Wie in der Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft festgelegt, wurde die finanzielle Abgeltung der Rufbereitschaft, entsprechend dem KV-Abschluss für 2015 um 2,0 % erhöht. Die Anpassung erfolgte mit 01.01.2015. Die aktuelle Betriebsvereinbarung ist im Intranet abrufbar.
Archiv des Autors: Christian Penn
ArbeitnehmerInnenveranlagung 2014 – Das Steuerbuch 2015
Eine hilfreiche Unterstützung für die Durchführung ArbeitnehmerInnenveranlagung kann das Steuerbuch sein. Hier, auf der Seite des Bundesministerium für Finanzen, kannst du die Steuerbücher der letzten 5 Veranlagungsjahre abrufen. Auch die Arbeiterkammer bittet Hilfe und Information dazu an – Näheres dazu hier.
Steuerbücher Bundesministerium für Finanzen
Informationen der Arbeiterkammer
Arbeiterkammer-Steuertelefon 050/6906 – 5
3., 4., 5., und 10., 11., 12., Februar, jeweils von 16 – 19 Uhr
Das bringt 2015
Manches neu macht das Jahr 2015 für Arbeitnehmer und Konsumenten: das Lohn- und Sozialdumpinggesetz wird verschärft, zu Verbesserungen kommt es im Arbeitszeitgesetz sowie im Mietrecht und im Sozialrecht gibt es einige Anpassungen.
Die Änderungen, die 2015 wirksam werden, im Detail (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Schutz vor Lohn- und Sozialdumping:
Die behördlichen Lohn-Kontrollmöglichkeiten werden nun auf das gesamte (durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag) zustehende Entgelt – unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien – erweitert. Damit wird die verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung von Verstößen ausgedehnt. Bisher konnte nur der Grundlohn überprüft werden.
Weiters wird eine Informationspflicht der Arbeitnehmer über einen (ihr Arbeitsverhältnis betreffenden) Strafbescheid gegen den Arbeitgeber im Falle von Lohndumping eingeführt. Die Forderung der Arbeiterkammer in ihrer Parlamentarischen Bürgerinitiative ist damit noch nicht zur Gänze erfüllt. Die AK verlangt ja, dass die Beschäftigten bereits verständigt werden müssen, wenn eine Kontrolle durch Gebietskrankenkasse und Finanzamt zeigt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen haben – nicht erst nach Ausstellung eines Strafbescheides.
Änderungen im Arbeitszeitrecht: Weiterlesen
Einladung Workshop Resilienz
Kollege Mag. Gerhard Pumberger hat folgenden Workshop organisiert und lädt dazu ein:
Weiter Informationen dazu findest du hier(klick!).
Gesegnete Weihnachstfeiertag und alles Gute fürs Jahr 2015
Kleine Kerzenflamme
beständig still
und warm
Wunsch und Gebet
Hoffnung und Kraft
steige steige
licht gen Himmel
trag unser Flehen
auf den Flügeln
der Friedenstaube
bring uns bring
mit Adlerschwingen
Antwort Rat
und Leben –
Hoffnungslicht.
© Maria Sassin
Mit diesem Text wünscht dir das Betriebsratsteam von Pastorale Berufe frohe und gesegnete Weihnachtsfesttage und alles Gute für das Jahr 2015.
Christian, Birgit, Sandra, Gerhard, Sigrun, Michael, Christine
Zeit für Bildung
Der Kollektivvertrag der Diözese Linz ermöglicht Bildungsfreistellung. Dazu ist unter § 14 folgendes festgehalten:
1. Jede/r Dienstnehmer/in hat für die Teilnahme an beruflichen, religiösen, sozialen, kulturellen und gesellschaftspolitischen Bildungsveranstaltungen einen Anspruch auf Bildungsfreistellung unter Fortzahlung des Entgeltes, sofern von der Dienstgeberin die Eignung zuerkannt wird.
2. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt in jedem Dienstjahr eine Wochenanstellungsgröße und entsteht erstmals mit Beginn des zweiten Dienstjahres zu einer Dienstgeberin, die diesem Kollektivvertrag unterliegt. Jede Bildungsfreistellung muss beantragt werden.
3. Der/die Dienstnehmer/in ist verpflichtet, eine entsprechende Teilnahmebestätigung vorzulegen.
Den entsprechenden Antrag zur Bildungsfreistellung ist im Intranet im Ordner Pastorale Berufe_Aus-/Weiterbildung zu finden, ebenso findest du dort auch die „Richtlinie Rahmenbedingungen für Qualifizierungsmaßnahmen“.
Tipp: Auch für die Gesundheitswochen die im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung angeboten werden kann Bildungsfreistellung in Anspruch genommen werden.
„Big Brother“ im Alltag
Überwachungsboxen im Auto, die das Fahrverhalten aufzeichnen und an die Versicherung Position, Geschwindigkeit und Beschleunigungswerte übertragen, wobei die Höhe der Prämie zu einem gewissen Prozentsatz von den gemessenen Daten abhängig gemacht wird; Herausfilterung von persönlichen Eigenschaften wie Geschlecht, Alter, politische Einstellung, Beziehungsstatus sowie Alkohol- oder Drogenkonsum aus Facebook-Likes; Bonitätsbewertung auf Basis der Kombination von 70.000 Merkmalen aus unterschiedlichsten Quellen einschließlich des Umstandes wie – zB die Häufigkeit der Nutzung der Löschtaste – ein Online-Kreditantrag ausgefüllt wird; Online-Shops welche die Produktauswahl und auch die Preise vom Online-Verhalten, den Standortinformationen, den benutzten Geräten und dem verwendeten Browser abhängig machen; All das sind Beispiele aus der vor kurzem veröffentlichten Studie „Kommerzielle digitale Überwachung im Alltag“, in welcher sich der Studienautor – Wolfie Christl – im Auftrag der Bundesarbeitskammer mit der zunehmenden Erfassung, Verknüpfung und Verwertung von persönlichen Daten und deren Auswirkungen auf unsere Privatsphäre und unser alltägliches Leben beschäftigte.
Inhalt der Studie
Vor dem Hintergrund von „Big Data“ und „Data Mining“ werden anhand von Beispielen Risiken und Konsequenzen für den/die Einzelnen sowie Trends herausgearbeitet, welche aus der Verknüpfung digitaler persönlicher Daten resultieren. Es wird aufgezeigt in welchen Bereichen und Ausmaß mittlerweile Daten generiert und kommerziell verwertet werden.
Des Weiteren behandelt die Studie die Problematik datenhungriger Geräten und Plattformen, die durch vernetzte Sensoren Daten sammeln und verknüpfen. Als ein Beispiel für ein derartiges „Internet der Dinge“ werden E-Book-Reader genannt,
Was haben die Gewerkschaften je für uns getan?
Die Arbeit der Gewerkschaft ist sehr vielfältig, neben den Kollektivvertragsverhandlungen, werden wir BetriebsrätInnen auch in unserer alltäglichen Arbeit kompetent unterstützt. Diese Unterstützung kommt klarerweise auch den KollegInnen im Betrieb zu Gute. Gleichzeitig entstehen immer wieder Diskussion warum und weshalb braucht es überhaupt „die Gewerkschaft. Und so wie es nicht „die Kirche“ gibt, so gibt es auch nicht „die Gewerkschaft“.
Noch nicht Mitglied? Hier(klick!) gehts direkt zur Mitgliedsanmeldung.
Information des Zentralbetriebsrates zur KV-Anpassung 2015
Linz, am 24. November 2014
Liebe Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben der Diözese Linz !
Bei den diesjährigen Gehaltsverhandlungen zwischen der Dienstgebervertretung und dem Zentralbetriebsrat der Diözese Linz (im Auftrag und mit Unterstützung der Gewerkschaften GPA-djp und GÖD) wurde folgendes Ergebnis erzielt:
Erhöhung der Kollektivvertrags- und Ist-Gehälter* sowie der
Pensionskassenbeiträge für 2015 um 2 % (aufgerundet auf volle Eurobeträge)
(* inkludiert Gehaltszulagen ausgenommen DRÄZL)
Die Verhandlungen waren geprägt vom Bemühen, die aktuelle Teuerungsrate gut abzufedern sowie eine dem gesellschaftlichen Durchschnitt entsprechende Gehaltsanpassung auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diözese Linz zu erreichen. Dieses Anliegen wurde seitens der Dienstgebervertretung durch ein entsprechendes Angebot mitgetragen. Dabei war es beiden Seiten auch wichtig, für unsere Diözese eine möglichst langfristig stabile Entwicklung der finanziellen Situation im Auge zu behalten.
Darüber hinaus wurde die Betriebsvereinbarung „Dienstfahrten und Reisekosten“ neu verhandelt und abgeschlossen. Zu folgenden Themen sollen ebenfalls Betriebsvereinbarungen abgeschlossen werden: Datenschutz, Elektronisches Zeiterfassungssystem „Zeit Plus“, Videoüberwachung, Personalsoftware „Engage“, Arbeitszeit und Telearbeit. Dazu ist bereits eine Arbeitsgruppe eingerichtet worden.
Wir dürfen Ihnen/Euch auch namens der Dienstgeberin für die engagierte Mitarbeit danken, mit der jeder/e einzelne einen wesentlichen Beitrag für eine gute finanzielle Situierung unserer Diözese leistet.
Wie jedes Jahr sei an dieser Stelle auch heuer wieder darauf hingewiesen, dass Kollektivvertragsverhandlungen das Kerngeschäft der Gewerkschaften sind und dass die jährliche Gehaltsanpassung, wie im Übrigen auch das Weihnachts- und Urlaubsgeld aus dieser Arbeit resultieren. Ein großes DANKE daher allen Kolleginnen und Kollegen, die durch ihren Gewerkschaftsbeitrag die Grundlage für diese Arbeit schaffen – und die BITTE an all jene Kolleginnen und Kollegen, die sich noch nicht zur Mitgliedschaft durchgerungen haben, sich solidarisch anzuschließen, um eine möglichst gute und starke Interessensvertretung zu ermöglichen.
Informationen über GPA-djp bzw. GÖD und Anmeldung unter:
http://www.gpa-djp.at
http://www.goed.at
Mit Dank für Euer / Ihr Vertrauen grüßen
Otto Märzinger, Magdalena Hartl, Christian Penn, Carmen Bergsmann, Andreas Krenn
(Verhandlungsteam ZBR)
Das Weihnachtsgeld bringt weder das Christkind noch …
Ende Oktober wurde das W
eihnachtsgeld überwiesen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind ausschließlich durch den Kollektivvertrag abgesichert.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nicht der Erfolg der österreichischen Gesetzgebung, sondern der VerhanderlerInnen aus Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft zahlt sich also aus. Auch wir BetriebsrätInnen freuen uns wenn du uns, durch deine Gewerkschaftsmitgliedschaft, untersützt – hier gehts zur Mitgliedsanmeldung.


