Archiv des Autors: martinastancevic

„Gnade ist gut, Gerechtigkeit ist besser!“

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Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Deshalb arbeite ich ab sofort zum zweiten Mal als aktiver Betriebsrat mit. Gesunder Humor und herzhaftes Lachen trotz und wegen der herausfordernden Aufgaben haben im sehr kompetenten Team ihren Fixplatz und machen mir diesen Einsatz zusätzlich attraktiv.

Ursprung:
1972 in Nikolsdorf/Osttirol (Grenzort zu Kärnten)

Lebensmittelpunkt:
mit meinen „drei“ Frauen Renate, Clara und Lucia in Langholzfeld (Pasching)

Arbeitsmittelpunkt:
Die Straßen, Häuser und Wohnungen in Linz – Neue Heimat, wo ich mich bemühe um Begegnung mit Menschen, die für die Pfarren Guter Hirte und St. Franziskus neu/fremd und/oder im Stadtteil neu zugezogen sind.

Freizeitmittelpunkt:
Das Blasorchester der Linz AG Musik, in dem ich mich als Posaunist durch viele Stile spielen darf.

Mag. Michael Steiner
Betriebsratsmitglied Pastorale Berufe
Pastoralassistent im Seelsorgsraum Linz,
Neue Heimat, Dienstort: Pfarre Guter Hirte

Herzlichen Dank für deine Bereitschaft in unserem Team mitzuarbeiten. Wir freuen uns auf eine gute Zusammenarbeit mit dir. Das Betriebsratsteam von Pastorale Berufe

Homeoffice: Zwischen Isolation und Autonomie

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Allgemein, ÖGB veröffentlicht.

Wissenschaftlerin Bettina Kubicek über Chancen und Gefahren der neuen Arbeitswelt

Die Arbeitswelt steht vor einer massiven Veränderung: Mehr als 40 Prozent aller ArbeitnehmerInnen waren im März und April 2020 im Homeoffice, wie eine Erhebung der Arbeiterkammer ergeben hat. Und auch wenn dieser Wert wahrscheinlich wieder abnimmt, weiß ÖGB-Vizepräsidentin Korinna Schumann: „Homeoffice ist gekommen, um zu bleiben.”

Bettina Kubicek, Universitätsprofessorin der Uni Graz, setzt sich damit wissenschaftlich auseinander und war auch beim ÖGB-Sommerdialog zum Thema Homeoffice zu Gast. Im Interview gibt die Wissenschaftlerin einen Einblick in den Stand ihrer Forschungen, Probleme und Chancen in einer sich rasant verändernden Arbeitswelt und sagt, was jetzt nötig ist, um die Zukunft auch für ArbeitnehmerInnen sinnvoll zu gestalten.

Ihr Spezialgebiet ist die Arbeits- und Organisationspsychologie – wie betrifft ihr Forschungsfeld das Thema Homeoffice?
Es geht darum zu analysieren und Empfehlungen abzugeben, wie Arbeit für Menschen gesund bzw. gesundheitsfördernd gestaltet werden kann. Homeoffice ist natürlich ein Aspekt der Arbeitsgestaltung und kann durchaus positive Aspekte haben. Es geht aber auch um Führung, Organisations- und Personalentwicklung, etwa die Frage, wie Führung angepasst werden muss, welche Kompetenzen bei Beschäftigen und Führungskräften gestärkt werden sollten und welche Organisationskultur zu Homeoffice passt.  

Wie verändert Homeoffice unsere Arbeitswelt?
Basiert die Kultur des Unternehmens auf Vertrauen, dann kann die Arbeit im Homeoffice zu mehr Autonomie seitens der Beschäftigten führen. Wird hingegen stark auf Kontrolle gesetzt, werden die Handlungsspielräume der Beschäftigten eher eingeschränkt. Man muss die Vorstellung von Führung überdenken und auch die Beurteilung von Leistung. Es geht nicht um die Anwesenheit, sondern um den Beitrag, den MitarbeiterInnen im Homeoffice leisten. Das kann bedeuten, dass Führungspersonen mehr Koordinationsaufgaben übernehmen müssen, um sicherzustellen, dass die Zusammenarbeit und der Austausch im Team funktionieren. Dazu sind auch Rahmenbedingungen und Zielvorgaben nötig. Ist man in der Tätigkeit sehr abhängig voneinander, verändert Homeoffice die Zusammenarbeit im Team sehr stark. Der Austausch untereinander verlangt Planung. 

Dadurch rückt auch die Arbeitsleistung in den Fokus, der Blick auf die Arbeitszeit nimmt ab, oder?
Das ist generell eine Herausforderung, die nicht spezifisch für das Homeoffice ist. Zielvereinbarungen sind prinzipiell etwas Positives, sie geben eine Richtung und Erwartungen vor. Wichtig ist aber, dass diese Ziele realistisch sind und nicht verstärkten Druck aufbauen. Sie müssen so gesetzt werden, dass sie herausfordernd und motivierend sind, aber nicht so hoch, dass sie nicht erreicht werden können. Ein typisches Problem ist, dass Ziele häufig auf dem Erreichten des Vorjahres aufsetzen. Das führt zu einer Aufwärtsspirale und ist problematisch.
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Familienbonus Plus (FB+)

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Arbeiterkammer, Arbeitnehmerveranlagung, Sozialrecht veröffentlicht.

GÜLTIG SEIT JÄNNER 2019

Der Familienbonus (FB+) ist ein Absetzbetrag, der den bisherigen Kinderfreibetrag sowie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ab dem Kalenderjahr 2019 ersetzt.

Der Familienbonus Plus wird nur auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Der Familienbonus Plus wird monatlich vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin bei der Lohnverrechnung berücksichtigt ODER
  2. Sie machen den Familienbonus Plus nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung geltend.

Vorsicht!
Auch wenn der Familienbonus Plus bereits bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, muss er – wenn später eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht wird – wieder beantragt werden, sonst kommt es zu einer Rückforderung!

1. Monatliche Berücksichtigung durch Arbeitgeber

Die Berücksichtigung des Familienbonus kann seit Jänner 2019 beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin beantragt werden. Mit Abgabe des unterfertigten Formulars E 30 kann nun zusätzlich zu Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag auch der Familienbonus schon eine monatliche Steuerreduktion bewirken. Diese Möglichkeit besteht sowohl für den Familienbeihilfenbezieher/die Familienbeihilfenbezieherin und den (Ehe-)Partner/die (Ehe-)Partnerin als auch für den Unterhaltsverpflichteten/die Unterhaltsverpflichtete. Die Abgabe des Nachweises für den Familienbeihilfenanspruch beziehungsweise Nachweises für die Unterhaltsverpflichtung inklusive Zahlungsbelegen ist jedoch erforderlich.

Änderungen der Verhältnisse (zum Beispiel Scheidung) müssen innerhalb 1 Monats dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin bekannt gegeben werden. Der Antrag gilt nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für eine weitere Berücksichtigung muss neuerlich ein E 30-Formular abgegeben werden. Wurde der Familienbonus Plus zu Unrecht bezogen, dann ist verpflichtend eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen (Pflichtveranlagung).

Inwieweit der Familienbonus zu einer Steuerersparnis führt, hängt von der Höhe der zu bezahlenden Lohnsteuer ab.  Weiterlesen

Geld sparen beim Gebraucht­wagen­kauf mit dem Eurotax-Rechner

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Geld sparen beim Gebraucht­wagen­kauf mit dem Eurotax-Rechner
Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Gebraucht­wagen oder haben bereits ein Angebot im Auge? Und Sie fragen sich, ob der Preis angemessen ist oder ob Sie noch einen günstigeren Preis ausverhandeln können? Mit dem Eurotax-Rechner können Sie den Eurotax-Verkaufswert für Ihren Wunsch-Gebrauchten ermitteln und kennen damit Ihren Verhandlungsspielraum. Und der ist häufig groß, wie ein Vergleich der AK-Konsumenten­schützer/-innen zeigt: Mit Verhandlungs­geschick lassen sich 11 Prozent sparen. Bei einem SEAT Alhambra mit Baujahr 9/2015 ergab sich ein Einsparungs­potential von 3.665 Euro.

Eurotax-Werte im Vergleich zu Händlerpreisen

Bis zu 45 Prozent Preisunterschied

Der Konsumenten­schutz der AK Ober­österreich hat im Internet 24 zufällige Gebrauchtwagen-Angebote bei 16 Händlern in Linz und Umgebung recherchiert. Die angebotenen Preise der Fahrzeuge lagen zwischen 6.990 und 26.990 Euro. Für die Gebrauchtwagen wurde Rechner der Eurotax-Wert (Verkauf) ermittelt und dem Angebots­preis gegenüber­gestellt. Angeführte Extras wurden miteinberechnet.

  • Bei 22 Fahrzeugen lag der Händler-Angebotspreis über dem Eurotax-Wert.
  • Nur bei 2 Angeboten war das Händler­angebot geringfügig günstiger.
  • Durch­schnittlich unter­scheiden sich die Angebots­preise um 11 Prozent von den Eurotax-Werten ab.
  • Die maximale Differenz betrug 3.665 Euro.

Eurotax-Rechner spart Zeit und Geld!

Der Eurotax-Wert eines Wunsch-Gebraucht­wagens kann am PC, Smartphone oder Tablet ermittelt werden. Durch die Eingabe der Marke, des Automodells, der Erst­zulassung und des Kilometer­standes wird der Eurotax-Wert (Verkauf) errechnet. Möglich ist die Bewertung für gebrauchte PKW, die mindestens ein Jahr und maximal 10 Jahre alt sind. Am schnellsten geht die Abfrage mit dem „Nationalen Code“ aus dem Zulassungs­schein.

Natürlich können Sie so auch einen fairen Preis für Ihren Gebraucht­wagen ermitteln, den Sie verkaufen oder gegen ein anderes Fahrzeug ein­tauschen möchten. Sie können mit dem Eurotax-Rechner auch Motorräder bewerten. Weiterlesen

Überdosis Arbeitszeit

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Betriebliche Gesundheitsförderung veröffentlicht.

Länger arbeiten birgt zahlreiche Risiken: steigende Unfallgefahr, erhöhtes Gesundheitsrisiko, vermehrte physische und psychische Belastung, Erschöpfung. Zudem nehmen Produktivität und Leistungsfähigkeit ab. Weder für Beschäftigte noch für Unternehmen sind lange Arbeitszeiten also vorteilhaft.

Der Kampf für kürzere, besser auf die Gesundheit der Beschäftigten abgestimmte Arbeitszeiten wird bereits seit rund 200 Jahren geführt. Bisher konnten dabei stetige Verbesserungen verzeichnet werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Arbeitszeitgesetzes im September 2018 wurde dieser positive Trend jedoch umgekehrt:

Es kam zu einer Ausweitung der täglichen Maximalarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden bzw. zu einer Ausweitung der wöchentlichen Maximalarbeitszeit von 50 auf 60 Stunden. Diese Änderungen bleiben natürlich nicht ohne Folgen.

Dr. Erich Pospischil, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin (ÖGA), weist darauf hin, dass sich überlange Arbeitszeiten auf mehreren Ebenen auf die Beschäftigten auswirken. Sie führen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sozialen Beeinträchtigungen und einer Erhöhung des Unfallrisikos sowie geminderter Leistung und Produktivität.

Steigendes Unfallrisiko
Laut internationalen Studien steigt das Unfallrisiko bei einem 12-Stunden-Tag gegenüber einem 8-Stunden-Tag exponentiell an. Darunter fallen einerseits das individuelle Unfallrisiko, aber auch die erhöhte Fremdgefährdung bei Steuer- und Überwachungstätigkeiten.

Die erhöhte Unfallgefahr beschränkt sich jedoch nicht nur auf die berufliche Tätigkeit. Auch im Anschluss an die Arbeit besteht beispielsweise im Straßenverkehr ein erhöhtes Risiko.

Lange Arbeitszeiten machen krank

Bei überlangen Arbeitstagen bleiben auch gesundheitliche Nebenwirkungen nicht aus. Universitätsprofessor Dr. Gerhard Blasche, der am Zentrum für Public Health der Medizinischen Universität Wien tätig ist, bestätigt, dass

 Wochenarbeitszeiten über 55 Stunden zu psychischen Erkrankungen, aber auch zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen können. Auch die Gefahr von weiteren Krankheiten nimmt zu. Doch von welchen Krankheiten ist hier genau die Rede und wie verändert sich bei langen Arbeitszeiten das Risiko, daran zu erkranken? Studien zeigen:

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Wenn man müde ist, kracht es gerne

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Arbeiterkammer, Betriebliche Gesundheitsförderung veröffentlicht.

„Gesunde Arbeit“ im Gespräch mit Univ.-Doz. Dr. Johannes Gärtner. Arbeitszeiten sind nicht nur mehr oder weniger angenehm. Sie haben Wirkungen auf Gesundheit, Soziales und auch auf die Wahrscheinlichkeit, einen Unfall zu haben.

Sie haben ein Tool zur Berechnung von Risiken aus Arbeitszeiten entwickelt.
Was ist das genau?

Lange Arbeitszeiten, Arbeit in der Nacht oder am frühen Morgen ermüden. Müdigkeit erhöht die Fehler- und Unfallwahrscheinlichkeit. Gibt es nicht ausreichend Erholungszeit, steigt diese Ermüdung an, und die Wahrscheinlichkeit von Unfällen nimmt weiter zu. In den letzten Jahren gelang es der Arbeitszeitforschung zunehmend besser, zu verstehen, wie das mit konkreten Arbeitszeiten zusammenhängt. Jetzt können wir z. B. rechnen, um wie viel wahrscheinlicher jemand einen Unfall nach fünf Nachtschichten als nach fünf Frühschichten hat oder nach 12 Stunden statt nach 8. Unterstützt von der AUVA haben wir einen Risikorechner entwickelt, der diesen Prozentsatz berechnet. Er ist unter https://www.eval.at/evaluierung-arbeitszeit nutzbar – Zeiten eingeben, Bericht anschauen, versuchen, Risiken zu verringern.

Wie hängen lange Arbeitszeiten und Unfälle überhaupt zusammen?

Eigentlich ist es eh einfach. Wenig oder schlechter Schlaf ist schlecht: also Nachtarbeit und frühe Starts am Morgen, die ähnlich wie eine Nachtschicht wirken. Lange Tage, also deutlich über 8 Stunden: ganz schlecht. Gescheite Ruhezeiten von 11 oder mehr Stunden zwischen Arbeitstagen sind gut. Gescheite Wochenruhen – oder noch besser Wochenendruhen – von 48 oder mehr Stunden sind gut. Lange Wochenarbeitszeiten oder lange Fahrtzeiten sind wieder schlecht, weil sie automatisch die Ruhezeiten kürzen. Risiken gibt es dabei nicht nur in der Arbeit, sondern auch bei der Hin- und Rückfahrt und eigentlich auch zu Hause.

Weil die Nachtarbeit eine große Rolle für das Risiko hat, sind Unfallrisiken damit ganz besonders ein Thema für Industrie und Dienstleistungsbereiche wie Gastronomie, Verkehr, Gesundheit & Soziales, Reinigung etc. Besonders gut reduzieren viele kurze Pausen das Risiko. Es gibt bei Pausen den interessanten Begriff der „produktiven Pause“, das sind Pausen, die dazu führen, dass es einem nicht nur besser geht, sondern insgesamt mehr weitergeht. Super: besser für Beschäftigte und für Unternehmen und zusätzlich noch weniger Unfälle. Weiterlesen

Betriebsratsfonds: Wichtige Hinweise zur Abrechnung

Um Missverständnisse zu vermeiden und um dein Ansuchen möglichst rasch bearbeiten zu können haben wir ein paar wichtige Hinweise zusammengestellt:

  • Aufgrund der Bestimmungen der DSGVO können nur mehr die aktuellen Formulare mit der entsprechenden Datenschutzerklärung zur Abrechnung gebracht werden.
  • Die Unterfertigung des BR-Fonds Formulars ist unumgänglich!
  • Die eingereichten Rechnungen müssen unbedingt Namen und Anschrift beinhalten.
  • Die Rechnungen können innerhalb von 3 Monaten ab Belegdatum eingereicht werden. Sollte die Rechnung auch von der ÖGKK bezuschusst werden, gilt das Datum der Abrechnung durch die ÖGKK. Bitte entsprechenden Beleg dem Antrag beifügen.
  • Pflegemittel, wie beispielsweise Kontaktlinsenflüssigkeit, werden nicht bezuschusst. Bitte diese im Antrag vom Rechnungsbetrag subtrahieren.

Das Fondsformular steht dir hier(klick!) zum download bereit.

Für weitere Fragen steht dir dein Betriebsratsteam(klick!) gern zur Verfügung.

 

Arbeiter­kammer OÖ will gerechteres Pendler­pauschale: Kilometer­abhängige Direkt­zahlung und Bonus für Öffi-Nutzer

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer meldet sich jetzt in der aktuellen Diskussion um das Pendler­pauschale zu Wort. Schon seit Jahren fordert die AK eine Änderung des Systems, weil es ungerecht ist und Bezieher/-innen kleiner Einkommen eklatant benachteiligt. Kalliauer: „Weil das Pendler­pauschale nicht direkt ausbezahlt wird, sondern ein Steuer-Freibetrag ist, profitiert man umso mehr, je besser man verdient. Beschäftigte mit geringem Verdienst gehen oft leer aus.“

Nach Ansicht der AK soll der Kostenausgleich für Pendler/-innen durch eine kilometer­abhängige Direktzahlung erfolgen. „Die Pendler­entschädigung würde sich dann nur mehr nach der Entfernung richten und nicht nach dem Einkommen. Das wäre viel gerechter.“

Pendler müssen unterstützt werden

Für die Arbeiter­kammer ist die grundsätzliche Beibehaltung der Pendler­förderung ein Muss. Denn die meisten Pendler/-innen können sich ihren Wohnort nicht aussuchen. „Pendeln ist kein Freizeitvergnügen, sondern arbeitsbedingt geopferte Lebenszeit der Menschen, für die sie keine finanzielle Abgeltung erhalten“, sagt Kalliauer.

Die Kosten der beruflichen Mobilität sind für Weiterlesen

Lohnsteuerausgleich

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Schenken Sie dem Finanz­minister kein Geld!

Die Arbeitnehmer/-innen werden steuerlich besonders kräftig zur Kasse gebeten. Deshalb sollten Sie sich zumindest die zu viel bezahlte Lohnsteuer zurückholen: Ein Steuerausgleich lohnt sich fast immer!

Das gilt unter anderem für all jene, die nicht das ganze Jahr über beschäftigt waren, wie etwa Wiedereinsteigerinnen oder Ferialarbeitnehmer/-innen.

Geld retour gibt’s auch, wenn man Abschreibposten oder Absetzbeträge nutzen kann: Zum Beispiel, wenn man sich im Beruf weitergebildet hat, Spenden an mildtätige Organisationen geleistet hat oder aufgrund einer Krankheit Diät einhalten muss.

Pflicht- und Antrags­veranlagung, antrags­lose Veranlagung

Von “Pflichtveranlagung” spricht man, wenn Sie die Arbeitnehmerveranlagung durchführen müssen. Beispiel: Wenn Sie während des Jahres gleichzeitig mehrere Bezüge erhalten haben. In allen Fällen der freiwilligen Arbeitnehmerveranlagung spricht man von “Antragsveranlagung”.

In gewissen Fällen erfolgt die Steuergutschrift automatisch (ab Arbeitnehmerveranlagung 2016: “antragslose Veranlagung”). Diesfalls besteht dennoch die Möglichkeit binnen 5 Jahren weitere Absetzposten über die Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen.

Keine Zeit verlieren, Antrag stellen!

5 Jahre haben Sie Zeit für den Steuerausgleich. Aber warum so lange warten? Stellen Sie den Antrag am besten gleich. Denn je früher Sie das machen, desto schneller erhalten Sie Ihr Geld zurück!

Wichtig: Der Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung kann innerhalb 1 Monats mittels Beschwerde zurückgezogen werden, wenn das Ergebnis des Einkommensteuerbescheides negativ sein sollte. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich nicht um eine Pflichtveranlagung handelt!

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Sozialrechtliche Werte

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Mit 01.01.2020 haben sich wieder eine Reihe von Beträgen geändert. Die Arbeiterkammer OÖ hat für Sie einen Überblick über die aktuellen sozialrechtlichen Werte zusammengestellt.

Familienbeihilfe

Die Familienbeihilfe beträgt ab 01.01.2020:
(nach Alter des Kindes)
pro Monat
ab Geburt 114,00 Euro
ab 3 Jahren 121,90 Euro
ab 10 Jahren 141,50 Euro
ab 19 Jahren 165,10 Euro
Zuschlag für erheblich behindertes Kind 155,90 Euro
Die Familienbeihilfe erhöht sich für jedes Kind,
wenn sie 
pro Monat 
für 2 Kinder gewährt wird, um 7,10 Euro
für 3 Kinder gewährt wird, um 17,40 Euro
für 4 Kinder gewährt wird, um 26,50 Euro
für 5 Kinder gewährt wird, um 32,00 Euro
für 6 Kinder gewährt wird, um 35,70 Euro
für 7 und mehr Kinder gewährt wird, um 52,00 Euro
Ergänzt wird die Familienbeihilfe
mit dem Kinderabsetzbetrag
pro Monat
pro Kind 58,40 Euro

Für jedes Kind zwischen 6 und 15 Jahren erhöht sich die Familienbeihilfe für den September 2020 um 100 Euro (vormals 13. Familienbeihilfe beziehungsweise Schulstartgeld).

Alle weiteren sozialrechtlichen Werte die Themen wie zum Beispiel Geringfügige Beschäftigung, Weiterbildungsgeld oder Pflegegeld beinhalten, finden Sie unter ooe.arbeiterkammer.at(klick!)

Quelle: ooe.arbeiterkammer.at(klick!)