Kinderbetreuungsgeld ab 01.03.2017

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Wer sein Baby ab dem 01.03.2017 zur Welt bringt, für den gelten neue Regelungen rund um das Kinderbetreuungsgeld. Die bisherigen 4 Pauschalmodelle werden ab diesem Zeitpunkt durch ein Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto) ersetzt. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) bleibt weiterhin als Option bestehen, wird allerdings angepasst.

Eltern, die sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (annähernd gleich) aufteilen, können sich ab März außerdem einen Partnerschaftsbonus abholen. Neu ist auch der so genannte Familienzeitbonus. Geringfügige Änderungen gibt es auch beim Wochengeld vor allem, wenn Sie ein Kind bekommen, während Sie für ein anderes Kinderbetreuungsgeld beziehen.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Anspruch und Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
  • Auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und idente Hauptwohnsitzmeldungen
  • Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
    (5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und 5 Untersuchungen des Kindes)
  • Einhaltung der Zuverdienstgrenze
    (Wird sie überschritten, wird der Überschreitungsbetrag zurückgefordert – Einschleifregelung)
  • Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung für das Kind und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil

Mehr zu den Kinderbetreuungsgeld-Varianten und wie man KBG beantragt gibt es hier(klick!)

(Quelle: arbeiterkammer.at)

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