Archiv der Kategorie: Arbeitsrecht

Was versteht man unter “Gleitzeit ohne Kernzeit”?

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Arbeitsrecht für den Arbeitsalltag veröffentlicht.

Im Zuge der Neuerungen zur Arbeitszeit im Kollektivvertrag (KV) und in der Betriebsvereinbarung “Arbeitszeit” tauchen verständlicherweise Fragen auf. In der neuen Rubrik auf unserem Betriebsratsblog “Arbeitsrecht für den Arbeitsalltag” versuchen wir diese zu klären.

Die bisherige Formulierung im Kollektivvertrag “variable Dienstzeit” wurde auf ,die aus dem Arbeitszeitgesetz (AZG) stammenden Formulierung, “Gleitzeit ohne Kernzeit” geändert. Für jede Form der Gleitzeit sieht das AZG (§4b. Abs. 3) einen Gleitzeitrahmen vor. In der Betriebsvereinbarung Arbeitszeit ist dieser Rahmen geregelt, in unserem Fall 6 – 23 Uhr.

Unbeschadet davon gelten die Nachtzuschläge in der Zeit von 22 bis 6 Uhr (vgl. KV § 8 Abs. 4). Bei Zutreffen der Voraussetzungen für unterschiedliche Zuschläge sind diese zu kumulieren (KV § 8 Abs. 6).

Für weitere Fragen stehen wir dir als Betriebsratsteam von Pastorale Berufe gern zur Verfügung.

Der 12-Stunden-Tag und seine Folgen für Gesundheit und Zufriedenheit

Aus arbeitswissenschaftlicher Sicht ist klar belegt, dass die Ausweitung der täglichen und wöchentlichen Höchstarbeitszeit einen negativen Einfluss auf die Gesundheit und Zufriedenheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hat. Außerdem trifft die Gesetzesänderung, die am 1. September 2018 in Kraft tritt, nicht die Wünsche der Österreicherinnen und Österreicher.

Laut einer aktuellen Studie (Eurofound, 2017) liegt die durchschnittliche Wunscharbeitszeit bei 31 Stunden pro Woche – dahinter steckt ein klarer Wunsch für die Verkürzung der aktuellen Arbeitszeit.

60 Stunden pro Woche treffen also nicht die Bedürfnisse der … weiterlesen(klick!)

(Quelle: arbeiterkammer.at)

Valorisierung Zuschuss Supervision

Mit Wirkung 01.09.2018 wird der Beitrag zur Supervision, der von Pastorale Berufe refundiert wird, erhöht. Diese Erhöhung ergibt sich aus den durchschnittlichen Honorarsätzen der SupervisiorInnen, die in unserem Betrieb Supervision anbieten bzw. auf der Liste der SupervisorInnen von Pastorale Berufe zu finden sind. Die um die Höchstbeiträge veränderte Betriebsvereinbarung Supervision ist im Intranet abrufbar bzw. findest sich im Anhang zum Newsletter. Für Fragen stehen wir BetriebsrätInnen dir gern zur Verfügung.

Valorisierung Rufbereitschaftsabgeltung für 2018

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Wie in der Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft festgelegt, wurde die finanzielle Abgeltung der Rufbereitschaft, entsprechend dem KV-Abschluss für 2018  erhöht. Die Anpassung erfolgte mit 01.01.2018. Durch die Umstellung auf die elektronische Zeiterfassung haben sich auch die Abrechnungsformalitäten geändert, die Betriebsvereinbarung wurde dahingehend angepasst.

Die aktuelle Betriebsveeinbarung findest du im Intranet(klick!).

Infos zu Thema Mutterschutz-/Väterkarenzgesetz; Kinderbetreuungsgeld und Elternteilzeit

Schwangerschaft – Urlaub
Das Mutterschutzgesetz (MSchG) sieht vor, dass der nicht verbrauchte Urlaub (aktueller Urlaub) in einem Arbeitsjahr wenn in diesem eine Karenz angetreten wird. Arbeitnehmerinnen sollten mit ihrem/ihrer ArbeitgeberIn vereinbaren, dass sie den Urlaub vor Beginn der Schutzfrist oder nach der Schutzfrist, aber vor Beginn der Karenz zur Gänze konsumieren. Alter Urlaub bleibt voll bestehen (dieser darf nicht aliquotiert werden). Während des Mutterschutzes wird Urlaub … weiterlesen(klick!)

Für weitere Informationen zu diesem umfassenden Thema stehen eure Betriebsrätinnen Christine Schulz und Anita Buchberger zur Verfügung. Die Kontaktdaten findest du hier(klick!).

Weiterführende Links:
Arbeiterkammer Mutterschutz (klick!)
Broschüre Elternkarenz (klick!)
Kinderbetreuungsgeld (klick!)

Ansuchen Familienzuschuss § 22 KVdDL

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Arbeitsrecht, Familie und Beruf veröffentlicht.

Im Kollektivvertrag der Diözese Linz (KVdDL) ist unter § 22 der Familienzuschuss geregelt, bei entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen wird dieser auf Antrag gewährt. Die Bestimmungen findest du im Kollektivvertrag unter § 22 und im Anhang 1.

Ein Antrag kann (mittels Formular) bei Neuanstellung und jährlich bis spätestens 31. März oder nach Eintritt des anspruchsbegründeten Ereignisses (z.B. Geburt eines Kindes, Antritt des Zivildienstes) gestellt werden. Die Zuerkennung erfolgt bei Vorliegen der Vorraussetzungen rückwirkend ab Beginn des Jahres der Antragestellung, jedoch frühestens ab dem 1. des Monats der Anspruchsbegründung und höchstens bis Ende des laufenden Kalenderjahres. Ein Antrag wird erst nach vollständiger Vorlage aller notwendigen Unterlagen bearbeitet. (Quelle: Kollektivvertrag der Diözese Linz, Anhang 1)

ACHTUNG Ein neues Ansuchen ist in jedem Fall notwendig!

Das Antragsformulare ist im Intranet (Pastorale Berufe – Familie und Beruf) abrufbar. Für Fragen dazu steht dir dein Betriebsratsteam gern zur Verfügung.

Wie kann ich meinen Lohnzettel öffnen?

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Gegen Ende des Monats kommt der Lohnzettel per Mail von der Lohnverrechnung, an jede und jeden Kollegen_in. Aus Datenschützgründen lässt sich dieser ausschließlich mit einem PASSWORT öffnen. Standardmässig ist als Passwort die Sozialversicherungsnummer (SV-Nummer) hinterlegt. Das heißt konkret SV-Nummer und Geburtsdatum (…TTMMJJ) eingeben und schon lässt sich der Lohnzettel öffnen.

Hier(klick!) findest du weitere Infos zu deinem Lohnzettel.

Betrifft: Betriebsvereinbarungen gegen Gewalt und Missbrauch

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Im März 2016 hat Diözesanbischof Dr. Manfred Scheuer die Kollektivvertragskommission beauftragt, eine Betriebsvereinbarung zur Rahmenordnung zu verhandeln. Die Verhandlungsgruppe bestand aus den DienstgebervertreterInnen (Brigitte Gruber-Aichberger, Martin Füreder, Peter Schwarzenbacher, Christoph Burgstaller), den DienstnehmervertreterInnen (Renate Moser, Otto Märzinger, Christian Penn) und der Leiterin der Stabsstelle für Gewaltprävention Kinder- und Jugendschutz(klick!) Dagmar Hörmandinger-Chusin.

In intensiven Verhandlungen wurde eine Betriebsvereinbarung erstellt, die zum einen die Gewaltprävention und Sensibilisierung der MitarbeiterInnen im kirchlichen Dienst im Fokus hat und zum anderen ein Regelwerk beinhaltet, wie im Verdachtsfall vorzugehen ist. Ein wichtiges Anliegen war uns auch der Schutz der Kolleginnen und Kollegen vor ungerechtfertigten Anschuldigungen. Überdies mussten im Zug der Verhandlungen immer wieder auch datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden, die in der Rahmenordnung der Bischofskonferenz nicht oder nur zu unzureichend berücksichtigt wurden.

Die vorliegende Betriebsvereinbarung sieht auch Schulungsmaßnahmen für alle MitarbeiterInnen im kirchlichen Dienst vor, die in den Dekanaten und in den Berufseinführungsphasen teilweise schon durchgeführt wurden. Nach absolvierter Schulung ist die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung auf die Rahmenordnung „Die Wahrheit wird euch frei machen“ vorgesehen.

Die Betriebsvereinbarung wird im Übrigen auch im Diözesanblatt veröffentlicht und hat als Instruktion auch Rechtsverbindlichkeit für Priester und Diakone.

Für Fragen zur Betriebsvereinbarung stehen wir dir als Betriebsratsteam(klick!) gern zu Verfügung

Aktueller Urlaubsstand

Im letzten Jahr wurden von der Dienstgeberin bei mehr als 30 KollegInnen (rund 10 % der Belegschaft) Urlaubstage gestrichen (klick!). Als Betriebsräte sind wir gerade dabei die betroffenen KollegInnen zu kontaktieren.

Urlaub dient uns zur Erholung und Regneration. Einen guten Überblick über den eigenen Urlaubsstand findest du sowohl auf deinem Gehaltszettel, wie auch in der elektronischen Zeiterfassung: Im Monatsprotokoll(klick!) und auch bei der Saldenanzeige(klick!).

Für Fragen stehen wir dir als BR-Team gern zur Verfügung.