Valorisierung Rufbereitschaftsabgeltung 2015

Dieser Beitrag wurde am von in
Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Wie in  der Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft festgelegt, wurde die finanzielle Abgeltung der Rufbereitschaft, entsprechend dem KV-Abschluss für 2015 um 2,0 % erhöht. Die Anpassung erfolgte mit 01.01.2015. Die aktuelle Betriebsvereinbarung ist im Intranet abrufbar.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.