Was bringt die Steuerreform?

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Gesellschaftspolitik, Gewerkschaftsinfo veröffentlicht.
Fragen und Antworten zur kommenden Steuerreform: Was ändert sich, wo profitieren ArbeitnehmerInnen, wer finanziert die Steuerreform?

Was soll die Steuerreform bewirken?
Die ÖsterreicherInnen sollen um bis zu fünf Milliarden Euro entlastet werden – 90 Prozent davon fallen auf kleinere und mittlere Einkommen. Ein guter Teil dieser Steuerentlastung wird in den privaten Konsum fließen. Das soll die Wirtschaft ankurbeln und ist in Zeiten schwacher Konjunktur nötig und wird auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.

Die wichtigsten Eckpunkte:
Der Eingangssteuersatz ist gesenkt worden: Statt wie bisher 36,5 Prozent Lohnsteuer für niedrige Einkommen fallen nur mehr 25 Prozent an. Die bisherigen drei Steuerstufen wurden auf sechs geändert, auch die Sprünge zwischen ihnen verlaufen flacher – damit steigt die Lohnsteuer sanfter an. Die Grenze für den 50-Prozent-Steuersatz wird von 60.000 auf 90.000 Euro pro Jahr angehoben. Der Spitzensteuersatz für Einkommen ab einer Million Euro pro Jahr beträgt nun 55 Prozent. Außerdem wird der steuerliche Kinderfreibetrag von derzeit 220 auf 440 Euro jährlich angehoben, der PendlerInnenzuschlag erhöht.

Profitieren auch Menschen mit Einkommen unterhalb der Steuergrenze?
Menschen, die höchstens 11.000 Euro pro Jahr verdienen, profitieren auch von der Reform. Ein Teil ihrer Sozialausgaben wird als sogenannte Negativsteuer zurückerstattet – das können bis zu 400 Euro jährlich sein, bisher waren es höchstens 110 Euro. Erstmals können auch PensionistInnen, die keine Lohnsteuer zahlen, Negativsteuer erhalten. Das trifft auf rund 600.000 PensionistInnen zu. Der Betrag macht höchstens 110 Euro im Jahr aus.

Ab wann tritt die Steuerreform in Kraft?
Mit dem Jännergehalt 2016. Die Negativsteuer kommt … weiterlesen.

Die Steuerreform in Zahlen – hier(klick!) zum download.

(Quelle: arbeitundwirtschaft.at)

Wirtschaftsfaktor Kirche

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Allgemein veröffentlicht.

Die römisch-katholische Kirche ist in Österreich wichtige Arbeitgeberin und bedeutender Wirtschaftsfaktor. Dies belegt eine am 25. Juni 2015 präsentierte Studie des Instituts für Höhere Studien (IHS) und von Joanneum Research.

6,65 Milliarden Euro an direkter, indirekter und induzierter Wertschöpfung werden jährlich von den 158.000 Beschäftigten (das sind 123.000 Arbeitsplätze in Vollzeitäquivalenten) in der Kirche und deren Umfeld erwirtschaftet. Das pro Jahr geleistete ehrenamtliche Engagement der Katholikinnen und Katholiken entspricht 14.000 Fulltimejobs. In Bezug auf eine in der Studie erstellten Kosten-Nutzen-Analyse kommen die Autoren der Studie zum Ergebnis: Die Allgemeinheit und der Steuerzahler profitieren deutlich von den kirchlich erbrachten Leistungen.

Über diese und andere Studienergebnisse informierten bei einem Pressegespräch am Donnerstag, 25. Juni 2015 in der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) in Wien Alexander Schnabl vom IHS, Franz Prettenthaler, Leiter einer Johanneum-Research-Forschungsgruppe und Herwig Stöger vom ÖAW-Verlag, wo die Studie erscheint. Als Finanzexperten aus dem Bereich der Kirche gaben der Wirtschaftsauschuss-Vorsitzende der Superiorenkonferenz der…weiterlesen

(Quelle: Diözese Linz)

AugenSCHmaus – Betriebsausflug 2016 – Anmeldefrist bis 24.02.2016 verlängert

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Genuss am Fluss - Flussmühle MureckVon 03. – 05. Juni 2016 findet wieder unser dreitägiger Betriebsausflug statt. Unter dem Titel “AugenSCHmaus – SCHmankerlreise in die Südsteiermark” besuchen wir einen besonders schönes Teil Östeerreichs und werden uns u.a. entlang der Mur bewegen. Kollege Gerhard Pumberger hat in bewährter Weise wieder ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt.

Das genaue Programm mit dem Anmeldeformular steht hier(klick!) zum herunterladen bereit. Aufgrund der vielfältigen Termine im Pastoralen Dienst veröffentlichen wir den Termin bereits jetzt, damit möglichst viele KollegInnen daran teilnehmen können.

Eingeladen sind alle KollegInnen, karenzierten Frauen und Männer. Wir freuen uns auf schöne gemeinsame Tage und natürlich auf deine Teilnahme.

Anmeldeschluss: bis 24.02.2016 verlängert

Anmeldeformular Betriebsausflug 2016

Führungsdefizite vermiesen den Job

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Arbeitsklima Index April 2015 | AK Oberösterreich

Beschäftigte unzufriedener mit Chefs

Das Betriebsklima spielt eine wichtige Rolle für die Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten. Qualität und Führungsstil der Vorgesetzten haben dabei großen Einfluss.

Ausmaß der Mitsprache- und Gestaltungsmöglichkeiten und Loyalität des Betriebs gegenüber den Mitarbeitern/-innen entscheiden oft darüber, ob jemand mit der Arbeit zufrieden ist. So sind 90 Prozent der Beschäftigten, die mit ihren Vorgesetzten zufrieden sind, auch mit ihrer beruflichen Tätigkeit zufrieden. Aber bei jenen Arbeitnehmer/-innen, die mit dem Führungsstil mittel bis gar nicht zufrieden sind, sehen nur 57 Prozent ihre Arbeit positiv.

Wieder im selben Betrieb? Nicht unbedingt!

Die so genannte „Betriebstreue“ wird immer wieder als Bringschuld der Beschäftigten gesehen. Seit dem Jahr 2000 hat sich hier vieles verändert: Damals antworteten noch 46 Prozent der Abeitnehmer/-innen, sie wollen „unbedingt wieder im selben Betrieb arbeiten“, jetzt sind es nur mehr 32 Prozent (Angestellte 34, Arbeiter/-innen 29 Prozent).

Führungsstil und betriebliche Rahmenbedingungen stehen oft in Zusammenhang mit der Loyalität zum Betrieb. Insgesamt 83 Prozent der Beschäftigten,…weiterlesen

(Quelle: www.arbeitsklima.at)

Elternteilzeit

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit bzw. auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben bzw. die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

Ob Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie hier überprüfen:

Inkrafttreten

Die Bestimmungen über die Elternteilzeit traten mit 1. Juli 2004 in Kraft. Gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum 7. Geburtstag.

Sie gelten für:

  • Mütter / Väter, deren Kinder nach dem 30. Juni 2004 geboren wurden
  • Mütter / Väter, wenn sich am 1. Juli 2004 ein Elternteil in Karenz oder Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz / Väterkarenzgesetz befindet (Achtung: gesetzliche Karenz besteht nur bis zum 2. Lebensjahr des Kindes!)
  • Mütter, die sich am 1. Juli 2004 in Wochengeldbezug befinden oder im Anschluss an den Wochengeldbezug Urlaub verbrauchen oder im Krankenstand sind.

Für die Übergangsfälle (Geburt des Kindes vor dem 1. Juli 2004) gilt überdies: eine Teilzeit nach den neuen Bestimmungen kann frühestens nach Ablauf der Karenz bzw. der ursprünglich vereinbarten Teilzeitbeschäftigung angetreten werden.

Wer hat Anspruch auf Elternteilzeit?

Den gesamten Artikel findest du hier.

(Quelle: Arbeiterkammer)

Nütze den Betriebsratsfond

Die Ansuchen für den Betriebsratsfond bitte an folgende Adresse schicken: Euro

Nicole Reisenberger
Sekretariat Zentralbetriebsrat
Bischöfliches Ordinariat
Herrenstraße 19, Postf. 251
4021 Linz

 oder an

E-Mail:  nicole.reisenberger@dioezese-linz.at
Telefon: 0732/7726 76-1108
Mobil: 0676/8776 1498

Betriebsratsfondsansuchen

Rückmeldungen zur Elektronischer Zeiterfassung

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Von zahlreichen KollegInnen gab es  zum Artikel “Elektronische Zeiterfassung Zeit + – Disskussionsstand” eine (meist schriftliche) Reaktion. Vielen Dank für eure Beteiligung. Diese Rückmeldungen sind wichtige Grundlagen für unsere weiteren Überlegungen im Betriebsratsteam bzw. für die Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung. Gerne stehen wir dir für weitere Auskünfte bzw. für weitere Rückmeldungen zur Verfügung.

Dein Betriebsratsteam von Pastorale Berufe

Mut zu einer lustvollen, kreativen Kirche

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Diözese Linz veröffentlicht.

Univ.-Prof.in Dr.in Hildegard Wustmans, Univ.-Prof. Dr. Franz Gruber

Religiös ja, aber ohne kirchliche Zugehörigkeit, das ist die Lebensrealität vieler Menschen von heute. Perspektiven für eine Kirche mit mehr Strahlkraft diskutierten Dogmatiker Franz Gruber und Pastoraltheologin Hildegard Wustmans im Linzer Priesterseminar.

Beim Theologischen Tag zum Thema „Ohne Kirche selig?“ im Linzer Priesterseminar, der vom Institut Pastorale Fortbildung angeboten wurde, begaben sich etwa 70 SeelsorgerInnen und TheologInnen mit zwei ProfessorInnen der Katholisch-Theologischen Privatuniversität (KTU) Linz auf die Suche nach einer attraktiven „missionarischen Pastoral“ von heute.

Den gesamten Artikel findest du hier(klick!).

(Quelle: www.dioezese-linz.at)

Urlaub ist zur Erholung da und nicht für den Rauchfangkehrer-Termin

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Arbeitsrecht, Gewerkschaftsinfo, GPA veröffentlicht.

(c) bilderbox.com

ArbeitnehmerInnen müssen offensichtlich in Angelegenheiten, die eine Dienstverhinderung darstellen, Urlaubstage nehmen

Nicht die Rauchfangkehrer kosten die ÖsterreicherInnen jährlich 1,3 Millionen Urlaubstage, sondern die Arbeitgeber, die von ihren Angestellten verlangen, für den Termin der Hauptkehrung einen Urlaubstag zu konsumieren. Laut einer KFP-Studie liegt der Gegenwert der dafür benötigten Urlaubstage bei 65 Millionen Euro.

Fragwürdige Rechtsauffassung

Eine sehr eigenartige Rechnung, die von einer zumindest fragwürdigen Rechtsauffassung ausgeht und einmal mehr beweist, dass ArbeitnehmerInnen in Angelegenheiten, die grundsätzlich eine Dienstverhinderung mit Entgeltfortzahlungsanspruch darstellen, offensichtlich häufig Urlaubstage nehmen bzw. nehmen müssen. Für Angestellte regelt § 8 (3) des Angestelltengesetzes die Dienstverhinderung, für ArbeiterInnen der § 1154b (5) im ABGB. Nach diesen Bestimmungen behält man den Anspruch auf Entgelt, wenn man durch wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert wird.

Informiere dich vor dem nächsten Termin!

Muss der Rauchfangkehrer für die vorgeschriebene Kontrolle in die Wohnung gelassen werden und kann das keine andere im Haushalt lebende Person tun, dann stellt das eine Dienstverhinderung dar. Informieren Dich also vor dem nächsten Termin bei deinem Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft. Schließlich ist Urlaub zur Erholung und sicher nicht dafür da, um einen Rauchfangkehrer zu empfangen!

(Quelle: gpa-djp.at)

Linktipp: “Die Presse”: Rauchfangkehrer verursachen 1,3 Mio Urlaubstage

Noch kein Gewerkschaftsmitglied? Hier gibts weitere Informationen dazu.