Die Frage nach dem Umgang mit persönlichen Daten wird immer wieder heiß disktutiert. Dazu meinen die ExpertInnen der Arbeiterkammer:
Der Schutz von persönlichen Daten ist keine lästige Nebensache: Datenschutz ist ein Menschenrecht und deshalb auch nicht auf Staats- oder EU-Bürger beschränkt Jeder, der Daten über Sie sammelt, muss dafür einen berechtigten Grund haben. Das Grundrecht auf Datenschutz schützt Sie vor unzulässiger Ermittlung, Speicherung und Auswertung Ihrer Daten sowie vor Weitergabe Ihrer Daten. Dieses Grundrecht besteht sowohl gegenüber dem Staat, als auch gegenüber Unternehmen und sogar gegenüber Privaten, die Daten verarbeiten. (Quelle: Arbeiterkammer)
Weiterführende Informationen hat die Arbeiterkammer und die GPA-djp für dich zusammengestellt.