Anschaffung von Mobiltelefonen (Diensthandys)

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Betriebsratsinfo, Datenschutz, Diözese Linz veröffentlicht.

Bei den Betriebsversammlungen im Herbst wurde das Thema Anschaffung von Diensthandys zu Sprache gebracht (siehe Protokoll Betriebsversammlung Herbst 2018 – Anliegen der KollegInnen). Wir haben dieses Thema bei unserem letzten Gespräch zwischen Direktorin und Betriebsrat besprochen.

Dabei weisen wir als Betriebsrat auf Folgendes hin:

  • Die Handyverwaltung hat eine Liste jener Mobiltelefone erstellt die angeschafft werden können. Diese Mobiltelefone entsprechen den Sicherheitsstandards die von der Diözesanen IT vorgegeben sind. Dabei ist auch vereinbart das die Kosten (Anschaffung und laufender Betrieb) von der jeweiligen Dienststelle zu begleichen sind.

MitarbeiterInnen der Diözese Linz beziehen Mobiltelefon für dienstliche Zwecke ausschließlich über die Diözesane Handyverwaltung (Auszug: IT-Sicherheitsrichtlinie für die Diözese Linz 06/2016)

  • Bei jedem Anstellungsgespräch wir darauf hingewiesen, dass die entsprechenden Arbeitsmittel (Büroausstattung, PC, Telefon, …) von der örtlichen Dienststelle zur Verfügung zu stellen sind bzw. bezahlt werden. Eine Anschaffung auf Kosten der KollegInnen ist daher nicht zulässig.

Die IT-Sicherheitsrichtline ist im Intranet(klick!) in der Rubrik “Diözesane IT” abrufbar.

 

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