Urlaubsanspruch

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Arbeiterkammer, Arbeitsrecht veröffentlicht.

AK_Logo_OOE_RGBJede/r Arbeitnehmer/-in und jeder Lehrling hat Anspruch auf bezahlten Urlaub.

Anspruch

Wenn Sie in einer Firma neu zu arbeiten beginnen, entsteht der Urlaubsanspruch im ersten halben Jahr im Verhältnis zur zurückgelegten Dienstzeit – nach jeweils zirka 13 Kalendertagen haben Sie Anspruch auf einen Urlaubstag, nach rund zweieinhalb Monaten auf eine ganze Urlaubswoche. Nach diesem halben Jahr steht der Urlaub im vollen Ausmaß zu.

Ab dem zweiten Arbeitsjahr haben Sie gleich zu Beginn des Arbeitsjahres den gesamten Urlaubsanspruch.

Hier geht´s zum gesamten Artikel. (klick)

(Quelle: Arbeiterkammer OÖ)

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