Das bringt das neue Jahr

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Arbeitsrecht, ÖGB veröffentlicht.

Hier ein Überblick über wichtige Maßnahmen, die im Jahr 2017 für ArbeitnehmerInnen zum Tragen kommen:

Betriebsräte
Die Funktionsperiode der Betriebsräte wird von vier auf fünf Jahre verlängert, die Bildungsfreistellung für Betriebsräte erhöht. Die Neuregelung gilt für alle Betriebsratsorgane, die sich ab 1. Jänner 2017 konstituieren.

Pensionen
Höhere Mindestpension für Alleinstehende: Für alleinstehende PensionistInnen, die 30 Arbeitsjahre oder‎ mehr erworben haben, gilt künftig ein Ausgleichszulagen-Richtsatz von 1.000 Euro (statt 889,84 Euro). Damit wird einerseits ein Anreiz gesetzt, mit Arbeitsjahren länger ins System einzuzahlen, andererseits konsequent das Prinzip der Armutsvermeidung im Alter fortgesetzt.

Halbierung der PV-Beiträge bei Pensionsaufschub: Wer über das gesetzliche Pensionsantrittsalter hinaus arbeitet, ohne die Pension zu beziehen, bezahlt bis zu drei Jahre lang nur die Hälfte der Pensionsversicherungsbeiträge. Das soll längeres Arbeiten attraktiver machen. Es empfiehlt sich aber, genau berechnen zu lassen, ab welcher Pensionsbezugsdauer sich das auszahlen würde.

Bessere Rehabilitation: Es gibt nun unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation. Eine berufliche Reha „nach unten“ ist nur mit Zustimmung der/des Betroffenen möglich.

Für weitere Infos, hier klicken(!), um den ganzen Beitrag zu lesen.

 

(Quelle: www.oegb,at)

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