Archiv der Kategorie: Arbeiterkammer

Schutz im Betrieb vor Ansteckungen

Auch beim Schutz im Betrieb gilt: Halten Sie Abstand! Das ist die wichtigste Maßnahme, damit Sie sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen.

Weiter Infos zu dem Thema findest du hier(klick!).

Die Verantwortung für den ArbeitnehmerInnenschutz(klick!) liegt grundsätzlich beim Betrieb. Dazu weisen wir auf die letzte Aussendung der Dienstgeberin vom Donnerstag 07. Mai 2020 zur “Information zur Beschaffung von Schutzmaterialien” hin:

Um die entsprechenden Schutzmaßnahmen vor Ansteckungen mit Covid19 an allen Dienststellen zur Verfügung zu haben, wird von der DFK ein zentraler Einkauf von Einweg-Mund-Nasen-Schutz-Masken; Desinfektionsmittel (Hände- und Flächendesinfektion) und Plexiglas-Trennwänden (sogenannter „Spuckschutz“) organisiert.

Bei Pfarren und Jugendzentren wurden Bedarfe bereits abgefragt. Wir gehen davon aus, dass MitarbeiterInnen von Pastorale Berufe, die einen Dienstort in einer Pfarre haben (also auch Jugendbeauftragte oder Projektverantwortliche), über diese mitversorgt werden. Bei Mitarbeitenden in Institutionen (KH, AH, Behinderteneinrichtungen, Gefangenenhaus) sorgt das jeweilige Haus für die entsprechenden Schutzmaßnahmen. Sollte jemand Schutzmaterialien brauchen, weil die hier beschriebenen Wege nicht möglich sind, bitten wir zunächst um Rücksprache am Dienstort. Sollte sich keine Lösung finden lassen, sind wir selbstverständlich bei der Beschaffung behilflich.

Für weitere Fragen stehen wir BetriebsrätInnen dir gerne zur Verfügung.

So geht Home Office – Tipps von Experten

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Das Corona-Virus hat die (Arbeits)-Welt verändert, eine gesundheitspolitische Herausforderung hat dazu geführt, dass viele Arbeitnehmer/-innen plötzlich – vielfach ohne Vorerfahrungen  – ihre Arbeit im Home Office verrichten.

Der digitale Wandel trägt dazu bei, dass viele Arbeitnehmer/-innen sinnvollerweise in diesen Tagen, Wochen – wer weiß, vielleicht sogar Monaten – von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können.

So gelingt der Alltag im Home Office

Strukturieren Sie Ihren Arbeitstag
Strukturieren Sie Ihren Arbeitstag im Home Office so gut es geht und lassen Sie sich nicht allzu sehr ablenken. Befindet sich Ihr Home Office mangels Alternativen im Wohnzimmer, dann versuchen Sie, sich nicht vom TV… weiterlesen(klick!)

(Quelle: arbeiterkammer.at)

Coronavirus – Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen

ÖGB und AK haben die wichtigsten arbeitsrechtlichen Antworten zur aktuellen Situation zusammengestellt. Hier(klick) gehts direkt zu den Antworten.

Als Betriebsrat sind wir auch im Kontakt mit unserer Direktorin um auftretende Fragen möglichst rasch klären zu können. Wir bitten euch die Aussendungen seitens des Dienstgebers bzw. des Kommunikationsbüros aufmerksam zu lesen und entsprechende Anweisungen umzusetzen. Soziale Kontakte zu verringern, sind ein wichtiger Beitrag in der aktuellen Situation und ein Ausdruck von Solidarität und Nächstenliebe.

Eine Zusammenstellungen wichtiger Informationen findest du auch auf der eigens dafür eingerichteten Website: https://www.dioezese-linz.at/corona

Selbstverständlich stehen wir, dir als Betriebsratsteam(klick!),für deine Fragen zur Verfügung, telefonisch wie auch per Mail.

Wir wünschen dir auf diesem Weg alles Gute und den Mut zur Gelassenheit.

Für das Betriebsratsteam
Christian Penn

Familienbonus Plus (FB+)

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Arbeiterkammer, Arbeitnehmerveranlagung, Sozialrecht veröffentlicht.

GÜLTIG SEIT JÄNNER 2019

Der Familienbonus (FB+) ist ein Absetzbetrag, der den bisherigen Kinderfreibetrag sowie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ab dem Kalenderjahr 2019 ersetzt.

Der Familienbonus Plus wird nur auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Der Familienbonus Plus wird monatlich vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin bei der Lohnverrechnung berücksichtigt ODER
  2. Sie machen den Familienbonus Plus nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung geltend.

Vorsicht!
Auch wenn der Familienbonus Plus bereits bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, muss er – wenn später eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht wird – wieder beantragt werden, sonst kommt es zu einer Rückforderung!

1. Monatliche Berücksichtigung durch Arbeitgeber

Die Berücksichtigung des Familienbonus kann seit Jänner 2019 beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin beantragt werden. Mit Abgabe des unterfertigten Formulars E 30 kann nun zusätzlich zu Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag auch der Familienbonus schon eine monatliche Steuerreduktion bewirken. Diese Möglichkeit besteht sowohl für den Familienbeihilfenbezieher/die Familienbeihilfenbezieherin und den (Ehe-)Partner/die (Ehe-)Partnerin als auch für den Unterhaltsverpflichteten/die Unterhaltsverpflichtete. Die Abgabe des Nachweises für den Familienbeihilfenanspruch beziehungsweise Nachweises für die Unterhaltsverpflichtung inklusive Zahlungsbelegen ist jedoch erforderlich.

Änderungen der Verhältnisse (zum Beispiel Scheidung) müssen innerhalb 1 Monats dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin bekannt gegeben werden. Der Antrag gilt nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für eine weitere Berücksichtigung muss neuerlich ein E 30-Formular abgegeben werden. Wurde der Familienbonus Plus zu Unrecht bezogen, dann ist verpflichtend eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen (Pflichtveranlagung).

Inwieweit der Familienbonus zu einer Steuerersparnis führt, hängt von der Höhe der zu bezahlenden Lohnsteuer ab.  Weiterlesen

Geld sparen beim Gebraucht­wagen­kauf mit dem Eurotax-Rechner

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Geld sparen beim Gebraucht­wagen­kauf mit dem Eurotax-Rechner
Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Gebraucht­wagen oder haben bereits ein Angebot im Auge? Und Sie fragen sich, ob der Preis angemessen ist oder ob Sie noch einen günstigeren Preis ausverhandeln können? Mit dem Eurotax-Rechner können Sie den Eurotax-Verkaufswert für Ihren Wunsch-Gebrauchten ermitteln und kennen damit Ihren Verhandlungsspielraum. Und der ist häufig groß, wie ein Vergleich der AK-Konsumenten­schützer/-innen zeigt: Mit Verhandlungs­geschick lassen sich 11 Prozent sparen. Bei einem SEAT Alhambra mit Baujahr 9/2015 ergab sich ein Einsparungs­potential von 3.665 Euro.

Eurotax-Werte im Vergleich zu Händlerpreisen

Bis zu 45 Prozent Preisunterschied

Der Konsumenten­schutz der AK Ober­österreich hat im Internet 24 zufällige Gebrauchtwagen-Angebote bei 16 Händlern in Linz und Umgebung recherchiert. Die angebotenen Preise der Fahrzeuge lagen zwischen 6.990 und 26.990 Euro. Für die Gebrauchtwagen wurde Rechner der Eurotax-Wert (Verkauf) ermittelt und dem Angebots­preis gegenüber­gestellt. Angeführte Extras wurden miteinberechnet.

  • Bei 22 Fahrzeugen lag der Händler-Angebotspreis über dem Eurotax-Wert.
  • Nur bei 2 Angeboten war das Händler­angebot geringfügig günstiger.
  • Durch­schnittlich unter­scheiden sich die Angebots­preise um 11 Prozent von den Eurotax-Werten ab.
  • Die maximale Differenz betrug 3.665 Euro.

Eurotax-Rechner spart Zeit und Geld!

Der Eurotax-Wert eines Wunsch-Gebraucht­wagens kann am PC, Smartphone oder Tablet ermittelt werden. Durch die Eingabe der Marke, des Automodells, der Erst­zulassung und des Kilometer­standes wird der Eurotax-Wert (Verkauf) errechnet. Möglich ist die Bewertung für gebrauchte PKW, die mindestens ein Jahr und maximal 10 Jahre alt sind. Am schnellsten geht die Abfrage mit dem „Nationalen Code“ aus dem Zulassungs­schein.

Natürlich können Sie so auch einen fairen Preis für Ihren Gebraucht­wagen ermitteln, den Sie verkaufen oder gegen ein anderes Fahrzeug ein­tauschen möchten. Sie können mit dem Eurotax-Rechner auch Motorräder bewerten. Weiterlesen

Wenn man müde ist, kracht es gerne

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Arbeiterkammer, Betriebliche Gesundheitsförderung veröffentlicht.

„Gesunde Arbeit“ im Gespräch mit Univ.-Doz. Dr. Johannes Gärtner. Arbeitszeiten sind nicht nur mehr oder weniger angenehm. Sie haben Wirkungen auf Gesundheit, Soziales und auch auf die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu haben.

Sie haben ein Tool zur Berechnung von Risiken aus Arbeitszeiten entwickelt.
Was ist das genau?

Lange Arbeitszeiten, Arbeit in der Nacht oder am frühen Morgen ermüden. Müdigkeit erhöht die Fehler- und Unfallwahrscheinlichkeit. Gibt es nicht ausreichend Erholungszeit, steigt diese Ermüdung an, und die Wahrscheinlichkeit von Unfällen nimmt weiter zu. In den letzten Jahren gelang es der Arbeitszeitforschung zunehmend besser, zu verstehen, wie das mit konkreten Arbeitszeiten zusammenhängt. Jetzt können wir z. B. rechnen, um wie viel wahrscheinlicher jemand einen Unfall nach fünf Nachtschichten als nach fünf Frühschichten hat oder nach 12 Stunden statt nach 8. Unterstützt von der AUVA haben wir einen Risikorechner entwickelt, der diesen Prozentsatz berechnet. Er ist unter https://www.eval.at/evaluierung-arbeitszeit nutzbar – Zeiten eingeben, Bericht anschauen, versuchen, Risiken zu verringern.

Wie hängen lange Arbeitszeiten und Unfälle überhaupt zusammen?

Eigentlich ist es eh einfach. Wenig oder schlechter Schlaf ist schlecht: also Nachtarbeit und frühe Starts am Morgen, die ähnlich wie eine Nachtschicht wirken. Lange Tage, also deutlich über 8 Stunden: ganz schlecht. Gescheite Ruhezeiten von 11 oder mehr Stunden zwischen Arbeitstagen sind gut. Gescheite Wochenruhen – oder noch besser Wochenendruhen – von 48 oder mehr Stunden sind gut. Lange Wochenarbeitszeiten oder lange Fahrtzeiten sind wieder schlecht, weil sie automatisch die Ruhezeiten kürzen. Risiken gibt es dabei nicht nur in der Arbeit, sondern auch bei der Hin- und Rückfahrt und eigentlich auch zu Hause.

Weil die Nachtarbeit eine große Rolle für das Risiko hat, sind Unfallrisiken damit ganz besonders ein Thema für Industrie und Dienstleistungsbereiche wie Gastronomie, Verkehr, Gesundheit & Soziales, Reinigung etc. Besonders gut reduzieren viele kurze Pausen das Risiko. Es gibt bei Pausen den interessanten Begriff der „produktiven Pause“, das sind Pausen, die dazu führen, dass es einem nicht nur besser geht, sondern insgesamt mehr weitergeht. Super: besser für Beschäftigte und für Unternehmen und zusätzlich noch weniger Unfälle. Weiterlesen

Arbeiter­kammer OÖ will gerechteres Pendler­pauschale: Kilometer­abhängige Direkt­zahlung und Bonus für Öffi-Nutzer

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer meldet sich jetzt in der aktuellen Diskussion um das Pendler­pauschale zu Wort. Schon seit Jahren fordert die AK eine Änderung des Systems, weil es ungerecht ist und Bezieher/-innen kleiner Einkommen eklatant benachteiligt. Kalliauer: „Weil das Pendler­pauschale nicht direkt ausbezahlt wird, sondern ein Steuer-Freibetrag ist, profitiert man umso mehr, je besser man verdient. Beschäftigte mit geringem Verdienst gehen oft leer aus.“

Nach Ansicht der AK soll der Kostenausgleich für Pendler/-innen durch eine kilometer­abhängige Direktzahlung erfolgen. „Die Pendler­entschädigung würde sich dann nur mehr nach der Entfernung richten und nicht nach dem Einkommen. Das wäre viel gerechter.“

Pendler müssen unterstützt werden

Für die Arbeiter­kammer ist die grundsätzliche Beibehaltung der Pendler­förderung ein Muss. Denn die meisten Pendler/-innen können sich ihren Wohnort nicht aussuchen. „Pendeln ist kein Freizeitvergnügen, sondern arbeitsbedingt geopferte Lebenszeit der Menschen, für die sie keine finanzielle Abgeltung erhalten“, sagt Kalliauer.

Die Kosten der beruflichen Mobilität sind für Weiterlesen

Lohnsteuerausgleich

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Schenken Sie dem Finanz­minister kein Geld!

Die Arbeitnehmer/-innen werden steuerlich besonders kräftig zur Kasse gebeten. Deshalb sollten Sie sich zumindest die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen: Ein Steuerausgleich lohnt sich fast immer!

Das gilt unter anderem für all jene, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, wie etwa Wiedereinsteigerinnen oder Ferialarbeitnehmer/-innen.

Geld retour gibt’s auch, wenn man Abschreibposten oder Absetzbeträge nutzen kann: Zum Beispiel, wenn man sich im Beruf weitergebildet hat, Spenden an mildtätige Organisationen geleistet hat oder aufgrund einer Krankheit Diät einhalten muss.

Pflicht- und Antrags­veranlagung, antrags­lose Veranlagung

Von “Pflichtveranlagung” spricht man, wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung durchführen müssen. Beispiel: Wenn Sie während des Jahres gleichzeitig mehrere Bezüge erhalten haben. In allen Fällen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung spricht man von “Antragsveranlagung”.

In gewissen Fällen erfolgt die Steuergutschrift automatisch (ab Arbeitnehmerveranlagung 2016: “antragslose Veranlagung”). Diesfalls besteht dennoch die Möglichkeit binnen 5 Jahren weitere Absetzposten über die Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

Keine Zeit verlieren, Antrag stellen!

5 Jahre haben Sie Zeit für den Steuerausgleich. Aber warum so lange warten? Stellen Sie den Antrag am besten gleich. Denn je früher Sie das machen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück!

Wichtig: Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb 1 Monats mittels Beschwerde zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides negativ sein sollte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt!

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Sozialrechtliche Werte

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Mit 01.01.2020 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Die Arbeiterkammer OÖ hat für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe beträgt ab 01.01.2020:
(nach Alter des Kindes)
pro Monat
ab Geburt 114,00 Euro
ab 3 Jahren 121,90 Euro
ab 10 Jahren 141,50 Euro
ab 19 Jahren 165,10 Euro
Zuschlag für erheblich behindertes Kind 155,90 Euro
Die Familienbeihilfe erhöht sich für jedes Kind,
wenn sie 
pro Monat 
für 2 Kinder gewährt wird, um 7,10 Euro
für 3 Kinder gewährt wird, um 17,40 Euro
für 4 Kinder gewährt wird, um 26,50 Euro
für 5 Kinder gewährt wird, um 32,00 Euro
für 6 Kinder gewährt wird, um 35,70 Euro
für 7 und mehr Kinder gewährt wird, um 52,00 Euro
Ergänzt wird die Familienbeihilfe
mit dem Kinderabsetzbetrag
pro Monat
pro Kind 58,40 Euro

Für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren erhöht sich die Familienbeihilfe für den September 2020 um 100 Euro (vormals 13. Familienbeihilfe beziehungsweise Schulstartgeld).

Alle weiteren sozialrechtlichen Werte die Themen wie zum Beispiel Geringfügige Beschäftigung, Weiterbildungsgeld oder Pflegegeld beinhalten, finden Sie unter ooe.arbeiterkammer.at(klick!)

Quelle: ooe.arbeiterkammer.at(klick!)

AK-Preisvergleich Skigebiete in Oberösterreich

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Der Konsumentenschutz der Arbeiterkammer Oberösterreich bietet einen Preisvergleich der 9 bekanntesten Skigebiete in Oberösterreich an. Erhoben wurden Tages- und 4-Stunden-Karten für Erwachsene, Kinder, Jugendliche, Senioren und die Liftkosten einer Familie mit 2 Kindern für 1 Tag. Skifahren ist in Oberösterreich kein günstiges Vergnügen, aber mit der „Snow and Fun – Saisonkarte“ können Familien viel … hier(klick!) gehts weiter.

(Quelle: arbeiterkammer.at)