Valorisierung Abgeltung Rufbereitschaft für 2019

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Wie in  der Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft festgelegt, wurde die finanzielle Abgeltung der Rufbereitschaft, entsprechend dem KV-Abschluss für 2019 um 2,5 % erhöht. Die Anpassung erfolgte mit 01.01.2019.

Die aktuelle Betriebsvereinbarung ist im Intranet abrufbar.

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