Zur Verwendung für Pflege und Betreuung einer/s nahen Angehörigen kann die Arbeitszeit verringert (Pflegeteilzeit) bzw. pausiert (Pflegekarenz) werden.
Es sind schriftliche Vereinbarungen von 1 bis 3 Monaten möglich (+ einmalige Verlängerung um weitere 3 Monaten), kommt es zu keiner Einigung, besteht ein Rechtsanspruch für 4 Wochen. (Bei einer wesentlichen Erhöhung des Pflegebedarfs zumindest um eine Pflegegeldstufe ist einmalig eine neuerliche Vereinbarung möglich.)
Voraussetzung:
- Mindestbeschäftigungsdauer von 3 Monaten,
- Verwendung zur Pflege und Betreuung eines nahen Angehörigen, dem Pflegestufe 3 gebührt (Ausnahme: bei Demenzkranken und Minderjährigen ab Pflegestufe 1)
- vorzeitige Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit möglich bei Aufnahme in die stationäre Pflege, der nicht nur vorübergehenden Pflege oder Betreuung durch eine andere Betreuungsperson sowie wenn der nahe Angehörige verstirbt.
- Pflegekarenz und Pflegeteilzeit für dieselbe zu betreuende Person ist nicht möglich.
Zusatz Pflegekarenz: Es besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, jedoch Anspruch auf einkommensabhängiges Pflegekarenzgeld (mindestens aber die gesetzliche Geringfügigkeitsgrenze derzeit € 460,66), beim Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen zu beantragen.
Zusatz Pflegeteilzeit:
- Min. 10 Stunden wöchentliche Normalarbeitszeit,
- Schriftliche Vereinbarung inkl. Beginn, Dauer, Ausmaß und Lage der Arbeitszeit
Vgl. KV der Diözese Linz, § 25a Pflegekarenz / Pflegeteilzeit,
- 14c AVRAG Pflegekarenz/14d Pflegeteilzeit
https://www.gpa-djp.at/cms/A03/A03_1.4.1.a/1342549539925/berufsleben/recht/arbeitsrecht-abc/pflegekarenz-pflegekarenzgeld-stand-1-1-2019-mit-neuerung-ab-1-1-2020,

Die hohen Kosten der Corona-Krisenbewältigung und die notwendigen Investitionen in Sozialstaat, Arbeit und Umwelt stellen mittelfristig eine Herausforderung für den Staatshaushalt dar. Jedem ist klar: Nur gemeinsam kann diese bewältigt werden. Aber wie genau kann der außerordentliche Finanzierungsbedarf gewährleistet und dabei eine gerechte Verteilung sichergestellt werden, die verhindert, dass am Ende die Finanzierung des Sozialstaates noch mehr in Schieflage gerät? Hierfür sind fünf 
Es werden im Eiltempo Gesetze begutachtet, es wird interveniert und verhandelt, um die Interessen von ArbeitnehmerInnen zu schützen und wichtige Forderungen durchzusetzen. Die ExpertInnen und SekretärInnen der Gewerkschaft sind im Dauereinsatz in der Beratung von uns BetriebsrätInnen und teilweise wirklich verzweifelten Beschäftigten. Es braucht jetzt und in weiterer Folge zur Bewältigung der Krise jede Unterstützung.