Elternteilzeit

Dieser Beitrag wurde am von in
Arbeiterkammer veröffentlicht.

Elternteilzeit ist ein gesetzlich geregelter Anspruch auf Herabsetzung der bisherigen Arbeitszeit bzw. auf Änderung der Lage der bisherigen Arbeitszeit. Dieser Anspruch gilt nur für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben bzw. die Obsorge für das Kind innehaben. Zusätzlich hängt der Anspruch auf Elternteilzeit von der Betriebsgröße und von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab.

Ob Sie anspruchsberechtigt sind, können Sie hier überprüfen:

Inkrafttreten

Die Bestimmungen über die Elternteilzeit traten mit 1. Juli 2004 in Kraft. Gesetzlicher Anspruch auf Elternteilzeit besteht bis zum 7. Geburtstag.

Sie gelten für:

  • Mütter / Väter, deren Kinder nach dem 30. Juni 2004 geboren wurden
  • Mütter / Väter, wenn sich am 1. Juli 2004 ein Elternteil in Karenz oder Teilzeitbeschäftigung nach dem Mutterschutzgesetz / Väterkarenzgesetz befindet (Achtung: gesetzliche Karenz besteht nur bis zum 2. Lebensjahr des Kindes!)
  • Mütter, die sich am 1. Juli 2004 in Wochengeldbezug befinden oder im Anschluss an den Wochengeldbezug Urlaub verbrauchen oder im Krankenstand sind.

Für die Übergangsfälle (Geburt des Kindes vor dem 1. Juli 2004) gilt überdies: eine Teilzeit nach den neuen Bestimmungen kann frühestens nach Ablauf der Karenz bzw. der ursprünglich vereinbarten Teilzeitbeschäftigung angetreten werden.

Wer hat Anspruch auf Elternteilzeit?

Den gesamten Artikel findest du hier.

(Quelle: Arbeiterkammer)