Erholung, Energie tanken, Urlaub gehen …

auch wenn es in der sogenannten “Stillsten Zeit” in unserer pastoralen Arbeit oft gar nicht so still ist und es eine Menge zu tun gibt – kommt auch wieder eine andere Zeit. Eine Zeit in der es besser möglich ist gut auszuspannen und Energie zu tanken. Dazu dient vorallem auch die Zeit des Urlaubs, um unverplante Zeit zu genießen und sich zu erholen.

Immer wieder kommt es vor das Urlaub verjährt und tatsächlich Urlaubstage gestrichen werden (siehe MitarbeiterInnenaussendung vom Oktober 2016!). Einige rechtliche Bestimmungen zum Thema Urlaub hat die Arbeiterkammer(klick!) zusammengestellt:

5 Wochen frei
Sie bekommen 5 Wochen bezahlten Urlaub pro Arbeitsjahr. Das Arbeitsjahr beginnt mit dem Tag, an dem Sie in die Firma eingetreten sind. In manchen Betrieben ist jedoch das Kalenderjahr als Urlaubsjahr vereinbart. 5 Wochen sind 30 Werktage (wenn man die Wochen inkl. Samstag rechnet) oder 25 Arbeitstage (wenn man von einer 5-Tage-Woche ausgeht).

Wann verjährt mein Urlaub?
Ihr Urlaub verjährt zwei Jahre nach Ende des Urlaubsjahres, in dem er entstanden ist. Das heißt: Sie haben 3 Jahre Zeit, um Urlaub zu verbrauchen. Wenn z.B. vom Urlaub, der am 1.1.2012 entstanden ist, noch Urlaubstage offen sind, haben Sie das volle Jahr 2013 und 2014, um den Urlaub zu verbrauchen. Konsumierte Urlaubstage werden immer vom ältesten offenen Urlaub abgezogen.

(Quelle: arbeiterkammer.at)

Weitere Informationen findest du hier(klick!) oder einfach bei deinem Betriebsratsteam(klick!) nachfragen.

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