Archiv des Autors: Christian Penn

Urlaub – wohin geht die Reise …?

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Arbeiterkammer, Arbeitsrecht, Gute Arbeit veröffentlicht.

In jenem Jahr, indem der Urlaub anfällt ist es sinnvoll diesen zu konsumieren. Urlaub dient der eigenen Erholung und somit auch der eigenen Gesundheit. Es tauchen jedoch auch immer wieder Fragen zum Thema „Verjährung des Urlaubs“ auf. Grundsätzlich gilt dabei, dass es für den/die ArbeitnehmerIn möglich sein muss den Urlaub auch tatsächlich zu konsumieren. Im Urlaubsgesetz  (UrlG) § 4 ist die Verjährungsfrist geregelt.  Ein Urlaub verjährt, wenn sich drei volle Urlaubsansprüche angesammelt haben und ein vierter enstehen würde. Das bedeutet, das erst ein 15 Wochen (75 Arbeitstage) überseigender Urlaubsanspruch verjährt wäre. Bei einem Urlaubsanspruch von (jährlich) sechs Wochen ist ein entsprechend höheres Ausmaß zu berücksichtigen.

Weiter Informationen zum Thema findest du hier(klick!). Für Fragen stehen wir BetriebsrätInnen dir gerne zur Verfügung.

In die seelsorgliche Begleitung der Menschen gesendet

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Betriebsratsinfo, Diözese Linz veröffentlicht.

Diözese LinzIn einem festlichen Gottesdienst im Linzer Mariendom wurden am Sonntag, 27. September 2015 fünfzehn Frauen und acht Männer von Diözesanbischof Dr. Ludwig Schwarz in den pastoralen Dienst der Diözese gesendet.

Mit Bischof Schwarz feierten Generalvikar DDr. Severin Lederhilger, Bischofsvikar Wilhelm Vieböck und Diakon Mag. Anton Birngruber, Mag.a Brigitte Gruber-Aichberger (Direktorin der Abteilung Pastorale Berufe), Mag.a Edeltraud Artner-Papelitzky (Bereichsleiterin mensch & arbeit) und Mag. Rainer Haudum (Ausbildungsbegleiter im Referat LaientheologInnen).

Die Feier stand unter dem Motto „handgeschöpft und quergesendet“: „handgeschöpft“, weil sich die SeelsorgerInnen als Menschen verstehen, die von Gottes Hand geschaffen sind; „quergesendet“, weil sie auf einen Weg gesendet werden, der oft quer zu gesellschaftlichen Trends verläuft.IMG_8223

Nach der Begrüßung durch Bischof Schwarz stellten Brigitte Gruber-Aichberger und Edeltraud Artner-Papelitzky die KandidatInnen vor und bestätigten, dass diese aus der Kraft des Glaubens und im Auftrag der Kirche das Evangelium verkünden und die Menschen auf ihrem Weg seelsorglich begleiten. Die KandidatInnen bekundeten vor Bischof Schwarz ihre Bereitschaft, das Wort Gottes glaubwürdig zu leben und es den Menschen zu verkünden. Sie sind als PastoralassistentInnen in Pfarren, als JugendleiterInnen, als BetriebsseelsorgerInnen, als Krankenhaus- und AltenheimseelsorgerInnen tätig.

Hier geht´s zum gesamten Artikel. (Quelle: Diözese Linz)

Das Betriebsratsteam von Pastorale Berufe gratuliert den Kolleginnen und Kollegen sehr herzlich zur Sendung in den Pastoralen Beruf in der Diözese.

Neuer Vorstand Berufsgemeinschaft KrankenhausseelsorgerInnen

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Betriebsratsinfo, Diözese Linz veröffentlicht.

Die Vollversammlung der Berufsgemeinschaft der KrankenhausseelsorgerInnen wählte am 11. Juni 2015 ihren neuen Vorstand, der nun von Bischof Dr. Ludwig Schwarz bestätigt wurde.

Folgende Personen wurden in den Vorstand gewählt:

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Mag. Stephan Kopf (LKH Steyr) (im Bild 3. von links); Dr. Karin Hartmann (LKH Freistadt) (im Bild 1. von links); Mag.a Hermine Harra-Szyhska (KH der Barmh. Schwestern Linz) (im Bild 2. von links) © Berufsgemeinschaft der KrankenhausseelsorgerInnen

Dieser Vorstand wurde in der Zwischenzeit auch durch Bischof Dr. Ludwig Schwarz bestätigt. Der neue Vorstand wird in den kommenden drei Jahren die Interessen der KrankenhausseelsorgerInnen in der Diözese vertreten.

(Quelle: Diözese Linz, BGKHS)

Das Betriebsratsteam von Pastorale Berufe gratuliert sehr herzlich zur Wahl und freut sich auf eine gute Zusammenarbeit.

Was bringt die Steuerreform?

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Gesellschaftspolitik, Gewerkschaftsinfo veröffentlicht.
Fragen und Antworten zur kommenden Steuerreform: Was ändert sich, wo profitieren ArbeitnehmerInnen, wer finanziert die Steuerreform?

Was soll die Steuerreform bewirken?
Die ÖsterreicherInnen sollen um bis zu fünf Milliarden Euro entlastet werden – 90 Prozent davon fallen auf kleinere und mittlere Einkommen. Ein guter Teil dieser Steuerentlastung wird in den privaten Konsum fließen. Das soll die Wirtschaft ankurbeln und ist in Zeiten schwacher Konjunktur nötig und wird auch zusätzliche Arbeitsplätze schaffen.

Die wichtigsten Eckpunkte:
Der Eingangssteuersatz ist gesenkt worden: Statt wie bisher 36,5 Prozent Lohnsteuer für niedrige Einkommen fallen nur mehr 25 Prozent an. Die bisherigen drei Steuerstufen wurden auf sechs geändert, auch die Sprünge zwischen ihnen verlaufen flacher – damit steigt die Lohnsteuer sanfter an. Die Grenze für den 50-Prozent-Steuersatz wird von 60.000 auf 90.000 Euro pro Jahr angehoben. Der Spitzensteuersatz für Einkommen ab einer Million Euro pro Jahr beträgt nun 55 Prozent. Außerdem wird der steuerliche Kinderfreibetrag von derzeit 220 auf 440 Euro jährlich angehoben, der PendlerInnenzuschlag erhöht.

Profitieren auch Menschen mit Einkommen unterhalb der Steuergrenze?
Menschen, die höchstens 11.000 Euro pro Jahr verdienen, profitieren auch von der Reform. Ein Teil ihrer Sozialausgaben wird als sogenannte Negativsteuer zurückerstattet – das können bis zu 400 Euro jährlich sein, bisher waren es höchstens 110 Euro. Erstmals können auch PensionistInnen, die keine Lohnsteuer zahlen, Negativsteuer erhalten. Das trifft auf rund 600.000 PensionistInnen zu. Der Betrag macht höchstens 110 Euro im Jahr aus.

Ab wann tritt die Steuerreform in Kraft?
Mit dem Jännergehalt 2016. Die Negativsteuer kommt … weiterlesen.

Die Steuerreform in Zahlen – hier(klick!) zum download.

(Quelle: arbeitundwirtschaft.at)

AugenSCHmaus – Betriebsausflug 2016 – Anmeldefrist bis 24.02.2016 verlängert

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Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Genuss am Fluss - Flussmühle MureckVon 03. – 05. Juni 2016 findet wieder unser dreitägiger Betriebsausflug statt. Unter dem Titel „AugenSCHmaus – SCHmankerlreise in die Südsteiermark“ besuchen wir einen besonders schönes Teil Östeerreichs und werden uns u.a. entlang der Mur bewegen. Kollege Gerhard Pumberger hat in bewährter Weise wieder ein abwechslungsreiches Programm zusammengestellt.

Das genaue Programm mit dem Anmeldeformular steht hier(klick!) zum herunterladen bereit. Aufgrund der vielfältigen Termine im Pastoralen Dienst veröffentlichen wir den Termin bereits jetzt, damit möglichst viele KollegInnen daran teilnehmen können.

Eingeladen sind alle KollegInnen, karenzierten Frauen und Männer. Wir freuen uns auf schöne gemeinsame Tage und natürlich auf deine Teilnahme.

Anmeldeschluss: bis 24.02.2016 verlängert

Anmeldeformular Betriebsausflug 2016

Rückmeldungen zur Elektronischer Zeiterfassung

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Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Von zahlreichen KollegInnen gab es  zum Artikel „Elektronische Zeiterfassung Zeit + – Disskussionsstand“ eine (meist schriftliche) Reaktion. Vielen Dank für eure Beteiligung. Diese Rückmeldungen sind wichtige Grundlagen für unsere weiteren Überlegungen im Betriebsratsteam bzw. für die Verhandlungen zur Betriebsvereinbarung. Gerne stehen wir dir für weitere Auskünfte bzw. für weitere Rückmeldungen zur Verfügung.

Dein Betriebsratsteam von Pastorale Berufe

Mut zu einer lustvollen, kreativen Kirche

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Diözese Linz veröffentlicht.

Univ.-Prof.in Dr.in Hildegard Wustmans, Univ.-Prof. Dr. Franz Gruber

Religiös ja, aber ohne kirchliche Zugehörigkeit, das ist die Lebensrealität vieler Menschen von heute. Perspektiven für eine Kirche mit mehr Strahlkraft diskutierten Dogmatiker Franz Gruber und Pastoraltheologin Hildegard Wustmans im Linzer Priesterseminar.

Beim Theologischen Tag zum Thema „Ohne Kirche selig?“ im Linzer Priesterseminar, der vom Institut Pastorale Fortbildung angeboten wurde, begaben sich etwa 70 SeelsorgerInnen und TheologInnen mit zwei ProfessorInnen der Katholisch-Theologischen Privatuniversität (KTU) Linz auf die Suche nach einer attraktiven „missionarischen Pastoral“ von heute.

Den gesamten Artikel findest du hier(klick!).

(Quelle: www.dioezese-linz.at)

Urlaub ist zur Erholung da und nicht für den Rauchfangkehrer-Termin

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Arbeitsrecht, Gewerkschaftsinfo, GPA veröffentlicht.

(c) bilderbox.com

ArbeitnehmerInnen müssen offensichtlich in Angelegenheiten, die eine Dienstverhinderung darstellen, Urlaubstage nehmen

Nicht die Rauchfangkehrer kosten die ÖsterreicherInnen jährlich 1,3 Millionen Urlaubstage, sondern die Arbeitgeber, die von ihren Angestellten verlangen, für den Termin der Hauptkehrung einen Urlaubstag zu konsumieren. Laut einer KFP-Studie liegt der Gegenwert der dafür benötigten Urlaubstage bei 65 Millionen Euro.

Fragwürdige Rechtsauffassung

Eine sehr eigenartige Rechnung, die von einer zumindest fragwürdigen Rechtsauffassung ausgeht und einmal mehr beweist, dass ArbeitnehmerInnen in Angelegenheiten, die grundsätzlich eine Dienstverhinderung mit Entgeltfortzahlungsanspruch darstellen, offensichtlich häufig Urlaubstage nehmen bzw. nehmen müssen. Für Angestellte regelt § 8 (3) des Angestelltengesetzes die Dienstverhinderung, für ArbeiterInnen der § 1154b (5) im ABGB. Nach diesen Bestimmungen behält man den Anspruch auf Entgelt, wenn man durch wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Dienstleistung verhindert wird.

Informiere dich vor dem nächsten Termin!

Muss der Rauchfangkehrer für die vorgeschriebene Kontrolle in die Wohnung gelassen werden und kann das keine andere im Haushalt lebende Person tun, dann stellt das eine Dienstverhinderung dar. Informieren Dich also vor dem nächsten Termin bei deinem Betriebsrat oder bei der Gewerkschaft. Schließlich ist Urlaub zur Erholung und sicher nicht dafür da, um einen Rauchfangkehrer zu empfangen!

(Quelle: gpa-djp.at)

Linktipp: „Die Presse“: Rauchfangkehrer verursachen 1,3 Mio Urlaubstage

Noch kein Gewerkschaftsmitglied? Hier gibts weitere Informationen dazu.