem Newsletter als Anhang beigefügt.

Betriebsvereinbarung Datenschutz

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Arbeitsrecht, Datenschutz veröffentlicht.

“Was lange währt, wird endlich gut.” In intensiver Zusammenarbeit zwischen Dienstnehmer/innen- und Dienstgeber/innenvertretung wurde eine diözesane Betriebsvereinbarung zum Datenschutz erstellt, die nun mit 1. Juni 2016 in Kraft getreten ist. Abgestimmt auf die BV Datenschutz wurde für den Zuständigkeitsbereich der diözesanen IT eine IT-Sicherheitsrichtlinie erarbeitet und erlassen, die ebenfalls mit 1. Juni 2016 wirksam wird und im Intranet unter Diözesane IT zu finden ist. Die Betriebsvereinbarung und die IT-Sicherheitsrichtlinie ist dem Juli Betriebsratsnewsletter angefügt. Weiters sind beide Dokumente auch im Intranet(klick) im Ordner Pastorale Berufe, Diözesanes Dienstrecht abrufbar.

Für Fragen zum Thema Datenschutz stehen die sowohl unser Datenschutzbeauftragter Mag. Alexander Marktler unter: alexander.marktler@dioezese-linz.at und auch wir BetriebsrätInnen zur Verfügung.  Viele Fragen wurden von Mag. Marktler bereits beanwortet, diese findest du hier(klick!).