Archiv des Autors: Christian Penn

Was versteht man unter Pflegekarenz und Pflegeteilzeit?

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Arbeitsrecht, Arbeitsrecht für den Arbeitsalltag veröffentlicht.

Zur Verwendung für Pflege und Betreuung einer/s nahen Angehörigen kann die Arbeitszeit verringert (Pflegeteilzeit)  bzw. pausiert (Pflegekarenz) werden.

Es sind schriftliche Vereinbarungen von 1 bis 3 Monaten möglich (+ einmalige Verlängerung um weitere 3 Monaten), kommt es zu keiner Einigung, besteht ein Rechtsanspruch für 4 Wochen. (Bei einer wesentlichen Erhöhung des Pflegebedarfs zumindest um eine Pflegegeldstufe ist einmalig eine neuerliche Vereinbarung möglich.)

Voraussetzung

  • Mindestbeschäftigungsdauer von 3 Monaten, 
  • Verwendung zur Pflege und Betreuung eines nahen Angehörigen, dem Pflegestufe 3 gebührt (Ausnahme: bei Demenzkranken und Minderjährigen ab Pflegestufe 1)
  • vorzeitige Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit möglich bei Aufnahme in die stationäre Pflege, der nicht nur vorübergehenden Pflege oder Betreuung durch eine andere Betreuungsperson sowie wenn der nahe Angehörige verstirbt.
  • Pflegekarenz und Pflegeteilzeit für dieselbe zu betreuende Person ist nicht möglich.

Zusatz Pflegekarenz:  Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, jedoch Anspruch auf einkommensabhängiges Pflegekarenzgeld (mindestens aber die gesetzliche Geringfügigkeitsgrenze derzeit € 460,66), beim  Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen zu beantragen.

Zusatz Pflegeteilzeit:

  • Min. 10 Stunden wöchentliche Normalarbeitszeit,
  • Schriftliche Vereinbarung inkl. Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit

Vgl. KV der Diözese Linz, § 25a Pflegekarenz / Pflegeteilzeit, 

Reisebeschränkungen durch das Coronavirus

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

In der letzten Aussendung der Dienstgeberin wurde unter dem dem Titel “Sommerurlaub 2020” auf Frage nach Heimquarantäne bzw. Conoravirustest Bezug genommen.  Die Präzisierung dazu, für welche Länder, welche Regelungen gelten findest du hier(klick!).

Nachdem sich die Lage laufend ändern kann, ist es wichtig sich regelmäßig über etwaige Änderungen zu den Einreisebestimmung nach Österreich zu informieren!

Achtung Urlaubsstand – Verjährung von Urlaubsanspruch

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Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Urlaub dient uns zur Erholung und Regeneration. Es ist sinnvoll den gesamten Urlaubsanspruch in jenem Jahren zu konsumieren in dem er entsteht. Einen Überblick über den eigenen Urlaubsstand findest du in der elektronischen Zeiterfassung, in der Saldenanzeige(klick!)

Immer wieder kommt es vor das Urlaub verjährt(klick!) und  folglich Urlaubstage von der Dienstgeberin gestrichen werden. Bevor es jedoch dazu kommt muss der/die betroffene Kollege/Kollegin von der Dienstgeberin zeitgerecht informiert werden. Über die Konsumation des Urlaubs ist vor einer allfälligen Streichung eine Vereinbarung zu treffen.

Für Fragen stehen wir dir als BR-Team gern zur Verfügung.

Auszahlung von Mehrstunden bei mehrtägigen Veranstaltungen

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Arbeitsrecht veröffentlicht.

Das Formular für das Ansuchen um Auszahlung von Mehrstunden für mehrtägige Veranstaltungen bei Teilzeitbeschäftigung ist im Intranet(klick!) abrufbar. Diese Möglichkeit der Stundenauszahlung hilft die Zeitausgleichsstunden z.B. nach JS-Lagern  zu reduzieren. Die genaue kollektivvertragliche Regelung ist am Formular nachzulesen. Um Missverständnisse zu vermeiden ist es hilfreich bei mehrtägigen Veranstaltung im Vorfeld zu klären, in welchem Ausmaß die Teilnahme notwendig und sinnvoll ist.

Eine gerechte & solide Krisenfinanzierung

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Gesellschaftspolitik, GPA, ÖGB veröffentlicht.

Die hohen Kosten der Corona-Krisenbewältigung und die notwendigen Investitionen in Sozialstaat, Arbeit und Umwelt stellen mittelfristig eine Herausforderung für den Staatshaushalt dar. Jedem ist klar: Nur gemeinsam kann diese bewältigt werden. Aber wie genau kann der außerordentliche Finanzierungsbedarf gewährleistet und dabei eine gerechte Verteilung sichergestellt werden, die verhindert, dass am Ende die Finanzierung des Sozialstaates noch mehr in Schieflage gerät? Hierfür sind fünf …weiterlesen.

(Quelle: awblog.at)

Schutz im Betrieb vor Ansteckungen

Auch beim Schutz im Betrieb gilt: Halten Sie Abstand! Das ist die wichtigste Maßnahme, damit Sie sich und andere vor einer Ansteckung mit dem Corona-Virus schützen.

Weiter Infos zu dem Thema findest du hier(klick!).

Die Verantwortung für den ArbeitnehmerInnenschutz(klick!) liegt grundsätzlich beim Betrieb. Dazu weisen wir auf die letzte Aussendung der Dienstgeberin vom Donnerstag 07. Mai 2020 zur “Information zur Beschaffung von Schutzmaterialien” hin:

Um die entsprechenden Schutzmaßnahmen vor Ansteckungen mit Covid19 an allen Dienststellen zur Verfügung zu haben, wird von der DFK ein zentraler Einkauf von Einweg-Mund-Nasen-Schutz-Masken; Desinfektionsmittel (Hände- und Flächendesinfektion) und Plexiglas-Trennwänden (sogenannter „Spuckschutz“) organisiert.

Bei Pfarren und Jugendzentren wurden Bedarfe bereits abgefragt. Wir gehen davon aus, dass MitarbeiterInnen von Pastorale Berufe, die einen Dienstort in einer Pfarre haben (also auch Jugendbeauftragte oder Projektverantwortliche), über diese mitversorgt werden. Bei Mitarbeitenden in Institutionen (KH, AH, Behinderteneinrichtungen, Gefangenenhaus) sorgt das jeweilige Haus für die entsprechenden Schutzmaßnahmen. Sollte jemand Schutzmaterialien brauchen, weil die hier beschriebenen Wege nicht möglich sind, bitten wir zunächst um Rücksprache am Dienstort. Sollte sich keine Lösung finden lassen, sind wir selbstverständlich bei der Beschaffung behilflich.

Für weitere Fragen stehen wir BetriebsrätInnen dir gerne zur Verfügung.

Aktuelles aus der Betriebsratsarbeit

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Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Wie in vielen anderen Bereichen, laufen auch unsere Sitzung zur Zeit über MSTeams. Als Betriebsratsteam haben wir damit viele positive Erfahrungen gemacht und auch einige brauchbare Tools in Verwendung, die unsere Zusammenarbeit vereinfachen.

Neben dem ganzen Themenkomplex rund um Corona und die arbeitsrechtlichen Folgen, haben wir uns auch mit den Thema Datenschutz (Stichwort: ZOOM), Präzisierungen in der Geschäftsordnung des Betriebsratsfonds(klick!), Personalbesetzungen und aktuelle Stellenausschreibungen, Überlegungen zur Willkommenszeitung für die neue KollegInnen, erste Planungen für die Betriebsversammlungen im Herbst(klick!), beschäftigt.

Für deine Anliegen und/oder Anfragen zu den genannten Themen und/oder darüber hinaus, stehen wir dir als Betriebsratsteam(klick!) gern zur Verfügung. Eine kleiner Hinweis: Als Betriebsratsteam behandeln wir deine Anfragen/Anliegen mit der gebotenen Diskretion.

Betriebsrat on tour 2020 – Terminaviso Betriebsversammlungen – ALLE TERMINE ABGESAGT!!!!

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Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Für die Betriebsversammlung im Herbst 2020 laden wir dich sehr herzlich ein, dir einen der folgenden Termine zu reservieren:

Donnerstag 12. November 2020, 09:00 – 12:00 Uhr, Pfarrzentrum Pinsdorf

Mittwoch 18. November 2020, 09:00 – 12:00 Uhr, Dominikanerhaus Steyr

Donnerstag 19. November 2020, 09:00 – 12:00 Uhr, Priesterseminar Linz

Freitag 20. November 2020, 09:00 – 12:00 Uhr, Franziskushaus Ried 

Alle Termin verstehen sich vorbehaltlich der weiteren Lockerungen zum Thema Versammlungen.

Wir freuen uns auf Deine Teilnahme.

Nicht nur in der Krise, …

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Gewerkschaftsinfo, GPA, ÖGB veröffentlicht.

…aber besonders auch dann ist unserer Gewerkschaft für uns da.

Es werden im Eiltempo Gesetze begutachtet, es wird interveniert und verhandelt, um die Interessen von ArbeitnehmerInnen zu schützen und wichtige Forderungen durchzusetzen. Die ExpertInnen und SekretärInnen der Gewerkschaft sind im Dauereinsatz in der Beratung von uns BetriebsrätInnen und teilweise wirklich verzweifelten Beschäftigten. Es braucht jetzt und in weiterer Folge zur Bewältigung der Krise jede Unterstützung.

Durch deine Gewerkschaftsmitgliedschaft kannst du diese wichtige Arbeit unterstützen. Sei dabei und werde Gewerkschaftsmitglied. Hier(klick!) gehts direkt zu weiteren Information zur Anmeldung.

Nütze den Betriebsratsfonds

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Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Der Betriebsratsfonds zahlt Zuschüsse zu Arzt- bzw. Anschaffungskosten von Heilbehelfen. Einen Zuschuss bekommen KollegInnen aus unserem Betrieb für sich selber, für ihre mitversicherten PartnerInnen und für Kinder, für die sie sorgepflichtig sind und für die Familienbeihilfe bezogen wird, bei Heilungs- und Behandlungskosten. Der Revisior der Arbeiterkammer hat uns hingewiesen die Geschäftsordnung des Betriebsratsfonds zu präzisieren. In der Betriebsratssitzung vom 15.04.2020 haben wir die Geschäftsordnung präzisiert und in Kraft gesetzt. Sie steht hier(klick!) zum download bereit.

Euro coins and banknotes.jpgDas (Ein-) Zahlungsdatum darf bei Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen (bei Zuschüssen der OÖGKK gilt das Datum der Bestätigung der Rückerstattung!). Das Fondsformular steht dir hier(klick!) zum download zur Verfügung und kann auch digital ausgefüllt werden. Selbstverständlich unterliegen alle eingereichten Fondsansuchen der Verschwiegenheitspflicht des Betriebsratsgremiums.

Das vollständig ausgefüllte Ansuchen (inkl. Rechnung mit Namen und Anschrift!) bitte an martina.stancevic@dioezese-linz.at oder an Bischöfliches Ordinariat, z.H. Martina Stancevic, Herrenstraße 19, Postfach 251, 4021Linz senden.

Für Fragen stehen wir BetriebsrätInnen gern zur Verfügung