Die Betriebsvereinbarungen “Mobile Arbeitsformen” und die BV “Homeoffice” sind seit 1.10.2021 in Kraft. Darin werden die Rahmenbedingungen für Arbeit abseits des Dienstortes geregelt. Auch wenn Arbeit an unterschiedlichen Orten bei PB gelebte Praxis ist, erleichtert diese BV ua. den Versicherungsschutz bei Arbeit von zuhause. Dafür braucht es laut § 3 Abs. 2 eine schriftliche Vereinbarung in einem (Änderungs-)Dienstvertrag. Informationen dazu finden sich diese Woche auch in den Dienstlichen Mitteilungen von PB.
Wir empfehlen, die diözesane Betriebsvereinbarung “Mobile Arbeitsformen” (klick!) zu lesen! Natürlich gilt das Arbeitsrecht an allen Orten und es bedarf der selbständigen Achtsamkeit hinsichtlich Pausen und Arbeitsplatzgestaltung. Bei konkreten Fragen könnt ihr euch natürlich – wie gewohnt – an uns wenden.