Manches neu macht das Jahr 2015 für Arbeitnehmer und Konsumenten: das Lohn- und Sozialdumpinggesetz wird verschärft, zu Verbesserungen kommt es im Arbeitszeitgesetz sowie im Mietrecht und im Sozialrecht gibt es einige Anpassungen.
Die Änderungen, die 2015 wirksam werden, im Detail (ohne Anspruch auf Vollständigkeit)
Schutz vor Lohn- und Sozialdumping:
Die behördlichen Lohn-Kontrollmöglichkeiten werden nun auf das gesamte (durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag) zustehende Entgelt – unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien – erweitert. Damit wird die verwaltungsstrafrechtliche Verfolgung von Verstößen ausgedehnt. Bisher konnte nur der Grundlohn überprüft werden.
Weiters wird eine Informationspflicht der Arbeitnehmer über einen (ihr Arbeitsverhältnis betreffenden) Strafbescheid gegen den Arbeitgeber im Falle von Lohndumping eingeführt. Die Forderung der Arbeiterkammer in ihrer Parlamentarischen Bürgerinitiative ist damit noch nicht zur Gänze erfüllt. Die AK verlangt ja, dass die Beschäftigten bereits verständigt werden müssen, wenn eine Kontrolle durch Gebietskrankenkasse und Finanzamt zeigt, dass sie zu wenig Lohn oder Gehalt bekommen haben – nicht erst nach Ausstellung eines Strafbescheides.
Änderungen im Arbeitszeitrecht: Weiterlesen