Betrifft: Betriebsvereinbarungen gegen Gewalt und Missbrauch

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Im März 2016 hat Diözesanbischof Dr. Manfred Scheuer die Kollektivvertragskommission beauftragt, eine Betriebsvereinbarung zur Rahmenordnung zu verhandeln. Die Verhandlungsgruppe bestand aus den DienstgebervertreterInnen (Brigitte Gruber-Aichberger, Martin Füreder, Peter Schwarzenbacher, Christoph Burgstaller), den DienstnehmervertreterInnen (Renate Moser, Otto Märzinger, Christian Penn) und der Leiterin der Stabsstelle für Gewaltprävention Kinder- und Jugendschutz(klick!) Dagmar Hörmandinger-Chusin.

In intensiven Verhandlungen wurde eine Betriebsvereinbarung erstellt, die zum einen die Gewaltprävention und Sensibilisierung der MitarbeiterInnen im kirchlichen Dienst im Fokus hat und zum anderen ein Regelwerk beinhaltet, wie im Verdachtsfall vorzugehen ist. Ein wichtiges Anliegen war uns auch der Schutz der Kolleginnen und Kollegen vor ungerechtfertigten Anschuldigungen. Überdies mussten im Zug der Verhandlungen immer wieder auch datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden, die in der Rahmenordnung der Bischofskonferenz nicht oder nur zu unzureichend berücksichtigt wurden.

Die vorliegende Betriebsvereinbarung sieht auch Schulungsmaßnahmen für alle MitarbeiterInnen im kirchlichen Dienst vor, die in den Dekanaten und in den Berufseinführungsphasen teilweise schon durchgeführt wurden. Nach absolvierter Schulung ist die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung auf die Rahmenordnung „Die Wahrheit wird euch frei machen“ vorgesehen.

Die Betriebsvereinbarung wird im Übrigen auch im Diözesanblatt veröffentlicht und hat als Instruktion auch Rechtsverbindlichkeit für Priester und Diakone.

Für Fragen zur Betriebsvereinbarung stehen wir dir als Betriebsratsteam(klick!) gern zu Verfügung

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