Valorisierung Rufbereitschaftsabgeltung 2015

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Wie in  der Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft festgelegt, wurde die finanzielle Abgeltung der Rufbereitschaft, entsprechend dem KV-Abschluss für 2015 um 2,0 % erhöht. Die Anpassung erfolgte mit 01.01.2015. Die aktuelle Betriebsvereinbarung ist im Intranet abrufbar.

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