Datenschutz in Frage und Antwort

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Geht? Geburtstagsgratulationen am Ende des Gottesdienstes: „In der kommenden Woche
Feiern N.N. die heute anwesend sind.“

  • Da es sich beim Geburtsdatum bzw. dem Alter von Personen um personenbezogene Daten handelt, unterliegen diese dem Datengeheimnis und müssen gemäß § 15 DSG 2000 gegenüber Dritten geheim gehalten werden. Eine Verlautbarung (Veröffentlichung) solcher Daten bzw. Ereignisse ist daher ohne vorherige Zustimmung der Betroffenen nicht zulässig (auch, wenn kein Alter genannt wird, da allein die Namensnennung in Bezug zum Jubiläum personenbezogen ist)!

Im Pfarrblatt: „Unsere JubilarInnen sind: N. N. „ (ohne Alter, Adresse)

  • Da es sich beim Geburtsdatum bzw. dem Alter von Personen um personenbezogene Daten handelt, unterliegen diese dem Datengeheimnis und müssen gemäß § 15 DSG 2000 gegenüber Dritten geheim gehalten werden. Eine Veröffentlichung solcher Daten bzw. Ereignisse im Pfarrblatt ist daher ohne Zustimmung der Betroffenen nicht zulässig (auch, wenn kein Alter bzw. keine Adresse angeführt ist, da allein die Namensnennung in Bezug zum Jubiläum personenbezogen ist)!

(Mag. Alexander Marktler, Datenschutzbeauftragter der Diözese Linz)

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