Schon auf deinen aktuellen Lohnzettel gesehen?
2x im Jahr gibt´s mehr Geld – das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld.
Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich
wie die jährliche Gehaltserhöhung.
Manche glauben gar, es gebe einen gesetzlichen Anspruch.
Das ist ein Irrtum.
Zwar ist die Steuerbegünstigung der Sonderzahlungen im Gesetz
geregelt, aber auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld selbst gibt es
keinen gesetzlichen Anspruch.
WER SICHERT DAS URLAUBS- UND WEIHNACHTSGELD?
13. und 14. Gehalt wurden von den Gewerkschaften erkämpft und
in den Kollektivverträgen verankert.
Kollektivverträge werden von den Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden verhandelt. Sie regeln die Höhe des Einkommens,
Fragen der Arbeitszeit und eben auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.
Für die jährlichen KV-Verhandlungen brauchen die Gewerkschaften
die Unterstützung der BetriebsrätInnen und der Gewerkschaftsmitglieder. Die Verhandlungen werden in den letzten Jahren zunehmend
schwieriger, oft wollen Arbeitgeber Kollektivverträge einfach kündigen
oder bieten inakzeptable Gehaltserhöhungen.
Dann braucht es den Druck einer starken Gewerkschaft mit vielen
Mitgliedern. Und hier(klick!) gehst zur Mitgliedsanmeldung!


Die hohen Kosten der Corona-Krisenbewältigung und die notwendigen Investitionen in Sozialstaat, Arbeit und Umwelt stellen mittelfristig eine Herausforderung für den Staatshaushalt dar. Jedem ist klar: Nur gemeinsam kann diese bewältigt werden. Aber wie genau kann der außerordentliche Finanzierungsbedarf gewährleistet und dabei eine gerechte Verteilung sichergestellt werden, die verhindert, dass am Ende die Finanzierung des Sozialstaates noch mehr in Schieflage gerät? Hierfür sind fünf
Es werden im Eiltempo Gesetze begutachtet, es wird interveniert und verhandelt, um die Interessen von ArbeitnehmerInnen zu schützen und wichtige Forderungen durchzusetzen. Die ExpertInnen und SekretärInnen der Gewerkschaft sind im Dauereinsatz in der Beratung von uns BetriebsrätInnen und teilweise wirklich verzweifelten Beschäftigten. Es braucht jetzt und in weiterer Folge zur Bewältigung der Krise jede Unterstützung.
Für alle ArbeitnehmerInnen, die seit 2003 in ein Dienstverhältnis eingetreten sind, gilt die 
