Archiv der Kategorie: Allgemein

Wiedereingliederung nach Krankheit neu geregelt

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Das Wiedereingliederungs-Teilzeitgesetz tritt mit 1. Juli 2017 in Kraft. Die „Wiedereingliederung nach langem Krankenstand“ ist für Menschen gedacht, die in einem aufrechten Beschäftigungsverhältnis stehen und für längere Zeit physisch oder psychisch erkrankt waren. Mit diesem „stufenweisen Wiedereinstieg“ soll ermöglicht werden, dass Beschäftigte nach lang andauernder Arbeitsunfähigkeit schrittweise wieder in den Arbeitsprozess zurückkehren können.

Eine Wiedereingliederungsteilzeit (WIETZ) ist nur dann zweckmäßig und sinnvoll, wenn sie die (psychische) Hemmschwelle für den Wiedereinstieg in den Job senkt und von einer niedrigen „Rückfallwahrscheinlichkeit“ auszugehen ist.

Wiedereingliederungsteilzeit: Diese Vorschriften gelten

  • Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann um mindestens ein Viertel und höchstens um die Hälfte reduziert werden – dies ergibt eine Bandbreite zwischen 50 und 75 Prozent der
    bisherigen Normalarbeitszeit.
  • Eine von dieser Bandbreite abweichende Vereinbarung ist zulässig, wenn die Arbeitszeit während der gesamten WIETZ im Durchschnitt innerhalb des genannten Bereiches liegt und das Stundenausmaß von 30 Prozent der ursprünglichen Arbeitszeit unterschritten wird. Als Untergrenze gilt dabei jedoch die Stundenanzahl von 12 Arbeitsstunden pro Woche. Der aus der Teilzeitbeschäftigung gebührende Verdienst muss über der Geringfügigkeitsgrenze liegen.
  • Während der Dauer der WIETZ kann das Stundenausmaß zweimal verändert werden.
  • Die Wiedereingliederung kann für die Dauer von mindestens 1 bis maximal 6 Monate vereinbart werden – eine Verlängerung um 3 Monate ist möglich, die maximale Gesamtdauer beträgt jedoch 9 Monate.
  • Ein neuerlicher Anspruch auf Wiedereingliederungsgeld besteht erst 18 Monate ab dem Ende der vorangegangenen WIETZ.
  • Für die Bewilligung und Leistung des Wiedereingliederungsgeldes bedarf es der chefärztlichen Bewilligung vom zuständigen Krankenversicherungsträger.
  • Für oder während der Ausübung der WIETZ besteht Motivkündigungsschutz.

Weitere Informationen zur Wiedereingliederungsteilzeit findet ihr hier (klick!)

(Quelle: ooe.arbeiterkammer.at)

Altersteilzeit

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Die geförderte Altersteilzeit gibt älteren ArbeitnehmerInnen die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit zu reduzieren. Mit Zustimmung der ArbeitgeberInnen wird so ein gleitender Übergang in die Pension geschaffen. Die ArbeitnehmerInnen verlieren dabei weder Pensionsbezüge noch Ansprüche auf Krankengeld, Abfertigung oder Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung.

So funktioniert die Altersteilzeit

  • Die ArbeitnehmerInnen können ihre Arbeitszeit um 40 bis 60% verringern.
  • Sie erhalten neben dem Arbeitsentgelt für ihre verringerte Arbeitszeit zusätzlich einen Lohnausgleich in der Höhe von 50% der Differenz zwischen dem bisherigen Arbeitsentgelt (12 Monatsschnitt) und dem der verringerten Arbeitszeit entsprechenden Entgelt.

“Entgelt” ist mehr als Lohn oder Gehalt. Der Entgeltbegriff umfasst beispielsweise Überstundenentgelt inkl. Zuschläge, Provisionen, Leistungsentgelte, Sachbezüge etc.

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Gruppenkrankenversicherung – Angebot Uniqa

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Die Uniqa bietet eine Gruppenkrankenversicherung zu besonderen Konditionen für DienstnehmerInnen der Diözese Linz an.

Hier(klick!) kommst du zur weiteren Produktübersicht und Kontaktperson.
Nähere Informationen bei:
Otto Märzinger
Tel.: +43 732 79800-1442
Mobil: +43 676 877 614 42
E-Mail: otto.maerzinger@dioezese-linz.at
Uniqa Homepage: www.uniqa.at

Verschwindet das Streikrecht?

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Copyright: Europäisches Parlament

Gewerkschaftsrechte stehen weltweit unter Druck. In immer mehr Ländern häufen sich Berichte, dass Streiks kraft neuer Gesetze ausgehebelt, mit Sanktionen belegt oder verboten werden. Auf internationaler Ebene steht die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) im Mittelpunkt dieser Auseinandersetzung. 2012 bestritt die Arbeitgeberseite auf der Internationalen Arbeitskonferenz das Bestehen eines international anerkannten und durch das Übereinkommen Nr. 87 der ILO geschützten Streikrechts. Die Kontroverse führte zu einer faktischen Schwächung des am besten verankerten internationalen Mechanismus, mit Hilfe dessen öffentliche Aufmerksamkeit auf Verletzungen des Streikrechts gerichtet  werden kann. Die Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) nahm dies zum Anlass,  Verletzungen des Streikrechts…  weiterlesen

Pflegekarenz & Pflegeteilzeit

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Krankenstandsdauer wieder gesunken. AK-Kalliauer: „Gerede von Missbrauch ist absurd“

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Die durchschnittliche Krankenstandsdauer bei den Erwerbstätigen ist 2015 wieder AK_Logo_OOE_RGBgesunken, die Zahl der Krankenstandstage pro Arbeitnehmer/-in bleibt konstant niedrig. Aus den aktuellen Zahlen der Oberösterreichischen Gebietskrankenkasse wird klar ersichtlich, dass die Beschäftigten sehr sorgsam mit Krankmeldungen umgehen. Das ständige Gerede von „Krankenstandsmissbrauch“ sei absurd, sagt AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: „Es ist eher zu befürchten, dass viele Menschen nach einer Krankheit zu rasch wieder arbeiten gehen und dadurch ihre Gesundheit gefährden.“

Krankenstände: nur mehr 8,9 Tage pro Jahr

Im Jahr 2014 dauerte ein durchschnittlicher Krankenstand noch 9,2 Kalendertage, 2015 waren es nur noch 8,9. Die durchschnittliche Zahl der Krankenstandstage pro Arbeitnehmer/-in betrug 2014 genau 12,6 Tage und dürfte 2015 – wegen einer Grippewelle – minimal angestiegen sein (die genaue Zahl wurde vom Hauptverband noch nicht freigegeben). Zum Vergleich: Im Jahr 1999 waren die oberösterreichischen Erwerbstätigen im Schnitt noch 15,7 Tage im Krankenstand.

Viele Gesunde, einige Schwerkranke

Auffallend ist die sehr unterschiedliche Verteilung der Krankenstände. Mehr als ein Drittel (rund 35 Prozent) der Beschäftigten geht das ganze Jahr nicht einen einzigen Tag in den Krankenstand. Auf der anderen Seite gibt es fünf Prozent schwer und chronisch Kranke, auf sie entfällt die Hälfte der Krankenstände.

Zum gesamten Artikel geht´s hier (klick).

(Quelle: Arbeiterkammer OÖ)

SeelsorgerInnen-Jahrestreffen: „Da berühren sich Himmel und Erde“

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Rund 300 SeelsorgerInnen aRund 300 SeelsorgerInnen aus den unterschiedlichsten Bereichen SeelsorgerInnen-Jahrestreffen___Da_ber_hren_sich_Himmel_und_Erde_-IMG_1951_sder Diözese Linz trafen sich am Dienstag, 19. April 2016 im Bildungshaus Schloss Puchberg, um sich über pastorale Zugänge und Initiativen auszutauschen.us den unterschiedlichsten Bereichen der Diözese Linz trafen sich am Dienstag, 19. April 2016 im Bildungshaus Schloss Puchberg, um sich über pastorale Zugänge und Initiativen auszutauschen.

Unter dem Titel „Da berühren sich Himmel und Erde“ wurde der Frage nachgegangen, bei welchen Situationen und Projekten sich dieser Zustand in der seelsorglichen Arbeit einstellt. Beispielhaft wurden zehn unterschiedliche Projekte aus der Diözese vorgestellt, die dann Diskussionsstoff für weitere Überlegungen boten.

Die zehn Projekte kamen aus den unterschiedlichsten Einsatzbereichen aus der Abteilung Pastorale Berufe wie PfarrassistentInnen, PastoralassistentInnen, Krankenhaus-, Altenheim- und GefangenenhausseelsorgerInnen, SeelsorgerInnen für Menschen mit Behinderung, DekanatsassistentInnen, BegleiterInnen von Seelsorgeteams und JugendleiterInnen.

Zum gesamten Artikel geht´s hier (klick).

(Quelle: Diözese Linz)

Änderungen für (werdende) Eltern

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AK_Logo_OOE_RGBVor kurzem hat sich die Regierung auf ein „Vereinbarkeitspaket“ geeinigt, mit dem auch einige langjährige AK Forderungen Realität werden. Finden Sie hier die wichtigsten Änderungen im Mutterschutzgesetz und im Väterkarenzgesetz, die mit 2016 in Kraft treten:  

Pflegeeltern: Rechtsanspruch auf Karenz und Elternteilzeit

Derzeit haben Pflegeeltern nur dann einen Anspruch auf Karenz beziehungsweise Elternteilzeit, wenn sie ein Kind in Adoptionsabsicht in unentgeltliche Pflege nehmen.

Die Verbesserung 

Nun wird ein Anspruch auf Karenz und Elternteilzeit für jene Pflegeeltern geschaffen, die ein Kind in unentgeltliche Pflege übernehmen und nicht adoptieren wollen oder keine Chance auf eine Adoption haben, weil die leiblichen Eltern das Kind nicht zur Adoption freigegeben haben.

Zum gesamten Artikel geht´s hier (klick).

(Quelle: Arbeiterkammer OÖ)

Das Weihnachtsgeld bringt weder das Christkind noch …

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Ende Oktober wurde das Weihnachtsgeld überwiesen. Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind Weihnachtsgelkarte_vorneausschließlich durch den Kollektivvertrag abgesichert.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nicht der Erfolg der österreichischen Gesetzgebung, sondern der VerhanderlerInnen aus Gewerkschaften. Eine Mitgliedschaft zahlt sich also aus. Auch wir BetriebsrätInnen freuen uns wenn du uns, durch deine Gewerkschaftsmitgliedschaft, untersützt – hier gehts zur Mitgliedsanmeldung.

ELGA: Fahrplan zur Gesundheitsakte

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Die schrittweise Umsetzung beginnt ab Dezember 2015. Zunächst werden in öffentlichen Krankenhäusern in Wien und der Steiermark e-Befunde verfügbar gemacht. Auch Pflegeeinrichtungen werden in diesen beiden Bundesländern ELGA verwenden. Danach gehen im ersten Halbjahr 2016 die Krankenhäuser in Niederösterreich mit ELGA in Betrieb. Parallel dazu beginnen auch die sieben Unfallkrankenhäuser der AUVA als österreichweiter Krankenhausträger und das Wiener Hanusch-Krankenhaus mit ELGA zu arbeiten. Zug um Zug nehmen danach die öffentlichen Krankenhäuser in den anderen Bundesländern an ELGA teil. Im ersten Halbjahr 2016 startet zudem der Probebetrieb der ELGA-Anwendung „e-Medikation“ in der Region Deutschlandsberg. ELGA wird in der Folge schrittweise im niedergelassenen Bereich und in Apotheken ausgerollt. Es folgen Ambulatorien, private Krankenhäuser sowie Zahnärztinnen und Zahnärzte.

Hier geht´s zum gesamten Artikel.

(Quelle: www.gesundheit.gv.at)