Archiv der Kategorie: Arbeiterkammer

Bildungsteilzeit – neu ab 1. Juli 2013

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Arbeiterkammer, Arbeitsrecht veröffentlicht.

Arbeitszeit reduzieren, um sich weiterzubilden, und für die wegfallenden Stunden einen „Lohnersatz“ bekommen – das ist ab 1. Juli 2013 möglich! Der Vorteil zur „traditionellen“ Bildungskarenz ist: Gerade für kleinere Einkommen ist die Bildungsteilzeit finanziell attraktiver. Außerdem bleibt man in Kontakt mit dem Betrieb und dem Arbeitsplatz. Ein Überblick, wie die Bildungsteilzeit im Detail funktioniert und was es zu beachten gibt. Hier gehts weiter.

(Quelle: www.arbeiterkammer.at)

Unterstützung für Betroffenene der Hochwasserschäden 2013

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Arbeiterkammer, Gewerkschaftsinfo veröffentlicht.

Unterstützung der AKOÖ für vom Hochwasser geschädigte AK-Mitglieder aus Mitteln des AK–Katastrophenfond nach den Richtlinien der AK-Katastrophenhilfe.

Die Unterstützung besteht aus zwei Varianten: weiterlesen

Weiters gibt es auch für Gewerkschaftsmitglieder Unterstützung. Das entsprechende Formular steht hier zum download bereit. Für Fragen dazu steht das Servicebüro ist unter der Nummer: 05 0301 – 26118 für Gewerkschaftsmitglieder zur Verfügung.

Dienstverhinderung bei Hochwasser und Naturkatastrophen

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Arbeiterkammer, Arbeitsrecht veröffentlicht.

Hochwasser und andere Naturkatastrophen stellen die Arbeitnehmer/-innen vor arbeitsrechtliche Fragen. Die wichtigsten Antworten haben wir für Sie zusammengestellt.

Kann mich mein Arbeitgeber entlassen, wenn ich aufgrund von Naturkatastrophen nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?

Nein, dies ist kein Entlassungsgrund. Ist es Ihnen aufgrund einer Naturkatastrophe (zB Hochwasser) nicht oder nicht rechtzeitig möglich am Arbeitsplatz zu erscheinen, ist dies ein sog Dienstverhinderungsgrund, der das Fernbleiben rechtfertigt.

Sie sind aber verpflichtet, alle Ihnen zumutbaren Vorkehrungen zu treffen um trotz der Naturkatastrophe zur Arbeit zu erscheinen! Sie sind verpflichtet, dem Arbeitgeber umgehend zu melden (zB telefonisch), dass Sie nicht/nicht rechtzeitig zur Arbeit erscheinen können!

Habe ich Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn ich aufgrund der Naturkatastrophe nicht oder nicht pünktlich zur Arbeit kommen kann?

Hier ist die Rechtslage für Angestellte und Arbeiter unterschiedlich.

Für kurze Zeit haben Angestellte bei Vorliegen eines Dienstverhinderungsgrundes gem § 8 Absatz 3 Angestelltengesetz Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Auch das Fernbleiben von Arbeitern ist in diesem Fall gerechtfertigt. Jedoch haben Arbeiter in diesem Fall nur dann Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn dieser im anzuwendenden Kollektivvertrag nicht ausgeschlossen ist. Weiterlesen

Das neue Pensionskonto

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Arbeiterkammer, Familie und Beruf veröffentlicht.

Alle jene die ab dem 1.1.1955 geboren sind und bis zum 31.12.2004 mindestens ein Versicherungsmonat erworben haben, erhalten eine Kontoerstgutschrift. Alle bis Ende 2013 erworbenen Versicherungszeiten werden zusammengeführt und als Kontoerstgtuschrift ins neue Pensionskonto übertragen. Mit einem Schreiben (das manche bereits erhalten haben) werden die Versicherten gebeten diese Kontoerstgutschrift zu überprüfen, ob alle Versicherungszeiten auch tatsächlich ausgewiesen sind. Fehlende Zeiten sollen unbedingt über das beigelegte Formular an die Pensionsversicherungsanstalt gemeldet werden. Damit ist gewährleistet, das alle geleisteten Beiträge auch im neuen Pensionskonto berücksichtigt werden können.

Weitere Informationen zum Thema Pension, hat die Pensionsversicherungsanstalt zusammengestellt und  stehen hier zum Download oder zum Bestellen bereit.

Die Broschüre “Pensionsrecht” der Arbeiterkammer informiert über den aktuellen Stand der Rechtslage rund um die Pension. Du kannst diese hier herunterladen.

Arbeitsklimaindex April 2012 – Mehr als 60 Prozent der Beschäftigten kommen mit dem Einkommen kaum oder nicht aus

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Arbeiterkammer, Arbeitsklimaindex veröffentlicht.

Angeblich ist Österreich bereits im zweiten Jahr des Aufschwungs nach der Krise. Die Beschäftigten merken wenig bis gar nichts davon: Immer weniger kommen mit ihrem Einkommen aus.

Der Österreichische Arbeitsklima Index insgesamt bleibt zwar fast unverändert – er ging nur um einen Punkt auf 107 zurück – aber wenn man genauer hinsieht, zeigen sich zum Teil starke Veränderungen: Der Teilindex “Erwartungen” liegt mit dem Wert 55 sogar unter den Werten zur Zeit der Krise (56 bis 57). Der Teilindex “Gesellschaft” (Optimismus für Österreich, gesellschaftlicher Status) bleibt niedrig bei 61, während der Teilindex “Betrieb” (wirtschaftliche Zukunft, Führungsstil, Sozialleistungen) um einen Punkt auf 72 gesunken ist.

Dramatisch stieg innerhalb eines Jahres der Anteil jener Beschäftigten (44 auf 50 Prozent), die mit ihrem Einkommen nur noch knapp auskommen. Nimmt man die elf Prozent derjenigen, die mit ihrem Einkommen gar nicht mehr auskommen, so sind es bereits mehr als 60 Prozent der österreichischen Arbeitnehmer/-innen, deren Einkommen kaum oder nicht mehr ausreicht.

AK-Präsident Dr. Johann Kalliauer: “Die Menschen mit mittlerem Einkommen kommen immer mehr unter Druck. Die zunehmende Schwierigkeit, mit dem erarbeiteten Einkommen einigermaßen gut leben zu können, wirkt sich auch auf das Gefühl aus, an der Gesellschaft teilhaben zu können. Die Arbeitnehmer/-innen fühlen sich zunehmend übergangen, was Einkommen, Rechte und sozialen Status betrifft.” (Quelle: Arbeiterkammer Oberösterreich)

Hier findest du weitere Details zum Arbeitsklimaindex.

Es werde Licht ….

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Arbeiterkammer, Betriebliche Gesundheitsförderung veröffentlicht.

Licht… die richtige Beleuchtung am Arbeitsplatz

Ob natürlich oder künstlich, die Beleuchtung ist eine wesentliche Voraussetzung für einen sicheren Arbeitsplatz.

Die Beleuchtung soll Arbeitsräume
  • möglichst gleichmäßig und
  • möglichst farbneutral ausleuchten.

Es ist darauf zu achten, dass alle Lampen im Raum dieselbe Lichtfarbe haben!

Zu vermeiden sind:

  • Blendung
  • Flimmern und
  • große Helligkeitsunterschiede.

Die Allgemeinbeleuchtung muss im ganzen Raum mindestens 100 Lux betragen. Diese reicht oft für die konkrete Arbeit nicht aus.

Entsprechend der jeweiligen Sehaufgabe ist bei den verschiedenen Arbeitsplätzen zusätzliche Beleuchtung erforderlich.

Der Lichtbedarf richtet sich nach der Tätigkeit. Für Büroarbeitsplätze sind in der Regel 500 Lux ausreichend.

Für feine Arbeiten wie an Optiker- und Uhrmacherarbeitsplätzen sind 1.500 Lux zu empfehlen.

Darüber hinaus benötigen ältere Menschen oft mehr Licht als Jüngere. Gerade da kann eine Tischlampe den höheren Lichtbedarf ausgleichen. Wie viele Glühbirnen und wie viele Watt Sie dazu brauchen? Dafür gibt´s keine Faustregeln. Die nötige Lichtstärke hängt davon ab, wie hell etwa die Wände sind oder wie viel Licht durchs Fenster einfällt. Sie muss daher mit einem Luxmeter gemessen werden.

Informationen zur Auswahl der richtigen Beleuchtung in einer Arbeitsstätte finden sich in den Normen. Bezug beim Österreichischen Normungsinstitut. (Quelle: AK Oberösterreich)

Die besten 10 Steuertipps für ArbeitnehmerInnen

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Arbeit ist Österreich noch immer viel zu hoch und Vermögen zu niedrig besteuert. Doch viele ArbeitnehmerInnen haben gute Chancen, Geld vom Finanzamt zurückzubekommen – etwa, weil sie zu wenig verdient haben, um überhaupt Lohnsteuer zu zahlen. Das betrifft zum Beispiel WiedereinsteigerInnen in den Job, Lehrlinge oder auch FerialjobberInnen.

Geld retour gibt es außerdem, wenn man sich beruflich weiterbildet, Ausgaben zur Wohnraumschaffung hatte oder Kinderbetreuung finanzieren musste. Aber auch Kleinverdiener, die gar keine Steuer gezahlt haben, erhalten Geld zurück.

Mach daher deine ArbeitnehmerInnenverlagung und hol dir  Geld vom Finanzamt zurück. Die folgenden 10 Tipps zeigen, wo ArbeitnehmerInnen Steuer sparen können.

Hier gehts direkt zu den Tipps.

Den Leitfaden Steuern sparen 2011 findest hier.