Valorisierung Rufbereitschaftsabgeltung für 2018

Dieser Beitrag wurde am von in
Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Wie in der Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft festgelegt, wurde die finanzielle Abgeltung der Rufbereitschaft, entsprechend dem KV-Abschluss für 2018  erhöht. Die Anpassung erfolgte mit 01.01.2018. Durch die Umstellung auf die elektronische Zeiterfassung haben sich auch die Abrechnungsformalitäten geändert, die Betriebsvereinbarung wurde dahingehend angepasst.

Die aktuelle Betriebsveeinbarung findest du im Intranet(klick!).

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.