Wie in der Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft festgelegt, wurde die finanzielle Abgeltung der Rufbereitschaft, entsprechend dem KV-Abschluss für 2015 um 2,0 % erhöht. Die Anpassung erfolgte mit 01.01.2015. Die aktuelle Betriebsvereinbarung ist im Intranet abrufbar.