Infos zum Ansuchen für den Familienzuschuss

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Arbeitsrecht veröffentlicht.

Im Kollektivvertrag der Diözese Linz (KVdDL) ist unter § 22 der Familienzuschuss geregelt, bei entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen wird dieser auf Antrag gewährt. Die Bestimmungen findest du im Kollektivvertrag unter § 22 und im Anhang 1.

Ein Antrag kann (mittels Formular) bei Neuanstellung und jährlich bis spätestens 31. März oder nach Eintritt des anspruchsbegründeten Ereignisses (z.B. Geburt eines Kindes, Antritt des Zivildienstes) gestellt werden. Die Zuerkennung erfolgt bei Vorliegen der Vorraussetzungen rückwirkend ab Beginn des Jahres der Antragestellung, jedoch frühestens ab dem 1. des Monats der Anspruchsbegründung und höchstens bis Ende des laufenden Kalenderjahres. Ein Antrag wird erst nach vollständiger Vorlage aller notwendigen Unterlagen bearbeitet. (Quelle: Kollektivvertrag der Diözese Linz, Anhang 1)

ACHTUNG: Ein neues Ansuchen ist in jedem Fall notwendig!

Das Antragsformulare ist im Intranet (Pastorale Berufe – Familie und Beruf) abrufbar. Für Fragen dazu steht dir dein Betriebsratsteam gern zur Verfügung.

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