Repräsentationszeit – gibts die noch?

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Arbeitsrecht für den Arbeitsalltag veröffentlicht.

Ja, die gibt es. Die entsprechenden Bestimmungen findest du im Kollektivvertrag der Diözese Linz unter “Repräsentationszeit §10”.

Die Repräsentationszeit wird seit 1. März 2019 im Verhältnis 1:1 gerechnet. Im Kollektivvertrag findest du dazu im § 10 Abs. 2 folgende Regelung:

Repräsentationserfordernisse sind idR mit max. 3 Arbeitsstunden erfüllt. Erfordert die Repräsentationsaufgabe ein höheres Zeitausmaß, ist dafür eine ausdrückliche Genehmigung des/r Vorgesetzten einzuholen.

Die entsprechenden Änderungen der Zeitarten wurden  im “Zeit+” durchgeführt. Repräsentationen über 3 Stunden sind eine eigene Zeitart und lösen eine Workflow aus, müssen also vom örtlichen Dienstvorgesetzten genehmigt werden.

Für weitere Fragen stehen wir dir als Betriebsratsteam von Pastorale Berufe gerne zur Verfügung.

 

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