Archiv der Kategorie: Arbeitsrecht

Urlaubsplanung jetzt …

klingt komisch – ist aber so. Gerade am Beginn des neuen Arbeitsjahres kann es hilfreich sein sich freie Zeiten, Urlaub etc. einzuplanen. Die Fülle an Aufgaben kann durchaus dazu verleiten, seine eigenen Bedürfnisse hinanzustellen. Termine sind nicht nur für andere da, sondern auch für sich selber – deshalb:

Urlaub ist auch ein Termin mit sich selber.

“Erholung ist nur ein kurzzeitiger Effekt” so der Titel eines Artikel von Reinhold Lang in “Die Furche” vom 16.08.2012. Das heißt, der Erholungseffekt verpufft nach einer Weile  und Leib und Seele brauchen wieder Zeit zur Regeneration . Hier kannst du den gesamten Artikel nachlesen. Informationen zum Urlaubsrecht findest du hier.

In diesem Sinne viel Spaß bei der Urlaubsplanung, wünscht das Betriebsratsteam von Pastorale Berufe.

Aktuelle Änderungen des Pensionskassengesetzes

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Arbeitsrecht veröffentlicht.

Am 31.5.2012 wurde die Reform des Pensionskassengesetzes (PKG-Novelle) im Bundesrat beschlossen. Am 1. Jänner 2013 ist die PKG-Novelle in Kraft getreten.

Die PKG-Novelle bringt deutliche Vorteile für künftige und bestehende Bezieher von Betriebspensionen. Sie bietet mehr Flexibilität und Wahlmöglichkeiten und bringt mehr Sicherheit und Stabilität in das Pensionskassensystem.

Hier steht dir das Infoblatt, zu diesem Thema, als download zur Verfügung.

(Quelle: www.valida.at)

Bildungsteilzeit – neu ab 1. Juli 2013

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Arbeiterkammer, Arbeitsrecht veröffentlicht.

Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ bekommen – das ist ab 1. Juli 2013 möglich! Der Vorteil zur „traditionellen“ Bildungskarenz ist: Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz. Ein Überblick, wie die Bildungsteilzeit im Detail funktioniert und was es zu beachten gibt. Hier gehts weiter.

(Quelle: www.arbeiterkammer.at)

Schalt mal ab! Offline sein bringt Leben rein!

Schalt mal ab - GPA-djpIm Urlaub E-Mails checken, im Krankenstand die Sprachbox abhören, abends noch schnell einen Entwurf fertigstellen, vor Dienstbeginn am Weg in die Arbeit das Handy abheben. Wer kennt das nicht?

Immer mehr Arbeit in immer weniger Zeit zu erledigen, geht nur, indem Technologien verwendet werden, die jederzeit an jedem Ort verfügbar sind. Handys, Tablets und Smartphones “helfen”, die Arbeitszeit immer mehr in die Freizeit zu verschieben. Das kann die Arbeit erleichtern, kann aber auch zu gesundheitlichen Problemen bis hin zum Burn-out führen.

Kannst du noch abschalten?

Nimm dir 5 Minuten Zeit und teste dich selbst mit dem GPA-djp Batteriecheck. Mache mit beim Gewinnspiel,  gewinne einen von drei erholsamen Wellnesstagen und lade deine Batterien mal wieder richtig auf. Bis 31. Juli 2013 läuft das Gewinnspiel. HIER gehts zum Batteriecheck!

Abschalten – Auftanken – Ausspannen – Tipps für den Alltag findest du hier

Jetzt beitreten und die Gewerkschaft stärken!
Die GPA-djp will klare Regelungen für die Verwendung von Handys, Tablets und Co. Arbeitszeit, die über die vereinbarte hinausgeht, ist abzugelten – entweder in Euro oder in Zeitausgleich. Hier gehts zur Mitgliedsanmeldung

(Quelle: www.gpa-djp.at)

Clearingstelle für Konflikt und Mobbing der Diözese Linz

Im Sinne der Instruktion „Umgang mit Konflikt und Mobbing“ (LDBl. 158, 2012, Art. 43) und der gleichlautenden diözesanen Betriebsvereinbarung hat mit 1. Juni 2013 die Clearingstelle für Konflikt und Mobbing ihre Arbeit aufgenommen. Sie ist eine vom Generalvikar der Diözese beauftragte weisungsfreie Einrichtung.
Ab sofort können sich also (hauptamtliche) MitarbeiterInnen und Führungskräfte aller Ämter (außer Caritas), Betriebe, Einrichtungen und Pfarren der Diözese in Konflikt- und Mobbingfällen an die Clearingstelle wenden, um in ersten Gesprächen die Situation zu analysieren und gemeinsam mögliche nächste Schritte zu klären. Die Inanspruchnahme der Clearingstelle ist kostenlos.

Um Unabhängigkeit und Vertraulichkeit in größtmöglicher Weise zu sichern, wurde ein selbstständiges Beratungsinstitut in Linz mit der Funktion der Clearingstelle betraut:

I.FS – Institut für Konfliktmanagement, Mediation, Coaching, Organisations- und Teamentwicklung, Supervision
Stefan-Fechter Weg 4, 4020 Linz
E-Mail: clearingstelle@ifs-institut.com
Tel: 0676 8776 1199

Als Ansprechpersonen und MediatorInnen stehen zur Verfügung:
MMag. Fridolin Schwaiger und Daniela Mayrhofer

Dienstverhinderung bei Hochwasser und Naturkatastrophen

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Arbeiterkammer, Arbeitsrecht veröffentlicht.

Hochwasser und andere Naturkatastrophen stellen die Arbeitnehmer/-innen vor arbeitsrechtliche Fragen. Die wichtigsten Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.

Kann mich mein Arbeitgeber entlassen, wenn ich aufgrund von Naturkatastrophen nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?

Nein, dies ist kein Entlassungsgrund. Ist es Ihnen aufgrund einer Naturkatastrophe (zB Hochwasser) nicht oder nicht rechtzeitig möglich am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist dies ein sog Dienstverhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt.

Sie sind aber verpflichtet, alle Ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen um trotz der Naturkatastrophe zur Arbeit zu erscheinen! Sie sind verpflichtet, dem Arbeitgeber umgehend zu melden (zB telefonisch), dass Sie nicht/nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen können!

Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ich aufgrund der Naturkatastrophe nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?

Hier ist die Rechtslage für Angestellte und Arbeiter unterschiedlich.

Für kurze Zeit haben Angestellte bei Vorliegen eines Dienstverhinderungsgrundes gem § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch das Fernbleiben von Arbeitern ist in diesem Fall gerechtfertigt. Jedoch haben Arbeiter in diesem Fall nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn dieser im anzuwendenden Kollektivvertrag nicht ausgeschlossen ist. Weiterlesen

Exklusive für Gewerkschaftsmitglieder – die aktuellen GPA-djp-Card Angebote

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Arbeitsrecht, Gewerkschaftsinfo veröffentlicht.

Für Gewerkschaftsmitglieder gibt es zu der kostenlosen Rechtsberatung und den Rechtsschutz, einer Berufshaftpflichtversicherung, … usw. auch:

  • CardErmäßigungen bei Theater-, Museums- und Konzertbesuchen
  • Preisnachlässe in Geschäften und bei Freizeit und Sport
  • Preiswerte Urlaubsangebote und vieles mehr …

Sämtliche aktuelle Angebote findest du hier.

Es lohnt sich also dabei zu sein. Noch nicht dabei?

Hier gehts direkt zur Mitgliedsanmeldung.

GPA-djp begrüßt Einführung des freiwilligen betrieblichen Datenschutzbeauftragten

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Arbeitsrecht, Datenschutz, Gewerkschaftsinfo veröffentlicht.

“Mit der Einführung des freiwilligen betrieblichen Datenschutzbeauftragten nimmt eine langjährige Forderung der GPA-djp jetzt konkrete Formen an”, kommentiert Wolfgang Katzian, Vorsitzender der Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier die Novelle des Datenschutzgesetzes: “Die konkrete Ausgestaltung dieser Funktion, die unter anderem Weisungsungebundenheit, Kündigungsschutz, eine Mindestfunktionsperiode sowie ein klar umrissenes Aufgabengebiet und eine Kundmachungspflicht gegenüber der Datenschutzkommission (DSK) inkludiert, entspricht durchaus den Vorstellungen der GPA-djp, weil sie im Sinne der ArbeitnehmerInnen-Interessenvertretung ist.”

Mehr Qualitätssicherheit, weniger Verwaltungsaufwand

Die Installierung eines Datenschutzbeauftragten schaffe nicht nur mehr Qualitätssicherheit, damit werde auch der Verwaltungsaufwand reduziert, erklärt Katzian: “Hat ein Unternehmen keinen Datenschutzbeauftragten, der das erledigt, müssen nämlich alle Datenanwendungen an das Datenverarbeitungsregister gemeldet werden.” Weiterlesen

Keine Pflicht, Sklave seines Handys zu sein

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Arbeitsrecht, Betriebliche Gesundheitsförderung veröffentlicht.

Handy im Urlaub, in der Freizeit, das muss nicht sein:

400px-Mobile_phone_evolutionDie Hälfte aller Dienstnehmer arbeitet im Urlaub, in Deutschland sind zwei Drittel der Berufstätigen auch außerhalb ihrer Arbeitszeit für Berufliches erreichbar, in Österreich klagen 30 Prozent über berufliche Belastungen in ihrer Freizeit. Die deutsche Arbeitsministerin Ursula von der Leyen hat die alarmierenden Zahlen zum Anlass genommen, eine deutlichere Trennung zwischen Arbeit und Freizeit zu fordern. Und zwar mittels Gesetz, zum Selbstschutz vieler Arbeitnehmer. Die Schattenseite von Technologien, die mobiles Arbeiten ermöglichen, heißt Überlastung, die durch ständige Konfrontation mit beruflichen Belangen entsteht. Mit dem Resultat, dass sich viele Erwerbstätige ins Burn-out manövrieren. (Quelle: derstandard.at)

Den gesamten Artikel zu diesem Thema findest du hier.