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Mobile Arbeitsformen – Änderungen zum Dienstvertrag

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Die Betriebsvereinbarungen “Mobile Arbeitsformen” und die BV “Homeoffice” sind seit 1.10.2021 in Kraft. Darin werden die Rahmenbedingungen für Arbeit abseits des Dienstortes geregelt. Auch wenn Arbeit an unterschiedlichen Orten bei PB gelebte Praxis ist, erleichtert diese BV ua. den Versicherungsschutz bei Arbeit von zuhause. Dafür braucht es laut § 3 Abs. 2 eine schriftliche Vereinbarung in einem (Änderungs-)Dienstvertrag. Informationen dazu finden sich diese Woche auch in den Dienstlichen Mitteilungen von PB.

Wir empfehlen, die diözesane Betriebsvereinbarung “Mobile Arbeitsformen” (klick!) zu lesen! Natürlich gilt das Arbeitsrecht an allen Orten und es bedarf der selbständigen Achtsamkeit hinsichtlich Pausen und Arbeitsplatzgestaltung. Bei konkreten Fragen könnt ihr euch natürlich – wie gewohnt – an uns wenden.

Veränderungen auf vielen Ebenen…

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Nach ein paar sehr abwechslungsreichen Monaten als Betriebsratsvorsitzende – neben meiner Anstellung im Seelsorgeraum und im Dekanat – haben wir uns im Team neu organisiert:

Mit Freude darf ich euch mitteilen, dass Dipl.PAss. Manuel Hödl ab 1.2.2022 als freigestellter Betriebsrat auch den Vorsitz übernimmt. Vielen Dank, Manuel, für deine Bereitschaft dich ganz der BR-Arbeit zu widmen und dich im Auftrag unserer Kolleg*innen für gleichberechtigte und soziale Arbeitsbedingungen einzusetzen!

Ich persönlich werde wieder die Stellvertretung übernehmen; angesichts der vielen Veränderungen in unserer Diözese werden mir auch in dieser Funktion die Aufgaben nicht ausgehen   🙂

Vielen Dank für das Vertrauen und die vielen wohlwollenden Rückmeldungen, die ihr mir entgegengebracht habt! Danke auch an das wunderbare BR-Team! Die Zusammenarbeit mit euch ist echt top und macht Spaß!

Ich wünsche euch allen viel Freude und Zuversicht!

Christine Schulz