Was bedeutet ein dienstfreies Wochenende?

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Arbeitsrecht für den Arbeitsalltag veröffentlicht.

Jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin im Betrieb Pastorale Berufe hat lt. Betriebsvereinbarung Arbeitszeit Anspruch auf mindestens ein dienstfreies Wochenende im Monat.

Dienstfreies Wochenende bedeutet, keine Arbeiten mehr ab spätestens Samstag 13 Uhr und den ganzen Sonntag zu verrichten. Damit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden gewährleistet.

In dieser Wochenendruhe ist laut Arbeitszeitgesetz der Sonntag enthalten. Dies gewährleistet auch, dass die MitarbeiterInnen ausreichend Erholungsphasen im Arbeitsprozess integrieren können. Dies fördert die Gesundheit der MitarbeiterInnen im Betrieb Pastorale Berufe und kann auch zu einer größeren Zufriedenheit am Arbeitsplatz beitragen.

Für weitere Fragen stehen wir dir als Betriebsratsteam von Pastorale Berufe gerne zur Verfügung.

Lohnzettel lesen leicht gemacht

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Für viele Arbeitnehmer liefert der Blick auf den Lohnzettel außer Brutto und Netto-Gehalt nur wenige Informationen. Dabei enthält das Dokument zahlreiche Details, die für Arbeiter und Angestellte interessant sind. Zum Beispiel ob und wie viel Pendlerpauschale der Dienstgeber auszahlt. Oder wie viel man für Dienstreisen erhalten hat… Wir erklären den Lohnzettel an Hand eines virtuellen Beispiels Schritt für Schritt und für jedermann leicht verständlich.

Hier(klick!) gehts zum Lohnzettel mit den Erklärungen.

(Quelle: arbeiterkammer.at)

Pensionen sichern – Parlamentarische Bürgerinitiative

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

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Immer wieder untergraben Politiker/-innen, selbsternannte Pensionsexperten/-innen und nicht zuletzt Versicherungskonzerne das Vertrauen in das gut funktionierende Pensionssystem Österreichs. Mit dem Ziel, mit privaten Pensionen ein großes Geschäft zu machen. Die “Parlamentarische Bürgerinitiative zur verfassungsrechtlichen Absicherung des gesetzlichen Pensionssystems” soll dem einen Riegel vorschieben.

Die Initiative richtet sich vor allem auch an junge Menschen. Denn jene, die das System krankreden, versuchten gerade den Jungen vorzumachen, dass sie in Zukunft keine existenzsichernde Pension mehr zu erwarten haben. Die jungen Menschen sollen so zum Abschluss privater Pensionsversicherungen gedrängt werden.

Unter­stützen auch Sie uns!

Ich fordere den Österreichischen Nationalrat auf, das Vertrauen aller Generationen, vor allem junger Menschen, in die gesetzliche Pension zu stärken, indem er folgende aktuelle Prinzipien des österreichischen Pensionssystems verfassungsrechtlich absichert:

  • Das gesetzliche Pensionssystem Österreichs basiert auf einer solidarischen Pflichtversicherung nach dem Umlageverfahren, bei dem die Pensionsversicherungsbeiträge der aktuell Erwerbstätigen direkt an die Pensionsbezieher/-innen ausbezahlt werden. Die erwerbstätigen Generationen können von zukünftigen Generationen verlässlich das Gleiche erwarten.
  • Das gesetzliche Pensionssystem garantiert allen Erwerbstätigen Pensionen, die den Lebensstandard sichern und vor Altersarmut schützen. Die Republik verpflichtet sich, diese lebensstandardsichernden Pensionen auch weiterhin durch staatliche Zuschüsse zu garantieren.

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(Quelle: arbeiterkammer.at)

Angebot Gruppenzusatzversicherung Uniqa

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Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Die Uniqa bietet eine Gruppenkrankenversicherung zu besonderen Konditionen für DienstnehmerInnen der Diözese Linz an.

Hier(klick!) kommst du zur Produktübersicht.

Nähere Informationen bei:
Otto Märzinger
Tel.: +43 732 79800-1442
Mobil: +43 676 877 614 42
E-Mail: otto.maerzinger@dioezese-linz.at
Uniqa Homepage: www.uniqa.at

Folder Uniqa-Gruppenzusatzversicherung(klick!)

In 80 Tagen um die Welt…

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Betriebliche Gesundheitsförderung veröffentlicht.

In einer virtuellen Weltreise umrundeten 40 MitarbeiterInnen durch echten Sport zwischen 1. April bis 21. Juni die ganze Welt. Damit haben sie nicht nur das Ziel, die Welt in drei Monaten zu umrunden, erreicht, sondern auch die bisher höchste MitarbeiterInnen-Beteiligung bei einer BGF-Maßnahme von Pastorale Berufe! Gratulation allen SportlerInnen!

Neben den positiven körperlichen Effekten erlebten viele TeilnehmerInnen auch, dass man einander stärker wahrgenommen hat und einander zu Weitermachen motiviert hat: Es war ein schönes Gemeinschaftsgefühl.

Einen respektvollen Dank möchte ich den „Pacemakern“ aussprechen, die unserer Gruppe im wahren Sinn des Wortes vorangelaufen und vorangeradelt sind:

Bei den Damen waren das Franziska Mair, Birgit Kopf und Brigitta Grobner und bei den Herren Helmut Eder, Alois Giglleitner und Andreas Hagler!

Mag. Stephan Haigermoser

1450 – die Gesundheitsnummer

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Betriebliche Gesundheitsförderung veröffentlicht.

Unter der Rufnummer 1450 (ohne Vorwahl aus allen Netzen) erhalten Sie am Telefon Empfehlungen, was Sie am besten tun können, wenn Ihnen Ihre Gesundheit oder die Ihrer Lieben plötzlich Sorgen bereitet. Wir helfen schnell und unbürokratisch. So wird die telefonische Gesundheitsberatung zu Ihrem persönlichen Wegweiser durch das Gesundheitssystem und führt Sie dorthin, wo Sie im Moment die beste Betreuung erhalten.

Gerade wenn mal mitten in der Nacht der Zahn pocht, es am Sonntag im Bauch krampft oder am schönsten Nachmittag ein Insektenstich anschwillt, dann wissen Betroffene oft nicht was zu tun ist. Können die Schmerzen selbst behandelt werden, soll am nächsten Tag ein Hausarzt aufgesucht werden, ist die Behandlung durch einen Facharzt erforderlich oder ist die Notfallambulanz die beste Adresse?
Gesundheitliche Beschwerden verunsichern und halten sich nicht an Öffnungszeiten. Vor allem bei Kindern oder älteren Menschen beunruhigen plötzlich … hier(klick!) gehts weiter.

(Quelle: 1450.at)

Was ist der Unterschied zwischen Mehrstunden und Überstunden?

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Arbeitsrecht für den Arbeitsalltag veröffentlicht.

Mehrstunden – Als Mehrstunden wird jene Arbeitszeit bezeichnet, die zwischen dem vereinbarten Normalarbeitszeitausmaß (bei einer Vollanstellung: 7,5 Stunden täglich oder 37,5 Stunden wöchentlich vgl. Kollektivvertrag der Diözese Linz § 5 ff) und der Höchstarbeitszeit (10 Stunden täglich oder 48 Stunden wöchentlich) geleistet wird. Diese Zeitguthaben soll das 2,5fache der im Dienstvertrag vereinbarten Wochenarbeitszeit nicht überschreiten und soll am Ende des Durchrechnungszeitraumes ausgeglichen sein. Mehrstunden werden als Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 ausgeglichen.

Überstunden – Als Überstunden werden jene Stunden bezeichnet, die über das Ausmaß der Mehrstunden hinausgehen (über die 10. Dienststunde täglich oder die 48. Dienststunde wöchentlich). Überstunden sind zuschlagspflichtig. Der Zuschlag beträgt 50 %.

Überstunden sind nach Möglichkeit zu vermeiden und bedürfen einer ausdrücklichen Anordnung der Dienstgeberin oder einer ausdrücklichen Vereinbarung zwischen Dienstgeberin und Dienstnehmer/in. (vgl. Kollektivvertrag der Diözese Linz § 8 Abs. 2)

Bei Gleitzeit ohne Kernzeit werden auch jene Stunden als Überstunden gerechnet, die über das 2,5fache Wochenanstellungsausmaß bzw. am Ende des Durchrechnungszeitraums über das 1fache Wochenanstellungsausmaß hinausgehen.

Für weitere Fragen stehen wir dir als Betriebsratsteam von Pastorale Berufe gerne zur Verfügung.

Arbeiterkammer Sommerbühne im Bildungshaus Jägermayrhof

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

„Bühne frei!“, heißt es an 7 Donnerstagen von 11. Juli bis 29. August 2019 im Gastgarten des AK-Bildungshauses Jägermayrhof am Linzer Freinberg.

Genießen Sie an einem lauen Sommerabend Live-Musik bei entspannter Stimmung und mit traumhaftem Ausblick auf unsere Landeshauptstadt Linz. Das Konzertprogramm reicht von Rock, Blues, Soul, Jazz bis hin zum Wienerlied –  und das bei freiem Eintritt!

Hier(klick) gehst direkt zum Veranstaltungskalender.

(Quelle: ooe.arbeiterkammer.at/kultur)

Vorziehen der 6. Urlaubswoche – wie geht das?

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Arbeitsrecht für den Arbeitsalltag veröffentlicht.

Nach 25 Jahren Betriebszugehörigkeit und Dienstzeit erhöht sich die Anzahl der Urlaubstage auf dreißig. In bestimmten Fällen ist ein Vorziehen dieser sechsten Urlaubswoche möglich:
Ist ein/e Mitarbeiter/In mindestens drei Jahre bei der Diözese Linz angestellt und hat ein unbefristetes Dienstverhältnis, kann ab einem gewissen Alter die sechste Urlaubswoche vorgezogen werden.

In dem Jahr, in dem der 45. Geburtstags des/der Mitarbeiters/in fällt, erhöht sich die Anzahl der Urlaubstage auf 27 Tage.

In dem Jahr, in dem der 50. Geburtstag fällt, erhöht sich die Anzahl der Urlaubstage auf 30 Tage.

Für weitere Fragen stehen wir dir als Betriebsratsteam von Pastorale Berufe gerne zur Verfügung.