Nicht nur in der Krise, …

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Gewerkschaftsinfo, GPA, ÖGB veröffentlicht.

…aber besonders auch dann ist unserer Gewerkschaft für uns da.

Es werden im Eiltempo Gesetze begutachtet, es wird interveniert und verhandelt, um die Interessen von ArbeitnehmerInnen zu schützen und wichtige Forderungen durchzusetzen. Die ExpertInnen und SekretärInnen der Gewerkschaft sind im Dauereinsatz in der Beratung von uns BetriebsrätInnen und teilweise wirklich verzweifelten Beschäftigten. Es braucht jetzt und in weiterer Folge zur Bewältigung der Krise jede Unterstützung.

Durch deine Gewerkschaftsmitgliedschaft kannst du diese wichtige Arbeit unterstützen. Sei dabei und werde Gewerkschaftsmitglied. Hier(klick!) gehts direkt zu weiteren Information zur Anmeldung.

Nütze den Betriebsratsfonds

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Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Der Betriebsratsfonds zahlt Zuschüsse zu Arzt- bzw. Anschaffungskosten von Heilbehelfen. Einen Zuschuss bekommen KollegInnen aus unserem Betrieb für sich selber, für ihre mitversicherten PartnerInnen und für Kinder, für die sie sorgepflichtig sind und für die Familienbeihilfe bezogen wird, bei Heilungs- und Behandlungskosten. Der Revisior der Arbeiterkammer hat uns hingewiesen die Geschäftsordnung des Betriebsratsfonds zu präzisieren. In der Betriebsratssitzung vom 15.04.2020 haben wir die Geschäftsordnung präzisiert und in Kraft gesetzt. Sie steht hier(klick!) zum download bereit.

Euro coins and banknotes.jpgDas (Ein-) Zahlungsdatum darf bei Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen (bei Zuschüssen der OÖGKK gilt das Datum der Bestätigung der Rückerstattung!). Das Fondsformular steht dir hier(klick!) zum download zur Verfügung und kann auch digital ausgefüllt werden. Selbstverständlich unterliegen alle eingereichten Fondsansuchen der Verschwiegenheitspflicht des Betriebsratsgremiums.

Das vollständig ausgefüllte Ansuchen (inkl. Rechnung mit Namen und Anschrift!) bitte an martina.stancevic@dioezese-linz.at oder an Bischöfliches Ordinariat, z.H. Martina Stancevic, Herrenstraße 19, Postfach 251, 4021Linz senden.

Für Fragen stehen wir BetriebsrätInnen gern zur Verfügung

Für Verteilungsgerechtigkeit und Sozialstaat: ÖGB-Präsident Katzian in der ORF-Pressestunde

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Gesellschaftspolitik, Gewerkschaftsinfo, Gute Arbeit, ÖGB veröffentlicht.

Die Erhöhung des Arbeitslosengeldes, der Wert des öffentlichen Gesundheitssystems oder der Sozialstaat, dessen „Wert in der Krise besonders sichtbar wird“ – in der aktuellen ORF-Pressestunde findet ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian klare Worte zu den wichtigsten Themen der aktuellen Corona-Krise.

Statt wie gewohnt im ORF-Zentrum am Wiener Küniglberg, stellt sich der Gewerkschaftspräsident diesen Sonntag erstmals via … weiterlesen(klick!)

(Quelle: oegb.at)

So geht Home Office – Tipps von Experten

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Das Corona-Virus hat die (Arbeits)-Welt verändert, eine gesundheitspolitische Herausforderung hat dazu geführt, dass viele Arbeitnehmer/-innen plötzlich – vielfach ohne Vorerfahrungen  – ihre Arbeit im Home Office verrichten.

Der digitale Wandel trägt dazu bei, dass viele Arbeitnehmer/-innen sinnvollerweise in diesen Tagen, Wochen – wer weiß, vielleicht sogar Monaten – von dieser Möglichkeit Gebrauch machen können.

So gelingt der Alltag im Home Office

Strukturieren Sie Ihren Arbeitstag
Strukturieren Sie Ihren Arbeitstag im Home Office so gut es geht und lassen Sie sich nicht allzu sehr ablenken. Befindet sich Ihr Home Office mangels Alternativen im Wohnzimmer, dann versuchen Sie, sich nicht vom TV… weiterlesen(klick!)

(Quelle: arbeiterkammer.at)

Coronavirus – Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen

ÖGB und AK haben die wichtigsten arbeitsrechtlichen Antworten zur aktuellen Situation zusammengestellt. Hier(klick) gehts direkt zu den Antworten.

Als Betriebsrat sind wir auch im Kontakt mit unserer Direktorin um auftretende Fragen möglichst rasch klären zu können. Wir bitten euch die Aussendungen seitens des Dienstgebers bzw. des Kommunikationsbüros aufmerksam zu lesen und entsprechende Anweisungen umzusetzen. Soziale Kontakte zu verringern, sind ein wichtiger Beitrag in der aktuellen Situation und ein Ausdruck von Solidarität und Nächstenliebe.

Eine Zusammenstellungen wichtiger Informationen findest du auch auf der eigens dafür eingerichteten Website: https://www.dioezese-linz.at/corona

Selbstverständlich stehen wir, dir als Betriebsratsteam(klick!),für deine Fragen zur Verfügung, telefonisch wie auch per Mail.

Wir wünschen dir auf diesem Weg alles Gute und den Mut zur Gelassenheit.

Für das Betriebsratsteam
Christian Penn

Prüfung des Betriebsratsfonds 2019

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Betriebliche Gesundheitsförderung, Betriebsratsinfo veröffentlicht.

Nach dem die internen Kassaprüfer die Überprüfung vorgenommen haben, wurde vom Revisor der Arbeiterkammer OÖ unser Betriebsratsfonds geprüft. Bemerkung des Revisors in seinem Bericht: „Alles in Ordnung“. An dieser Stelle ein herzliches Danke an unsere beiden Kolleginnen Martina Stancevic und Dipl.-PAss.in Barbara Hannerer für die Umsicht und Gewissenhaftigkeit mit dem sie den Fonds verwalten. Danke auch an die beiden Rechnungsprüfer Mag. Franz Pamminger und Mag. Josef Aichinger-Haslinger für die Überprüfung des Betriebratsfonds auf die Richtigkeit der Abrechnung.

Weitere Informationen zum Betriebsratsfonds findest du hier(klick!).

Familienbonus Plus (FB+)

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Arbeiterkammer, Arbeitnehmerveranlagung, Sozialrecht veröffentlicht.

GÜLTIG SEIT JÄNNER 2019

Der Familienbonus (FB+) ist ein Absetzbetrag, der den bisherigen Kinderfreibetrag sowie die Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten ab dem Kalenderjahr 2019 ersetzt.

Der Familienbonus Plus wird nur auf Antrag gewährt, entweder monatlich über die Lohnverrechnung oder jährlich nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung. Dazu haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Der Familienbonus Plus wird monatlich vom Arbeitgeber/von der Arbeitgeberin bei der Lohnverrechnung berücksichtigt ODER
  2. Sie machen den Familienbonus Plus nachträglich über die Arbeitnehmerveranlagung geltend.

Vorsicht!
Auch wenn der Familienbonus Plus bereits bei der Lohnverrechnung berücksichtigt wurde, muss er – wenn später eine Arbeitnehmerveranlagung gemacht wird – wieder beantragt werden, sonst kommt es zu einer Rückforderung!

1. Monatliche Berücksichtigung durch Arbeitgeber

Die Berücksichtigung des Familienbonus kann seit Jänner 2019 beim Arbeitgeber/bei der Arbeitgeberin beantragt werden. Mit Abgabe des unterfertigten Formulars E 30 kann nun zusätzlich zu Alleinverdienerabsetzbetrag und Alleinerzieherabsetzbetrag auch der Familienbonus schon eine monatliche Steuerreduktion bewirken. Diese Möglichkeit besteht sowohl für den Familienbeihilfenbezieher/die Familienbeihilfenbezieherin und den (Ehe-)Partner/die (Ehe-)Partnerin als auch für den Unterhaltsverpflichteten/die Unterhaltsverpflichtete. Die Abgabe des Nachweises für den Familienbeihilfenanspruch beziehungsweise Nachweises für die Unterhaltsverpflichtung inklusive Zahlungsbelegen ist jedoch erforderlich.

Änderungen der Verhältnisse (zum Beispiel Scheidung) müssen innerhalb 1 Monats dem Arbeitgeber/der Arbeitgeberin bekannt gegeben werden. Der Antrag gilt nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Für eine weitere Berücksichtigung muss neuerlich ein E 30-Formular abgegeben werden. Wurde der Familienbonus Plus zu Unrecht bezogen, dann ist verpflichtend eine Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen (Pflichtveranlagung).

Inwieweit der Familienbonus zu einer Steuerersparnis führt, hängt von der Höhe der zu bezahlenden Lohnsteuer ab.  Weiterlesen

Geld sparen beim Gebraucht­wagen­kauf mit dem Eurotax-Rechner

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Geld sparen beim Gebraucht­wagen­kauf mit dem Eurotax-Rechner
Sind Sie auf der Suche nach einem neuen Gebraucht­wagen oder haben bereits ein Angebot im Auge? Und Sie fragen sich, ob der Preis angemessen ist oder ob Sie noch einen günstigeren Preis ausverhandeln können? Mit dem Eurotax-Rechner können Sie den Eurotax-Verkaufswert für Ihren Wunsch-Gebrauchten ermitteln und kennen damit Ihren Verhandlungsspielraum. Und der ist häufig groß, wie ein Vergleich der AK-Konsumenten­schützer/-innen zeigt: Mit Verhandlungs­geschick lassen sich 11 Prozent sparen. Bei einem SEAT Alhambra mit Baujahr 9/2015 ergab sich ein Einsparungs­potential von 3.665 Euro.

Eurotax-Werte im Vergleich zu Händlerpreisen

Bis zu 45 Prozent Preisunterschied

Der Konsumenten­schutz der AK Ober­österreich hat im Internet 24 zufällige Gebrauchtwagen-Angebote bei 16 Händlern in Linz und Umgebung recherchiert. Die angebotenen Preise der Fahrzeuge lagen zwischen 6.990 und 26.990 Euro. Für die Gebrauchtwagen wurde Rechner der Eurotax-Wert (Verkauf) ermittelt und dem Angebots­preis gegenüber­gestellt. Angeführte Extras wurden miteinberechnet.

  • Bei 22 Fahrzeugen lag der Händler-Angebotspreis über dem Eurotax-Wert.
  • Nur bei 2 Angeboten war das Händler­angebot geringfügig günstiger.
  • Durch­schnittlich unter­scheiden sich die Angebots­preise um 11 Prozent von den Eurotax-Werten ab.
  • Die maximale Differenz betrug 3.665 Euro.

Eurotax-Rechner spart Zeit und Geld!

Der Eurotax-Wert eines Wunsch-Gebraucht­wagens kann am PC, Smartphone oder Tablet ermittelt werden. Durch die Eingabe der Marke, des Automodells, der Erst­zulassung und des Kilometer­standes wird der Eurotax-Wert (Verkauf) errechnet. Möglich ist die Bewertung für gebrauchte PKW, die mindestens ein Jahr und maximal 10 Jahre alt sind. Am schnellsten geht die Abfrage mit dem „Nationalen Code“ aus dem Zulassungs­schein.

Natürlich können Sie so auch einen fairen Preis für Ihren Gebraucht­wagen ermitteln, den Sie verkaufen oder gegen ein anderes Fahrzeug ein­tauschen möchten. Sie können mit dem Eurotax-Rechner auch Motorräder bewerten. Weiterlesen

Überdosis Arbeitszeit

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Betriebliche Gesundheitsförderung veröffentlicht.

Länger arbeiten birgt zahlreiche Risiken: steigende Unfallgefahr, erhöhtes Gesundheitsrisiko, vermehrte physische und psychische Belastung, Erschöpfung. Zudem nehmen Produktivität und Leistungsfähigkeit ab. Weder für Beschäftigte noch für Unternehmen sind lange Arbeitszeiten also vorteilhaft.

Der Kampf für kürzere, besser auf die Gesundheit der Beschäftigten abgestimmte Arbeitszeiten wird bereits seit rund 200 Jahren geführt. Bisher konnten dabei stetige Verbesserungen verzeichnet werden. Mit dem Inkrafttreten des neuen Arbeitszeitgesetzes im September 2018 wurde dieser positive Trend jedoch umgekehrt:

Es kam zu einer Ausweitung der täglichen Maximalarbeitszeit von 10 auf 12 Stunden bzw. zu einer Ausweitung der wöchentlichen Maximalarbeitszeit von 50 auf 60 Stunden. Diese Änderungen bleiben natürlich nicht ohne Folgen.

Dr. Erich Pospischil, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Arbeitsmedizin (ÖGA), weist darauf hin, dass sich überlange Arbeitszeiten auf mehreren Ebenen auf die Beschäftigten auswirken. Sie führen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen, sozialen Beeinträchtigungen und einer Erhöhung des Unfallrisikos sowie geminderter Leistung und Produktivität.

Steigendes Unfallrisiko
Laut internationalen Studien steigt das Unfallrisiko bei einem 12-Stunden-Tag gegenüber einem 8-Stunden-Tag exponentiell an. Darunter fallen einerseits das individuelle Unfallrisiko, aber auch die erhöhte Fremdgefährdung bei Steuer- und Überwachungstätigkeiten.

Die erhöhte Unfallgefahr beschränkt sich jedoch nicht nur auf die berufliche Tätigkeit. Auch im Anschluss an die Arbeit besteht beispielsweise im Straßenverkehr ein erhöhtes Risiko.

Lange Arbeitszeiten machen krank

Bei überlangen Arbeitstagen bleiben auch gesundheitliche Nebenwirkungen nicht aus. Universitätsprofessor Dr. Gerhard Blasche, der am Zentrum für Public Health der Medizinischen Universität Wien tätig ist, bestätigt, dass

 Wochenarbeitszeiten über 55 Stunden zu psychischen Erkrankungen, aber auch zu Herz-Kreislauf-Erkrankungen führen können. Auch die Gefahr von weiteren Krankheiten nimmt zu. Doch von welchen Krankheiten ist hier genau die Rede und wie verändert sich bei langen Arbeitszeiten das Risiko, daran zu erkranken? Studien zeigen:

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