Zeit für Bildung

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Arbeitsrecht, Betriebliche Gesundheitsförderung veröffentlicht.

Bild: Iwan GabovitchDer Kollektivvertrag der Diözese Linz ermöglicht Bildungsfreistellung. Dazu ist unter § 14 folgendes festgehalten:

1. Jede/r Dienstnehmer/in hat für die Teilnahme an beruflichen, religiösen, sozialen, kulturellen und gesellschaftspolitischen Bildungsveranstaltungen einen Anspruch auf Bildungsfreistellung unter Fortzahlung des Entgeltes, sofern von der Dienstgeberin die Eignung zuerkannt wird.

2. Der Anspruch auf Bildungsfreistellung beträgt in jedem Dienstjahr eine Wochenanstellungsgröße und entsteht erstmals mit Beginn des zweiten Dienstjahres zu einer Dienstgeberin, die diesem Kollektivvertrag unterliegt. Jede Bildungsfreistellung muss beantragt werden.

3. Der/die Dienstnehmer/in ist verpflichtet, eine entsprechende Teilnahmebestätigung vorzulegen.

Den entsprechenden Antrag zur Bildungsfreistellung ist im Intranet im Ordner Pastorale Berufe_Aus-/Weiterbildung zu finden, ebenso findest du dort auch die “Richtlinie Rahmenbedingungen für Qualifizierungsmaßnahmen”.

Tipp: Auch für die Gesundheitswochen die im Rahmen der Betrieblichen Gesundheitsförderung angeboten werden kann Bildungsfreistellung in Anspruch genommen werden.

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