Archiv der Kategorie: Arbeiterkammer

Infos zu Thema Mutterschutz-/Väterkarenzgesetz; Kinderbetreuungsgeld und Elternteilzeit

Schwangerschaft – Urlaub
Das Mutterschutzgesetz (MSchG) sieht vor, dass der nicht verbrauchte Urlaub (aktueller Urlaub) in einem Arbeitsjahr wenn in diesem eine Karenz angetreten wird. Arbeitnehmerinnen sollten mit ihrem/ihrer ArbeitgeberIn vereinbaren, dass sie den Urlaub vor Beginn der Schutzfrist oder nach der Schutzfrist, aber vor Beginn der Karenz zur Gänze konsumieren. Alter Urlaub bleibt voll bestehen (dieser darf nicht aliquotiert werden). Während des Mutterschutzes wird Urlaub … weiterlesen(klick!)

Für weitere Informationen zu diesem umfassenden Thema stehen eure Betriebsrätinnen Christine Schulz und Anita Buchberger zur Verfügung. Die Kontaktdaten findest du hier(klick!).

Weiterführende Links:
Arbeiterkammer Mutterschutz (klick!)
Broschüre Elternkarenz (klick!)
Kinderbetreuungsgeld (klick!)

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: Kürzung der Kammerumlage ist ein Verrat an den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Bei seiner heutigen Rede zur Vollversammlung der AK Oberösterreich kritisiert AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer, dass die herausragenden Leistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer missachtet werden. „Während die oberösterreichischen Unternehmen laufend Rekordgewinne und Exportrekorde vermelden, werden die Beschäftigten als lästiger Kostenfaktor gesehen, obwohl sie es sind, die für den Erfolg ihrer Arbeitgeber sorgen“, sagt der AK-Präsident.

An die Kritiker der AK hat er eine unmissverständliche Botschaft: „Wer ernsthaft über Kürzungen bei der Kammerumlage oder gar die Abschaffung der Pflichtmitgliedschaft nachdenkt, hat mit erbittertem Widerstand zu rechnen. Denn eines ist klar: Über die AK entscheidet niemand anderer als unsere Mitglieder!“

Wer Umlage kürzt, kürzt Leistungen

Eine Kürzung der Kammerumlage wäre ein Verrat an den Beschäftigten, weil das gesamte Leistungsspektrum der AK – von der Rechtsberatung und -vertretung über den Konsumentenschutz, die Bildungsberatung und -förderung, Kulturangebote, die Abwicklung von Insolvenzfällen, die Gesundheitsförderung, die Interessenpolitik und vieles mehr – dann nicht mehr in vollem Umfang angeboten werden könnte. „Eine Kürzung um 20 Prozent würde bedeuten: Eine von fünf Beratungen könnte nicht mehr stattfinden, eine von fünf Bildungsförderungen könnte nicht mehr ausbezahlt oder eine von fünf Insolvenzberatungen würde entfallen. Und wer gar die Pflichtmitgliedschaft infrage stellt, der nimmt in Kauf, dass das Kollektivvertragssystem zerschlagen wird“, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer. Weiterlesen

“Deine Sozialversicherung ist mehr wert” – Teil 2

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Allgemein, Arbeiterkammer veröffentlicht.

Warum eine stabile soziale Sicherung bei Arbeitslosigkeit unabdingbar ist

  • “Hartz IV” in Österreich?
  • “Hartz IV” in Deutschland
  • Einsparungen auf Kosten der arbeitslosen Menschen!
  • Notstandshilfe eine wichtige Absicherung für Arbeitslose in Österreich!
  • Starke soziale Sicherung zahlt sich aus!
  • AK-Forderungen

Dazu und vieles mehr findest du im Ratgeber unter nachstehendem Link als PDF-Datei:

Publikation herunterladen (klick!)

(Quelle: ooe.arbeiterkammer.at)

“Deine Sozialversicherung ist mehr wert” – Teil 1

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Allgemein, Arbeiterkammer veröffentlicht.

Das gesetzliche Pensionssystem: Sicher und finanzierbar

  • Finanzierung: wie die Modelle funktionieren
  • Alterssicherung in Österreich
  • Mehr als nur Pension: Leistungsspektrum der gesetzlichen Versicherung
  • Freiwillige Höherversicherung
  • Ländervergleich: Kapitalgedeckte Modell vielfach vor großen Problemen
  • Fazit: Gesetzliches Pensionssystem klar im Vorteil
  • AK-Forderungen

Dazu und vieles mehr findest du im Ratgeber unter nachstehendem Link als PDF-Datei:

Publikation herunterladen (klick!)

 

Krank im Urlaub

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Im Urlaub krank zu werden, ist unangenehm. Allerdings verlieren Sie die Urlaubstage, an denen Sie krank werden, unter bestimmten Voraussetzungen nicht.

Ihr Urlaub wird bei Krankheit unterbrochen, wenn:

die Erkrankung länger als 3 Kalendertage dauert,
die Erkrankung nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbei geführt wurde
Sie Ihrem Arbeitgeber die Erkrankung spätestens nach 3 Tagen mitteilen und
bei Wiederantritt des Dienstes unaufgefordert eine Krankenstandsbestätigung vorlegen.

Krankheit verlängert Urlaub nicht
Die krankheitsbedingte Unterbrechung verlängert Ihren Urlaub allerdings nicht. Sobald der vereinbarte Urlaub zu Ende ist oder Sie wieder gesund sind, müssen Sie sofort wieder arbeiten gehen.

Die Tage, die Sie krank waren, werden zu Ihrem noch bestehenden Urlaubsguthaben dazugerechnet.

Erkrankung im Ausland … weiterlesen(klick!)

(Quelle: arbeiterkammer.at)

Arbeit so gestalten, dass man gesund bleibt

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Arbeiterkammer, Diözese Linz, Gute Arbeit veröffentlicht.

Grundsätze für “gute Arbeit” hat der Linzer Diözesanbischof Manfred Scheuer am Dienstag als Gastredner vor der oberösterreichischen Arbeiterkammer skizziert. Gute Arbeit sei untrennbar verbunden mit Respekt, Anerkennung, Wertschätzung und Recht auf Mitbestimmung und sei eine “wichtige Voraussetzung für seelisches Wohlbefinden”, sagte der Bischof bei der Vollversammlung in Linz. Arbeit müsse jedoch so gestaltet werden, dass sie nicht krank mache, sondern dass vielmehr die Gesundheit erhalten bleibe.

Die Arbeit sei ein “Platzanweiser in der Gesellschaft”, da sie Sinn im Leben stifte und den Menschen einen “Rahmen” gebe, erklärte Scheuer. Soziale Kontakte würden am Arbeitsplatz geknüpft und gepflegt, zudem dürfe man auch das Gefühl, gebraucht zu werden, nicht unterschätzen. Andererseits könnten aber belastende Arbeitsbedingungen wie ständiger Leistungsdruck und Schichtarbeit, Unsicherheit des Arbeitsplatzes, andauernde Überlastung, aber auch Unterforderung mit zu einer psychischen Erkrankung von Menschen beitragen. Weiterlesen

Altersteilzeit

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Allgemein, Arbeiterkammer veröffentlicht.

Die geförderte Altersteilzeit gibt älteren ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Mit Zustimmung der ArbeitgeberInnen wird so ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen. Die ArbeitnehmerInnen verlieren dabei weder Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung.

So funktioniert die Altersteilzeit

  • Die ArbeitnehmerInnen können ihre Arbeitszeit um 40 bis 60% verringern.
  • Sie erhalten neben dem Arbeitsentgelt für ihre verringerte Arbeitszeit zusätzlich einen Lohnausgleich in der Höhe von 50% der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt (12 Monatsschnitt) und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt.

“Entgelt” ist mehr als Lohn oder Gehalt. Der Entgeltbegriff umfasst beispielsweise Überstundenentgelt inkl. Zuschläge, Provisionen, Leistungsentgelte, Sachbezüge etc.

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Beerenmüslis getestet: Das steckt drinnen!

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Arbeiterkammer, Betriebliche Gesundheitsförderung veröffentlicht.

Beispiel: Rosinen- und Beerenanteil im Beerenmüsli von Rosengarten

Die Bilder auf den Müsli-Verpackungen zeigen eine abwechslungsreiche Beerenvielfalt. Aber was steckt wirklich im scheinbar gesunden Frühstück? Der AK-Konsumentenschutz hat den Inhalt von 25 Beerenmüslis untersucht. Das Ergebnis ist ernüchternd: Wenig Beeren, viel Zucker, unnötige Zusatzstoffe und Palmöl. 100 Gramm Müsli kosten zwischen 40 Cent und 1,41 Euro. Die Testsieger liegen eher im oberen Preisbereich.

Hier geht’s zum Testergebnis

Beeren mit der Lupe suchen
Der Gesamtanteil an hochwertigen Beeren schwankt in den untersuchten Produkten zwischen 1,7 und 14 Prozent. Eine vorgeschriebene Mindestgrenze für den Beerengehalt gibt es nicht, daher haben die Hersteller bei der Zusammensetzung freie Hand.

In beinahe jedem 3. Müsli dominieren Rosinen. Sie sind zwar als Beeren interpretierbar, doch auch im herkömmlichen Müsli zu finden und somit nicht als Spezialität eines Beerenmüslis zu sehen. Die Hersteller verwenden diese Früchte, da sie im Vergleich zu anderen Beeren wesentlich günstiger sind. So machen Rosinen im Rosengarten Beerenmüsli von denn’s stolze 91 Prozent, im dm Bio Beeren Müsli 86 Prozent und im Dinkel Müsli Beerenzart von Demeter rund 80 Prozent des beworbenen Weiterlesen

Kinderbetreuungsgeld ab 01.03.2017

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Wer sein Baby ab dem 01.03.2017 zur Welt bringt, für den gelten neue Regelungen rund um das Kinderbetreuungsgeld. Die bisherigen 4 Pauschalmodelle werden ab diesem Zeitpunkt durch ein Kinderbetreuungsgeld-Konto (KBG-Konto) ersetzt. Das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld (ea KBG) bleibt weiterhin als Option bestehen, wird allerdings angepasst.

Eltern, die sich den Bezug des Kinderbetreuungsgeldes (annähernd gleich) aufteilen, können sich ab März außerdem einen Partnerschaftsbonus abholen. Neu ist auch der so genannte Familienzeitbonus. Geringfügige Änderungen gibt es auch beim Wochengeld vor allem, wenn Sie ein Kind bekommen, während Sie für ein anderes Kinderbetreuungsgeld beziehen.

Anspruchsvoraussetzungen

  • Anspruch und Bezug von Familienbeihilfe für das Kind
  • Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich
  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Österreich
  • Auf Dauer angelegter gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und idente Hauptwohnsitzmeldungen
  • Durchführung der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
    (5 Untersuchungen während der Schwangerschaft und 5 Untersuchungen des Kindes)
  • Einhaltung der Zuverdienstgrenze
    (Wird sie überschritten, wird der Überschreitungsbetrag zurückgefordert – Einschleifregelung)
  • Bei getrennt lebenden Eltern zusätzlich Obsorgeberechtigung für das Kind und Bezug der Familienbeihilfe durch den antragstellenden Elternteil

Mehr zu den Kinderbetreuungsgeld-Varianten und wie man KBG beantragt gibt es hier(klick!)

(Quelle: arbeiterkammer.at)

Erkältungsmittel – Wirkstoffkombinationen sinnlos und bedenklich

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Mehrmals im Jahr haben Erwachsene eine Erkältung. Um bei einem grippalen Infekt weiter zu funktionieren, greifen viele zu Erkältungsmitteln. Die Zeitschrift Ökotest hat daher 15 rezeptfreie Arzneimittel untersucht und bewertet. Nur ein Produkt erhielt die Note „gut“. 7 Produkte sind noch „ausreichend“. Die restlichen 7 wurden mit „ungenügend“ bewertet, weil sie einen Wirkstoffmix enthalten, der nichts nützt oder sogar unerwünschte Nebenwirkungen haben kann.

Diese Schmerzmittel helfen

  • Ibuprofen, Acetylsalicylsäure (ASS) oder Paracetamol helfen, wenn bei einer Erkältung Kopf, Hals und Gesicht schmerzen.
  • Nehmen Sie Präparate mit ASS immer als Brausetablette oder als Granulat im Wasser aufgelöst ein, um den Magen zu schonen und Iboprofen nach einer Mahlzeit.
  • Die Dosis bei Paracetamol darf bei Kindern bis 12 Jahren und Menschen mit weniger als 43 Kilogramm Körpergewischt pro Tag höchstens 2.000 mg betragen.

Hier geht’s zum vollständigen Beitrag mit dem Testergebnis zum Download.

(Quelle: ooe.arbeiterkammer.at)