Die Initiative “Wie soll Arbeit?”

Wie soll die Arbeit der Zukunft ausschauen? Diese Fragen stellt sich in mit einer großen Umfrage Arbeiterkammer und Gewerkschaft. Als Betriebsratsteam von Pastorale Berufe untersützen wir dieses Anliegen und laden dich ein an der Umfrage teilzunehmen.

Hier(klick) gehts zur Umfrage. Ein Artikel zu dem Thema, der dich vielleicht auch interessiert: “Wer hat an der Uhr gedreht, …”(klick!)

Die Arbeit in Österreich verändert sich: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bekommen einen immer kleineren Anteil vom erwirtschafteten Wohlstand. Dazu kommt die Digitalisierung, die unsere Arbeit stark umkrempelt. Und auch die neue Bundesregierung will in der Arbeitswelt einiges ändern. Damit wir Ihre Interessen noch besser vertreten können, beantworten Sie bitte ein paar kurze Fragen und teilen Sie diese Umfrage auch mit Kolleginnen und Kollegen, Freundinnen und Freunden!

(Quelle: Initiative Arbeit – die Umfrage)

 

Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

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Arbeiterkammer, Arbeitnehmerveranlagung veröffentlicht.

Seit 2017 ist es einfacher, zu viel bezahlte Steuern vom Finanzamt zurückzubekommen. Denn für den so genannten Lohnsteuerausgleich ist in manchen Fällen kein Antrag mehr notwendig. Für die automatische ArbeitnehmerInnenveranlagung (ANV) müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Es dürfen keine “Pflichtveranlagungsgründe” vorliegen, weil Sie z.B. zeitweise zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte oder Krankengeld gleichzeitig bezogen haben.
  • Sie haben bis zum 30. Juni des Folgejahres noch keinen Antrag für die ANV beim Finanzamt eingereicht.
  • Auf Grund der Aktenlage ist anzunehmen, dass Sie ausschließlich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bezogen haben.
  • Die Veranlagung ergibt eine Gutschrift.
  • Das Finanzamt kann aufgrund der Aktenlage auch annehmen, dass sich die Gutschrift durch eine Geltendmachung weiterer Abschreibungen nicht erhöht.

Was wird automatisch beim Steuerausgleich berücksichtigt?

Kirchenbeiträge, Spenden und Beiträge für den Nachkauf für Versicherungszeiten bzw. für die freiwillige Weiterversicherung werden vom Finanzamt bereits bei der automatischen ANV berücksichtigt. Weiterlesen

Nütze den Betriebsratsfonds

Der Betriebsratsfonds zahlt Zuschüsse zu Arzt- bzw. Anschaffungskosten von Heilbehelfen. Einen Zuschuss bekommen KollegInnen aus unserem Betrieb für sich selber, für ihre mitversicherten PartnerInnen und für Kinder, für die sie sorgepflichtig sind und für die Familienbeheihilfe bezogen wird bei Heilungs- und Behandlungskosten (z.B. Zahnspange, Brille, Psychotherapie, Hielmassage, Schuheinlagen, Hausgeburt, etc.)

Euro coins and banknotes.jpgDas (Ein-) Zahlungsdatum darf bei Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen. Weitere Informationen zur Geschäftsordnung des Betriebsratsfonds findest du hier(klick!). Das Fondsformular steht dir hier(klick!) zum download zur Verfügung. Selbstverständlich unterliegen alle eingereichten Fondsansuchen der Verschwiegenheitspflicht des Betriebsratsgremiums.

Das vollständig ausgefüllte Ansuchen (inkl. Rechnung mit Namen und Anschrift!) bitte an martina.stancevic@dioezese-linz.at oder an Bischöfliches Ordinariat, z.H. Martina Stancevic, Herrenstraße 19, Postfach 251, 4021Linz senden.

Für Fragen stehen wir BetriebsrätInnen gern zur Verfügung.

Valorisierung Rufbereitschaftsabgeltung für 2018

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Arbeitsrecht, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Wie in der Betriebsvereinbarung Rufbereitschaft festgelegt, wurde die finanzielle Abgeltung der Rufbereitschaft, entsprechend dem KV-Abschluss für 2018  erhöht. Die Anpassung erfolgte mit 01.01.2018. Durch die Umstellung auf die elektronische Zeiterfassung haben sich auch die Abrechnungsformalitäten geändert, die Betriebsvereinbarung wurde dahingehend angepasst.

Die aktuelle Betriebsveeinbarung findest du im Intranet(klick!).

Die Europäische Datenschutzverordnung aus Sicht der ArbeitnehmerInnen

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GPA veröffentlicht.

Broschüre der GPA-djp völlig neu überarbeitet

Nach einer vierjährigen Diskussionsphase in den EU-Gremien und einer Vorbereitungsphase von zwei Jahren für die EU-Mitgliedsstaaten ist ab Mai 2018 die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gültig. Mit 25.5. geht’s also los – dann gibt es für alle EU-Mitgliedsländer ein – weitgehend – einheitliches Datenschutzregime.

Die tägliche Beratungsarbeit der Abteilung Arbeit & Technik der GPA-djp zeigt, dass der Schutz der Privatsphäre ein immer wichtigeres Gut der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen wird. Betriebsrätinnen und Betriebsräte sind zunehmend darum bemüht, dieses Gut effektiv am Arbeitsplatz zu schützen. Damit man sie hat wenn man sie braucht, wurde daher in der vorliegenden Broschüre zusammengefasst, was an der DSGVO innerbetrieblich von Belang ist. Wer wissen möchte, was es mit dem neuen Gesetz auf sich hat und was das für die betriebliche Praxis bedeutet, für diese Leserinnen eignet sich die Broschüre. Es sind kurz und knapp die wichtigsten Inhalte der DSGVO dargestellt, die häufigsten Fragen aus Sicht von Betriebsrätinnen und Betriebsräten beantwortet und praktischer Weise ist im Anhang der Gesetzestext widergegeben, sodass man ihn immer als Hilfs- und „Beweismittel“ zur Hand hat. Weiterlesen

Betriebliche Gesundheitsförderung

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Betriebliche Gesundheitsförderung veröffentlicht.

Liebe KollegInnen!

Helfen braucht (Lebens-)Kraft!
Darum gibt es vom 27. bis 29. April in Strobl am Wolfgangsee ein stärkendes Seminar für Menschen in helfenden Berufen. Dabei stehen SIE im Mittelpunkt! Sie nehmen IHRE Bedürfnisse wahr, achten und reflektieren sie. Die Signale, die Ihnen Ihr Körper zur Verfügung stellt, nutzen Sie als Ressource.

Ziele: gesteigerte Lebenskraft und Resilienz, Auseinandersetzung mit und Reflexion der eigenen Situation; Strategien gegen Stresssymptomatik; Erreichen von selbstbestimmten Zielen und Haltungsänderungen durch körperorientierte Methoden;
Leitung: DSA Helga Prähauser-Bartl, MSc; Mag.a Gertraud Schlecht; Elisabeth Peitl, MA BEd;

Anmeldeschluss: 5. 3. 2018 Weiterlesen

Infos zu Thema Mutterschutz-/Väterkarenzgesetz; Kinderbetreuungsgeld und Elternteilzeit

Schwangerschaft – Urlaub
Das Mutterschutzgesetz (MSchG) sieht vor, dass der nicht verbrauchte Urlaub (aktueller Urlaub) in einem Arbeitsjahr wenn in diesem eine Karenz angetreten wird. Arbeitnehmerinnen sollten mit ihrem/ihrer ArbeitgeberIn vereinbaren, dass sie den Urlaub vor Beginn der Schutzfrist oder nach der Schutzfrist, aber vor Beginn der Karenz zur Gänze konsumieren. Alter Urlaub bleibt voll bestehen (dieser darf nicht aliquotiert werden). Während des Mutterschutzes wird Urlaub … weiterlesen(klick!)

Für weitere Informationen zu diesem umfassenden Thema stehen eure Betriebsrätinnen Christine Schulz und Anita Buchberger zur Verfügung. Die Kontaktdaten findest du hier(klick!).

Weiterführende Links:
Arbeiterkammer Mutterschutz (klick!)
Broschüre Elternkarenz (klick!)
Kinderbetreuungsgeld (klick!)

Ansuchen Familienzuschuss § 22 KVdDL

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Arbeitsrecht, Familie und Beruf veröffentlicht.

Im Kollektivvertrag der Diözese Linz (KVdDL) ist unter § 22 der Familienzuschuss geregelt, bei entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen wird dieser auf Antrag gewährt. Die Bestimmungen findest du im Kollektivvertrag unter § 22 und im Anhang 1.

Ein Antrag kann (mittels Formular) bei Neuanstellung und jährlich bis spätestens 31. März oder nach Eintritt des anspruchsbegründeten Ereignisses (z.B. Geburt eines Kindes, Antritt des Zivildienstes) gestellt werden. Die Zuerkennung erfolgt bei Vorliegen der Vorraussetzungen rückwirkend ab Beginn des Jahres der Antragestellung, jedoch frühestens ab dem 1. des Monats der Anspruchsbegründung und höchstens bis Ende des laufenden Kalenderjahres. Ein Antrag wird erst nach vollständiger Vorlage aller notwendigen Unterlagen bearbeitet. (Quelle: Kollektivvertrag der Diözese Linz, Anhang 1)

ACHTUNG Ein neues Ansuchen ist in jedem Fall notwendig!

Das Antragsformulare ist im Intranet (Pastorale Berufe – Familie und Beruf) abrufbar. Für Fragen dazu steht dir dein Betriebsratsteam gern zur Verfügung.

Neuer Seelsorger für Obdachlose gefragt

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Allgemein veröffentlicht.

Der Obdachlosen-Seelsorger der Diözese Linz sei ein „gefragter Mann“, so Gäste des Vinzenz-Stüberls in Linz, wo sie ein günstiges Mittagessen kaufen und sich aufwärmen können. Seit einem Jahr können sie sich auch einem Seelsorger anvertrauen.

Private Probleme, ein Testament oder alltägliches – Menschen, die sich in einer schwierigen Situation befinden, tun sich besonders schwer eine Vertrauensperson zu finden. Für Obdachlose gibt es seit einem Jahr einen eigenen Seelsorger, der für sie Zeit hat und ihnen zuhört.

Fixe Zeiten für Betreuung
Der katholische Theologe Helmut Eder übt den neu geschaffenen Beruf des Obdachlosen-Seelsorgers aus. Zu fixen Zeiten sei er in den Einrichtungen für Obdachlose anzutreffen, so Eder. An einem Tag kommen schon einmal 140 Menschen hierher. Seit vergangenem Herbst übt der 51-jährige Familienvater neben seiner Tätigkeit als Pfarrassistent in einer Linzer Gemeinde, den Beruf des Obdachlosen-Seelsorgers aus.

Etwa zwei Monate habe es gedauert, bis die Menschen Vertrauen zu ihm gefasst hätten und auch sehr Persönliches von sich preisgeben – von ihrem Leben, Missgeschicken oder wenn es um die Frage geht „was tun wir, wenn der stirbt“.

Regelmäßig schaut Helmut Eder auch beim „Help-Mobil“ vorbei, einem umgebauten Rettungsauto, das an zwei Abenden in der Woche an verschiedenen Plätzen in der Linzer Innenstadt steht und medizinische Notversorgung durch ehrenamtlich tätige Ärztinnen und Ärzte sowie Sozialarbeiter und Krankenschwestern anbietet.

Seine Tätigkeit als Obdachlosen-Seelsorger ist vorerst auf drei Jahre angelegt, die ihn – wie er sagt – prägt, verändert und vor allem auch bereichert…

(Quelle: ooe.orf.at)