Archiv des Autors: Christian Penn

Energiekosten-Stop: Eine Aktion des VKI

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Allgemein veröffentlicht.

Gemeinsam weniger zahlen für Strom und Gas

409.000. So viele Konsumentinnen und Konsumenten haben sich seit 2013 zur VKI-Aktion Energiekosten-Stop angemeldet. 117.700 Haushalte wechselten bis jetzt im Rahmen des Gemeinschaftseinkaufs ihren Strom- bzw. Gasanbieter. 2017 lag die durchschnittliche Ersparnis für Strom und Gas bei 450 Euro im Jahr.


Der große Erfolg hat gezeigt: Konsumentinnen und Konsumenten, die sich zusammenschließen, können gemeinsam etwas bewegen. Nicht nur Einzelne profitieren durch den Wechsel zu einem günstigeren Energielieferanten. Mehr Bewegung am Markt sorgt insgesamt für höheren Wettbewerb, ein breiteres Angebot und bessere Preise.

Trotzdem gibt es in Österreich immer noch viele Privathaushalte, die mehr für Strom und Gas bezahlen, als sie eigentlich müssten.
Um auch Sie beim Sparen zu unterstützen, organisiert der VKI 2018 eine weitere Aktion. In einem Bieterverfahren werden neue, günstige Tarife erreicht. Unser Motto: Gemeinsam sind wir ein Großkunde.

In vier Schritten zu günstigeren Energiepreisen: weiterlesen(klick!)

Hier(klick!) gehts direkt zur Anmeldung.

(Quelle: www.energiekosten-stop.at)

Betriebsrat on tour – Rückschau Betriebsversammlungen Herbst 2017

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Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Mit einem kleinen Experiment startet das neue Betriebsratsteam von Pastorale Berufe: Die Betriebsversammlungen in vier Regionen unserer Diözese abzuhalten. Die TeilnehmerInnenzahl bei den einzelnen (Teil-) Betriebsversammlungen war höchst unterschiedlich von 13 bis 42. Insgesamt haben sich mehr KollegInnen dafür Zeit genommen. Für diese Beteiligung und die sehr anregenden Diskussionen bedanken wir uns sehr herzlich. Ein Danke auch an jene KollegInnen die sich per Mail entschuldigt haben bzw. uns auch schriftlich immer wieder schriftliche oder telefonische Rückmeldung geben.

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Als Betriebsratsteam sind wir auf die Rückmeldungen der Kolleginnen und Kollegen angewiesen, damit wir unsere Arbeit danach ausrichten können.  Bei den Betriebsversammlungen ist auch viel persönliches zur Sprache gekommen. Im Protokoll haben wir versucht die Themen zusammenzufassen. Das Protokoll wird mit dem November-Newsletter versandt.

Eine Frage zum Datenschutz und Foto ist im Protokoll vermerkt. Hier(klick) findest du die Antwort dazu.

Wir freuen uns über weitere Rückmeldungen auch zur Verbesserung zur Gestaltung der Teilbetriebsversammlungen.

Dein Betriebsratsteam von Pastorale Berufe(klick!)

Ohne Weihnachtsgeld …

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Gesellschaftspolitik, Gewerkschaftsinfo veröffentlicht.

ooe_karte_a6_weihnachtsgeld_09_16_kkn_seite_1Ende Oktober wurde das Weihnachtsgeld überwiesen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind ausschließlich durch den Kollektivvertrag abgesichert. Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nicht der Erfolg der österreichischen Gesetzgebung, sondern der VerhanderlerInnen aus Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft zahlt sich also aus. Auch wir BetriebsrätInnen freuen uns wenn du uns, durch deine Gewerkschaftsmitgliedschaft, untersützt – hier(klick!) gehts zur Mitgliedsanmeldung.

“Spiritual Care” verbessert Heilung

Unsere Kollegin Dipl.-PAss.in Doris Wierzbicki berichtet über ihre Arbeit als Krankenhausseelsorgerin im Diakonissenkrankenhaus Linz im ORF Oberösterreich:

In schwierigen Lebenssituationen, z.B. im Krankheitsfall, suchen Menschen oft spirituelle Unterstützung. Das Krankenhaus der Diakonissen Linz bietet dafür „Spiritual Care“ an. Dies kann die Genesung verbessern, belegen Studien.

Die spirituelle Sorge um den kranken Menschen hat nichts mit Frömmigkeit oder einer bestimmten Glaubensrichtung zu tun. Vielmehr geht es dabei um eine Haltung und mehr Aufmerksamkeit gegenüber dem ganzen Menschen, der in einer schwierigen Situation unterstützt wird.

„Auf spiritueller Spursensuche“
Doris Wierzbicki, Seelsorgerin der Diözese Linz und Expertin für „Spiritual Care“: “Ich habe zum Beispiel eine Patientin gehabt, die große Angst vor Operationen gehabt hat. Das hatte einfach lebensgeschichtliche Hintergründe. Weiterlesen

Krank im Urlaub

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Im Urlaub krank zu werden, ist unangenehm. Allerdings verlieren Sie die Urlaubstage, an denen Sie krank werden, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.

Ihr Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:

die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde
Sie Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach 3 Tagen mitteilen und
bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen.

Krankheit verlängert Urlaub nicht
Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie wieder gesund sind, müssen Sie sofort wieder arbeiten gehen.

Die Tage, die Sie krank waren, werden zu Ihrem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.

Erkrankung im Ausland … weiterlesen(klick!)

(Quelle: arbeiterkammer.at)

KRAFTVOLLE KIRCHE – INNOVATIVES ARBEITEN – 70 Jahre hauptamtliche Laien und 40 Jahre LaientheologInnen

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Diözese Linz veröffentlicht.

Was vor 70 Jahren in Pfarren mit den Seelsorgehelferinnen begann, ist heute ein vielfältiger Arbeitsbereich innerhalb der Katholischen Kirche mit elf Feldern der Pastoral: PastoralassistentInnen, PfarrassistentInnen, JugendleiterInnen, Beauftragte für Jugendpastoral, KrankenhausseelsorgerInnen, Religionslehrkräfte, AltenheimseelsorgerInnen, GefangenenseelsorgerInnen, SeelsorgerInnen für Menschen mit Behinderung, DekanatsassistentInnen, Seelsorgeteam-BegleiterInnen und LeiterInnen von Dekanatsprojekten.

Sie bezeugen als SeelsorgerInnen ihr Christsein, haben sich spezifische Kompetenzen erworben und sind durch die bischöfliche Sendung in besonderer Weise beauftragt sind, am Handeln der Kirche mitzuwirken.

Mit der Bestellung der Ausbildungsbegleitung für LaientheologInnen vor 40 Jahren, wurde der Zugang zum Seelsorgeberuf über das Theologiestudium auch für Laien geregelt und als reguläre Möglichkeit eröffnet.

Die Interessensgemeinschaft der LaientheologInnen, ebenso entstanden vor 40 Jahren, bildet den Zusammenschluss von Laien mit Theologiestudium mit dem Ziel, das Potential von Theologie als Instrument kritischer Reflexion in Kirche und Gesellschaft einzubringen. Ihre Mitglieder arbeiten sowohl in kirchlichen Ämtern und Einrichtungen als auch in der Seelsorge oder in nichtkirchlichen Arbeitsfeldern.

(Quelle: www.dioezese-linz.at)

Für den Festakt am Mittwoch 25. Oktober 2017, 15:30 Uhr im Landeskulturzentrum Ursulinenhof kannst du dich hier(klick!) anmelden.

Betrifft: Betriebsvereinbarungen gegen Gewalt und Missbrauch

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Im März 2016 hat Diözesanbischof Dr. Manfred Scheuer die Kollektivvertragskommission beauftragt, eine Betriebsvereinbarung zur Rahmenordnung zu verhandeln. Die Verhandlungsgruppe bestand aus den DienstgebervertreterInnen (Brigitte Gruber-Aichberger, Martin Füreder, Peter Schwarzenbacher, Christoph Burgstaller), den DienstnehmervertreterInnen (Renate Moser, Otto Märzinger, Christian Penn) und der Leiterin der Stabsstelle für Gewaltprävention Kinder- und Jugendschutz(klick!) Dagmar Hörmandinger-Chusin.

In intensiven Verhandlungen wurde eine Betriebsvereinbarung erstellt, die zum einen die Gewaltprävention und Sensibilisierung der MitarbeiterInnen im kirchlichen Dienst im Fokus hat und zum anderen ein Regelwerk beinhaltet, wie im Verdachtsfall vorzugehen ist. Ein wichtiges Anliegen war uns auch der Schutz der Kolleginnen und Kollegen vor ungerechtfertigten Anschuldigungen. Überdies mussten im Zug der Verhandlungen immer wieder auch datenschutzrechtliche und arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden, die in der Rahmenordnung der Bischofskonferenz nicht oder nur zu unzureichend berücksichtigt wurden.

Die vorliegende Betriebsvereinbarung sieht auch Schulungsmaßnahmen für alle MitarbeiterInnen im kirchlichen Dienst vor, die in den Dekanaten und in den Berufseinführungsphasen teilweise schon durchgeführt wurden. Nach absolvierter Schulung ist die Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung auf die Rahmenordnung „Die Wahrheit wird euch frei machen“ vorgesehen.

Die Betriebsvereinbarung wird im Übrigen auch im Diözesanblatt veröffentlicht und hat als Instruktion auch Rechtsverbindlichkeit für Priester und Diakone.

Für Fragen zur Betriebsvereinbarung stehen wir dir als Betriebsratsteam(klick!) gern zu Verfügung

Exklusiv für Gewerkschaftsmitglieder – die aktuellen GPA-djp Card Angebote

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GPA, ÖGB veröffentlicht.

Für Gewerkschaftsmitglieder gibt es zu der kostenlosen Rechtsberatung und den Rechtsschutz, einer Berufshaftpflichtversicherung, … usw. auch:

  • Ermäßigungen bei Theater-, Museums- und Konzertbesuchen
  • Preisnachlässe in Geschäften und bei Freizeit und Sport
  • Preiswerte Urlaubsangebote und vieles mehr …

Sämtliche aktuelle Angebote findest du hier(klick!).

Es lohnt sich also dabei zu sein. Noch nicht dabei? Infos zu Mitgliedschaft findest du hier(klick!).

Hier gehts direkt zur Mitgliedsanmeldung.

Konstituierung des Betriebsratsteams von Pastorale Berufe

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Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Am 29.06.2017, fand wie vom Arbeitsverfassungsgesetz vorgesehen, die Konstituierung des Betriebsratsteams von Pastorale Berufe statt.

Gewählten wurden Dipl.-PAss. Christian Penn zum Betriebsratsvorsitzenden, Mag.a Birgit Kopf zur Betriebsratsvorsitzenden Stellvertreterin, Dipl.-PAss.in Barbara Hannerer zur Kassaverwalterin und Dipl.-PAss. Manuel Hödl zum Kassaverwalterin-Stellvertreter.

von links nach rechts: Christine Schulz, Barbara Hannerer, Gerhard Pumberger, Birgit Kopf, Manuel Hödl, Anita Buchberger, Christian Penn

Als Betriebsratsteam(klick) freuen wir uns über die sehr hohe Wahlbeteiligung und danken für das damit ausgesprochene Vertrauen. Ein besonderer Dank gilt den KollegInnen des Wahlvorstandes, Mag. Franz Pamminger, Mag.a Brigitte Muckenhuber, Mag. Franz Landerl, für die korrekte Durchführung der Wahl und der Sekreträin des Zentralbetriebsrats Martina Stancevic für die administrative Abwicklung.

Für deine Fragen und Anregungen stehen wir die als Betriebsratsteam gerne zur Verfügung.

Unsere Kontaktdaten findest du hier(klick!).

Wiedereingliederung nach Krankheit neu geregelt

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Allgemein veröffentlicht.

Das Wiedereingliederungs-Teilzeitgesetz tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft. Die „Wiedereingliederung nach langem Krankenstand“ ist für Menschen gedacht, die in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis stehen und für längere Zeit physisch oder psychisch erkrankt waren. Mit diesem „stufenweisen Wiedereinstieg“ soll ermöglicht werden, dass Beschäftigte nach lang andauernder Arbeitsunfähigkeit schrittweise wieder in den Arbeitsprozess zurückkehren können.

Eine Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) ist nur dann zweckmäßig und sinnvoll, wenn sie die (psychische) Hemmschwelle für den Wiedereinstieg in den Job senkt und von einer niedrigen „Rückfallwahrscheinlichkeit“ auszugehen ist.

Wiedereingliederungsteilzeit: Diese Vorschriften gelten

  • Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann um mindestens ein Viertel und höchstens um die Hälfte reduziert werden – dies ergibt eine Bandbreite zwischen 50 und 75 Prozent der
    bisherigen Normalarbeitszeit.
  • Eine von dieser Bandbreite abweichende Vereinbarung ist zulässig, wenn die Arbeitszeit während der gesamten WIETZ im Durchschnitt innerhalb des genannten Bereiches liegt und das Stundenausmaß von 30 Prozent der ursprünglichen Arbeitszeit unterschritten wird. Als Untergrenze gilt dabei jedoch die Stundenanzahl von 12 Arbeitsstunden pro Woche. Der aus der Teilzeitbeschäftigung gebührende Verdienst muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
  • Während der Dauer der WIETZ kann das Stundenausmaß zweimal verändert werden.
  • Die Wiedereingliederung kann für die Dauer von mindestens 1 bis maximal 6 Monate vereinbart werden – eine Verlängerung um 3 Monate ist möglich, die maximale Gesamtdauer beträgt jedoch 9 Monate.
  • Ein neuerlicher Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld besteht erst 18 Monate ab dem Ende der vorangegangenen WIETZ.
  • Für die Bewilligung und Leistung des Wiedereingliederungsgeldes bedarf es der chefärztlichen Bewilligung vom zuständigen Krankenversicherungsträger.
  • Für oder während der Ausübung der WIETZ besteht Motivkündigungsschutz.

Weitere Informationen zur Wiedereingliederungsteilzeit findet ihr hier (klick!)

(Quelle: ooe.arbeiterkammer.at)