42. AKDÖ-Vollversammlung in Neusiedl

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AKDÖ veröffentlicht.

Auswirkungen von „Arbeit 4.0“

Kirchliche Betriebsräte trafen sich zur jährlichen Versammlung in Neusiedl am See

NEUSIEDL (AKDÖ-20.4.2017) / Von 19. bis 21. April trafen sich kirchliche Betriebsrätinnen und Betriebsräte aus ganz Österreich in Neusiedl am See zur jährlichen Bildungs- und Verbandstagung. Im Zuge ihres Treffens wählten die 120 TeilnehmerInnen eine neue Geschäftsführung. In Vorträgen und Workshops setzte sich die Arbeitsgemeinschaft kirchlicher DienstnehmerInnen-Vertretungen Österreichs (AKDÖ) mit dem Thema „Arbeit 4.0“ auseinander.

Vernetzung großes Anliegen

„Es ist wichtig, dass wir kirchlichen Betriebsrätinnen und Betriebsräte uns solidarisieren und austauschen“ sagte Otto Märzinger, zusammen mit Stefan Kraker neugewählter Vorsitzender der AKDÖ. „Von den Bischöfen bis zu den diözesanen Datenschutzbeauftragten – alle vernetzen sich österreichweit, da ist es eine Notwendigkeit für uns das auch zu tun!“ so Märzinger weiter.

Bei der AKDÖ Vollversammlung gebe es immer den spannenden Bildungsteil, doch genauso wichtig sei das gemeinsame Rahmenprogramm mit der Möglichkeit sich über die eigenen Diözesangrenzen hinaus zu vernetzen, so eine Teilnehmerin.

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Altersteilzeit

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Allgemein, Arbeiterkammer veröffentlicht.

Die geförderte Altersteilzeit gibt älteren ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Mit Zustimmung der ArbeitgeberInnen wird so ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen. Die ArbeitnehmerInnen verlieren dabei weder Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung.

So funktioniert die Altersteilzeit

  • Die ArbeitnehmerInnen können ihre Arbeitszeit um 40 bis 60% verringern.
  • Sie erhalten neben dem Arbeitsentgelt für ihre verringerte Arbeitszeit zusätzlich einen Lohnausgleich in der Höhe von 50% der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt (12 Monatsschnitt) und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt.

“Entgelt” ist mehr als Lohn oder Gehalt. Der Entgeltbegriff umfasst beispielsweise Überstundenentgelt inkl. Zuschläge, Provisionen, Leistungsentgelte, Sachbezüge etc.

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Aktueller Urlaubsstand

Im letzten Jahr wurden von der Dienstgeberin bei mehr als 30 KollegInnen (rund 10 % der Belegschaft) Urlaubstage gestrichen (klick!). Als Betriebsräte sind wir gerade dabei die betroffenen KollegInnen zu kontaktieren.

Urlaub dient uns zur Erholung und Regneration. Einen guten Überblick über den eigenen Urlaubsstand findest du sowohl auf deinem Gehaltszettel, wie auch in der elektronischen Zeiterfassung: Im Monatsprotokoll(klick!) und auch bei der Saldenanzeige(klick!).

Für Fragen stehen wir dir als BR-Team gern zur Verfügung.

 

Sommerreifenaktion 2017 für Gewerkschaftsmitglieder

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GPA veröffentlicht.

Der Österreichische Gewerkschaftsbund bietet den Gewerkschaftsmitgliedern wieder gute Einkaufskonditionen für Sommerreifen an. Die Vereinbarung wurde mit der Firma Profi Reifen abgeschlossen. Die Firma gibt es über 40 – mal in Österreich.

Filialverzeichnis
Konditionen

Für die Preisliste bitte bei Martina Stancevic melden:
Tel.: 0732 77 26 76-1108
Dienstag von 08:00 – 12:00 Uhr und 12:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag von 12:30 – 16:30 Uhr

Exklusive für Gewerkschaftsmitglieder gegen Vorlage der GPA-djp Card bei der Firma.

Hier gehts zur GPA Mitgliedsanmeldung!

 

Erreichbarkeit Sekretariat Zentralbetriebsrat

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Zentralbetriebsrat veröffentlicht.

Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen,

da ich seit 01.03.2017 eine zweite Anstellung in der Abteilung Pfarrverwaltung und Pfarrpersonal (DFK) als Sekretärin begonnen habe, bin ich im  ZBR-Sekretariat  mit 27.03.2017 wie folgt erreichbar:

Dienstag von 08:00 – 12:00 und 12:30 – 16:30 Uhr
Donnerstag von 12:30 – 16:30

Ansuchen um Unterstützung für Heilungs- und Behandlungskosten aus dem Betriebsratsfonds könnt ihr hier(klick!) einfach digital ausfüllen und an martina.stancevic@dioezese-linz.at oder per Post an Bischöfliches Ordinariat, z.H. Martina Stancevic, Herrenstraße 19,
Postfach 251, 4021Linz senden.

Meine Kontaktdaten:
E-Mail: martina.stancevic@dioezese-linz.at
Telefon: 0732/772 676 – 1108
Handy: 0676/8776 – 1498

Danke und Freundliche Grüße,

Martina Stancevic

Sekretariat Zentralbetriebsrat

Gruppenkrankenversicherung – Angebot Uniqa

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Die Uniqa bietet eine Gruppenkrankenversicherung zu besonderen Konditionen für DienstnehmerInnen der Diözese Linz an.

Hier(klick!) kommst du zur weiteren Produktübersicht und Kontaktperson.
Nähere Informationen bei:
Otto Märzinger
Tel.: +43 732 79800-1442
Mobil: +43 676 877 614 42
E-Mail: otto.maerzinger@dioezese-linz.at
Uniqa Homepage: www.uniqa.at

BGF Schwerpunkt Ernährung

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Betriebliche Gesundheitsförderung veröffentlicht.

Eine ausgewogene Ernährung ist ein wichtiger Grundpfeiler für Gesundheit und Wohlbefinden. Wir essen im Idealfall das, was unser Körper braucht, und liefern ihm dadurch notwendige Nährstoffe. Warum wir essen, was, wann, wie viel und wie wir essen – das alles wird von vielen Faktoren beeinflusst. Wahrnehmungen, Emotionen sowie eine Reihe sozialer und psychischer Aspekte spielen dabei eine wichtige Rolle.

(c) BMGF

Die Österreichische Ernährungspyramide

Wie eine gesunde Ernährung im optimalen Fall aussehen kann, zeigt die österreichische Ernährungspyramide, die vom Gesundheitsministerium gemeinsam mit Expertinnen und Experten aus den Bereichen Ernährungsmedizin, Ernährungswissenschaften und Gesundheitsförderung entwickelt wurde.

Die Ernährungspyramide gibt Auskunft über die Art und Menge der Nahrungsmittel und Getränke, die aufgenommen werden sollten. Sie ist nach einem Bausteinprinzip aufgebaut. Anhand der sieben Stufen der Pyramide kann abgelesen werden, wie häufig verschiedene Lebensmittelgruppen gegessen werden sollten. Zur Pyramide geht’s hier lang (klick!)

Ernährungstipps

Grundsätzlich kann Eiweiß (Protein) aus tierischen Produkten vom Körper besser verwertet werden als jenes aus pflanzlichen. Einige dieser tierischen Nahrungsmittel enthalten jedoch viel Fett (z.B. Wurst und Käse). Daher sollte man fettarmen Varianten den Vorzug geben (z.B. fettarme Milchprodukte) oder Nahrungsmittel miteinander kombinieren. Hier(klick!) erfahren Sie, wie Sie Eiweiße geschickt kombinieren, Fett, Zucker und auch Salz sparen können . . .

All das und viele weiteren Tipps und Informationen rund um das Thema Gesundheit, findest du unter www.gesundheit.gv.at.

(Quelle: www.gesundheit.gv.at)

Beerenmüslis getestet: Das steckt drinnen!

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Arbeiterkammer, Betriebliche Gesundheitsförderung veröffentlicht.

Beispiel: Rosinen- und Beerenanteil im Beerenmüsli von Rosengarten

Die Bilder auf den Müsli-Verpackungen zeigen eine abwechslungsreiche Beerenvielfalt. Aber was steckt wirklich im scheinbar gesunden Frühstück? Der AK-Konsumentenschutz hat den Inhalt von 25 Beerenmüslis untersucht. Das Ergebnis ist ernüchternd: Wenig Beeren, viel Zucker, unnötige Zusatzstoffe und Palmöl. 100 Gramm Müsli kosten zwischen 40 Cent und 1,41 Euro. Die Testsieger liegen eher im oberen Preisbereich.

Hier geht’s zum Testergebnis

Beeren mit der Lupe suchen
Der Gesamtanteil an hochwertigen Beeren schwankt in den untersuchten Produkten zwischen 1,7 und 14 Prozent. Eine vorgeschriebene Mindestgrenze für den Beerengehalt gibt es nicht, daher haben die Hersteller bei der Zusammensetzung freie Hand.

In beinahe jedem 3. Müsli dominieren Rosinen. Sie sind zwar als Beeren interpretierbar, doch auch im herkömmlichen Müsli zu finden und somit nicht als Spezialität eines Beerenmüslis zu sehen. Die Hersteller verwenden diese Früchte, da sie im Vergleich zu anderen Beeren wesentlich günstiger sind. So machen Rosinen im Rosengarten Beerenmüsli von denn’s stolze 91 Prozent, im dm Bio Beeren Müsli 86 Prozent und im Dinkel Müsli Beerenzart von Demeter rund 80 Prozent des beworbenen Weiterlesen

Wer hat an der Uhr gedreht …

ist es wirklich schon so spät …(klick!)

Das Zeit etwas kostbares ist, wissen wir nicht erst seit Paulchen Panther und der Einführung von Zeit +. Die Erfahrungen mit der elektronischen Zeitaufzeichnung sind ganz unterschiedlich. Von übersichtlich und einfach bis zu kompliziert und zeitaufwendig.

Die korrekte Aufzeichnung der geleisteten Arbeitszeit dient sowohl zur eigenen Überprüfbarkeit, wie auch zu der des/der Dienstvorgesetzten. Unter “korrekt” versteht sich die Arbeitszeit auch zu jenem Zeitpunkt einzutragen an dem sie geleistet wurde. Dies wurde auch in den “Häufig gestellten Fragen zur Arbeitszeit” explizit festgehalten.

Durch die neue Form der Zeitaufzeichnung wird jetzt besser sichtbar, ob über den gesetzlich geregelten Rahmen gearbeitet (Tägliche Höchstarbeitszeit, Wöchentliche Höchstarbeitszeit,  Tägliche- bzw. wöchentliche Ruhezeiten etc.) wurde. Das Arbeitszeitgesetz geht dabei von schutzwürdigen Interessen des/der Arbeitnehmers/Arbeitnehmerin aus. Dabei verfolgt das Arbeitszeitgesetz (AZG)  im Wesentlichen 3 Ziele:

  • Gesundheitsschutz
  • Bekämpfung der Arbeitslosigkeit
  • Schaffung von Freiräumen zur Selbstverwirklichung

In einem Symposion der Arbeiterkammer OÖ mit dem Titel “Unsere Arbeit. Unsere Zeit.”(klick!) referierte Az. Prof. Dr. Elias Felten zum Thema “Wozu Arbeitszeitrecht”(klick!). Er meinte unter anderem:

Knapp 50 Jahre nach Inkrafttreten des AZG ist von dessen Grundidee wenig übrig geblieben -Normalzeit von 8-Stunden/Tag und 40-Stunden/Woche stehen zwar im Gesetz (§3) -Betriebliche Realität sind jedoch 10-12 Stunden/Tag und 50 Stunden/Woche
Wofür die ArbeitnehmerInnenbewegung 100 Jahre gekämpft hatte wurde in der Hälfte der Zeit wieder zunichte gemacht.

Für deine Fragen rund um das Thema Arbeitszeit stehen wir BetriebsrätInnen(klick!) dir gern zur Verfügung.

Kinderbetreuungsgeld ab 01.03.2017

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Wer sein Baby ab dem 01.03.2017 zur Welt bringt, für den gelten neue Regelungen rund um das Kinderbetreuungsgeld. Die bisherigen 4 Pauschalmodelle werden ab diesem Zeitpunkt durch ein Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto) ersetzt. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) bleibt weiterhin als Option bestehen, wird allerdings angepasst.

Eltern, die sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (annähernd gleich) aufteilen, können sich ab März außerdem einen Partnerschaftsbonus abholen. Neu ist auch der so genannte Familienzeitbonus. Geringfügige Änderungen gibt es auch beim Wochengeld vor allem, wenn Sie ein Kind bekommen, während Sie für ein anderes Kinderbetreuungsgeld beziehen.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Anspruch und Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
  • Auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und idente Hauptwohnsitzmeldungen
  • Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
    (5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und 5 Untersuchungen des Kindes)
  • Einhaltung der Zuverdienstgrenze
    (Wird sie überschritten, wird der Überschreitungsbetrag zurückgefordert – Einschleifregelung)
  • Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung für das Kind und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil

Mehr zu den Kinderbetreuungsgeld-Varianten und wie man KBG beantragt gibt es hier(klick!)

(Quelle: arbeiterkammer.at)