Schwangerschaft – Urlaub
Das Mutterschutzgesetz (MSchG) sieht vor, dass der nicht verbrauchte Urlaub (aktueller Urlaub) in einem Arbeitsjahr wenn in diesem eine Karenz angetreten wird. Arbeitnehmerinnen sollten mit ihrem/ihrer ArbeitgeberIn vereinbaren, dass sie den Urlaub vor Beginn der Schutzfrist oder nach der Schutzfrist, aber vor Beginn der Karenz zur Gänze konsumieren. Alter Urlaub bleibt voll bestehen (dieser darf nicht aliquotiert werden). Während des Mutterschutzes wird Urlaub … weiterlesen(klick!)
Für weitere Informationen zu diesem umfassenden Thema stehen eure Betriebsrätinnen Christine Schulz und Anita Buchberger zur Verfügung. Die Kontaktdaten findest du hier(klick!).
Weiterführende Links:
Arbeiterkammer Mutterschutz (klick!)
Broschüre Elternkarenz (klick!)
Kinderbetreuungsgeld (klick!)