Urlaub – wohin geht die Reise …?

Dieser Beitrag wurde am von in
Arbeiterkammer, Arbeitsrecht, Gute Arbeit veröffentlicht.

In jenem Jahr, indem der Urlaub anfällt ist es sinnvoll diesen zu konsumieren. Urlaub dient der eigenen Erholung und somit auch der eigenen Gesundheit. Es tauchen jedoch auch immer wieder Fragen zum Thema “Verjährung des Urlaubs” auf. Grundsätzlich gilt dabei, dass es für den/die ArbeitnehmerIn möglich sein muss den Urlaub auch tatsächlich zu konsumieren. Im Urlaubsgesetz  (UrlG) § 4 ist die Verjährungsfrist geregelt.  Ein Urlaub verjährt, wenn sich drei volle Urlaubsansprüche angesammelt haben und ein vierter enstehen würde. Das bedeutet, das erst ein 15 Wochen (75 Arbeitstage) überseigender Urlaubsanspruch verjährt wäre. Bei einem Urlaubsanspruch von (jährlich) sechs Wochen ist ein entsprechend höheres Ausmaß zu berücksichtigen.

Weiter Informationen zum Thema findest du hier(klick!). Für Fragen stehen wir BetriebsrätInnen dir gerne zur Verfügung.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.