Beratung der AUVA für die Gestaltung des Arbeitsplatzes

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Betriebliche Gesundheitsförderung veröffentlicht.

Nachdem unsere KollegInnen an vielen verschiedenen Dienstorten arbeiten, welche eigene Rechtsperson (Pfarre, Vereine) sind, kann von der AUVA eine Beratung bezüglich Gestaltung des Arbeitsplatzes angefordert werden. Die fachkundige Person prüft am Arbeitsplatz z.B. Lichtverhältnisse, ergonomisch richtige Höhen bei Sessel und Tischen oder die richtige Platzierung von Bildschirmen (Höhe, Lichteinfall, Entfer-nung vom Auge).
Ein solches Service soll mit den Dienstvorgesetzten vor Ort abgesprochen werden. KollegInnen Institutionen (AH, KH, usw.) werden von diesen Einrichtungen mitbetreut.

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