Mit 01.01.2020 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Die Arbeiterkammer OÖ hat für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.
Familienbeihilfe
| Die Familienbeihilfe beträgt ab 01.01.2020: (nach Alter des Kindes) |
pro Monat |
| ab Geburt | 114,00 Euro |
| ab 3 Jahren | 121,90 Euro |
| ab 10 Jahren | 141,50 Euro |
| ab 19 Jahren | 165,10 Euro |
| Zuschlag für erheblich behindertes Kind | 155,90 Euro |
| Die Familienbeihilfe erhöht sich für jedes Kind, wenn sie |
pro Monat |
| für 2 Kinder gewährt wird, um | 7,10 Euro |
| für 3 Kinder gewährt wird, um | 17,40 Euro |
| für 4 Kinder gewährt wird, um | 26,50 Euro |
| für 5 Kinder gewährt wird, um | 32,00 Euro |
| für 6 Kinder gewährt wird, um | 35,70 Euro |
| für 7 und mehr Kinder gewährt wird, um | 52,00 Euro |
| Ergänzt wird die Familienbeihilfe mit dem Kinderabsetzbetrag |
pro Monat |
| pro Kind | 58,40 Euro |
Für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren erhöht sich die Familienbeihilfe für den September 2020 um 100 Euro (vormals 13. Familienbeihilfe beziehungsweise Schulstartgeld).
Alle weiteren sozialrechtlichen Werte die Themen wie zum Beispiel Geringfügige Beschäftigung, Weiterbildungsgeld oder Pflegegeld beinhalten, finden Sie unter ooe.arbeiterkammer.at(klick!)
Quelle: ooe.arbeiterkammer.at(klick!)




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