Datenschutz in Frage und Antwort – Fotos, Urheberrecht

Welche Altersgrenze gilt bei welchen Anlässen, also wann bzw. bis zu welchem Alter von Jugendlichen muss man die Eltern um Erlaubnis fragen, wenn ein Foto veröffentlicht werden soll?

  • Grundsätzlich können Kinder (= unter 18-jährige) aufgrund der fehlenden Geschäftsfähigkeit selbst keine Zustimmung geben. Deshalb sollten bei Veröffentlichungen die Eltern gefragt werden. Es kann eine pauschale Zustimmungserklärung in diversen Anmeldungsformularen für Veranstaltungen Beitrittserklärungen untergebracht werden.

Was fällt alles unter den Begriff Werbezwecke: z.B.: Wenn man ein Bild auf die Homepage stellt und im Text anführt, dass es diese Veranstaltung wieder geben wird, auch schon?

Beim Text zum Kopieren von Texten bleibt noch die Frage offen, ob es erlaubt ist, sämtliche Lieder eines Liederbuchs zu digitalisieren bzw. wiederholt in Gottesdiensten zu verwenden?

  • Die Bestimmungen im übermittelten ( Linzer_Diözesanblatt_15._September_2013 (1)) Diözesanblatt sehen nur die Befugnis zum Kopieren vor; die Digitalisierung ist von dieser Vereinbarung zwischen Bischofskonferenz und Literar-Mechana nicht gedeckt. Wiederholt verwenden kann man  kopierte Texte schon.

Mag.a Silke Lanzl (Rechtsreferentin Diözesanfinanzkammer)

Urheberrecht für pfarrliche Öffentlichkeitsarbeit (1)

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