Wer 45 Jahre beziehungsweise 540 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet hat, soll künftig ohne Abschläge in Pension gehen dürfen – und zwar auch dann, wenn man vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) in den Ruhestand geht. Das hat der Nationalrat am 19. September 2019 beschlossen. Sofern der Bundesrat im Oktober zustimmt, tritt die Regelung mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Für die Betroffenen bedeutet das deutlich höhere Pensionszahlungen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur geplanten Gesetzesänderung für Sie zusammengefasst.
Wen betrifft die neue Regelung?
Nur Pensionsantritte ab dem 1. Jänner 2020 und nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 45 Arbeitsjahre hinter sich haben. Bis zu 5 Jahre beziehungsweise … weiterlesen(klick!)
(Quelle: arbeiterkammer.at)