Archiv des Autors: Christian Penn

AK Kulturmonat November

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Günstig Kultur genießen –
Exklusiv für Mitglieder der AK-Oberösterreich!

Hochkarätiger Kulturgenuss zu erschwinglichen Preisen: Freuen Sie sich auf Ausstellungsbesuche in den Linzer Museen und im Museum Arbeitswelt Steyr um nur 1 Euro. Zusätzlich können Sie Kabaretts, Theater und Konzerte in der Arbeiterkammer in Linz und im Bildungshaus Jägermayrhof sowie bei unseren Kooperationspartnern Posthof (20. – 30.11.), Spinnerei Traun (7. – 20.11.), Tribüne Linz, d’Zuckerfabrik und Gugg Braunau um nur 10 Euro besuchen.

All das exklusiv für Mitglieder der Arbeiterkammer Oberösterreich mit ihrer AK-Leistungskarte.

Weiter Informationen findet du hier(klick!).

(Quelle: ooe.arbeiterkammer.at)

Wer bringt dir das Weihnachtsgeld?

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GPA veröffentlicht.

Ende Oktober wurde das Weihnachtsgeld überwiesen.

Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind ausschließlich durch den Kollektivvertrag abgesichert. Urlaubs- und Weihnachtsgeld ist nicht der Erfolg der österreichischen Gesetzgebung, sondern der VerhanderlerInnen aus den Gewerkschaften.

Eine Mitgliedschaft zahlt sich also aus. Wir BetriebsrätInnen freuen uns wenn du unsere Arbeit, durch deine Gewerkschaftsmitgliedschaft, unterstützt – hier(klick!) gehts zur Mitgliedsanmeldung.

Nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Pension

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Wer 45 Jahre beziehungsweise 540 Monate über der Geringfügigkeitsgrenze gearbeitet hat, soll künftig ohne Abschläge in Pension gehen dürfen – und zwar auch dann, wenn man vor dem Regelpensionsalter (Männer 65 Jahre, Frauen 60 Jahre) in den Ruhestand geht. Das hat der Nationalrat am 19. September 2019 beschlossen. Sofern der Bundesrat im Oktober zustimmt, tritt die Regelung mit 1. Jänner 2020 in Kraft. Für die Betroffenen bedeutet das deutlich höhere Pensionszahlungen. Wir haben die wichtigsten Fragen und Antworten zur geplanten Gesetzesänderung für Sie zusammengefasst.

Wen betrifft die neue Regelung?
Nur Pensionsantritte ab dem 1. Jänner 2020 und nur Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die 45 Arbeitsjahre hinter sich haben. Bis zu 5 Jahre beziehungsweise … weiterlesen(klick!)

(Quelle: arbeiterkammer.at)

Gesundheitsbefragung 2019

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Betriebliche Gesundheitsförderung veröffentlicht.

Das Institut für Gesundheitsförderung und Prävention GmbH (IfGP) führt von 10. Oktober bis 31. Oktober eine online-Befragung bei allen MitarbeiterInnen vom Pastorale Berufe zum Thema Arbeit und Gesundheit durch. Am 10. Oktober wird von Pastorale Berufe daher eine persönliche E-Mail mit dem Link zur Befragung und ein individueller Zugangscode versandt. Bitte beteiligen Sie sich an dieser anonymen Gesundheitsbefragung, damit wir auf gesundheitsrelevante Anliegen oder Problemlagen noch besser eingehen können!

Mag. Stephan Haigermoser, Gesundheitsbeauftragter

Als Betriebsratsteam von Pastorale Berufe(klick!), hoffen wir dass sich möglichst viele Kolleginnen und Kollegen an der Gesundheitsbefragung beteiligen.

Geld bei Krankheit

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Arbeiterkammer, Sozialrecht veröffentlicht.

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Wer krank wird, muss von Arbeitgeberin oder Arbeitgeber weiter­hin Entgelt bekommen. Entgelt ist nicht nur Lohn und Ge­halt. Auch regelmäßige Überstunden oder Zulagen, im Durch­schnitt gerechnet, gehören dazu.

Zunächst muss der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin das Entgelt voll zahlen, später zur Hälfte. Danach gibt es Krank­en­geld.

Wie lange der Arbeitgeber das Entgelt zahlen muss, hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab und ist … weiterlesen(klick!)

(Quelle: arbeiterkammer.at)

Ist Gottesdienst auch Arbeitszeit?

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Arbeitsrecht für den Arbeitsalltag veröffentlicht.

Für die Teilnahme an einem Gottesdienst gilt maximal eine Stunde Arbeitszeit. Es kann auch Arbeitszeit durch Vor- bzw. Nachbereitung unmittelbar zum Gottesdienst entstehen.

Arbeitszeit entsteht dann,

·       wenn der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin die Leitung des Gottesdienstes inne hat,
·       die Vorbereitung des Gottesdienstes verantwortet und einzelne Teile des Gottesdienstes aktiv übernimmt, also anwesend sein muss.

Nicht als Arbeitszeit gilt,

·       wenn der Mitarbeiter, die Mitarbeiterin den Gottesdienst – egal ob mit oder ohne liturgischem Gewand mitfeiert,
·       wenn ausschließlich LektorInnendienste oder KommunionspenderInnendienste übernommen werden.

Für weitere Fragen stehen wir dir als Betriebsratsteam von Pastorale Berufe(klick!) gerne zur Verfügung.

Nütze den Betriebsratsfonds

Der Betriebsratsfonds zahlt Zuschüsse zu Arzt- bzw. Anschaffungskosten von Heilbehelfen. Einen Zuschuss bekommen KollegInnen aus unserem Betrieb für sich selber, für ihre mitversicherten PartnerInnen und für Kinder, für die sie sorgepflichtig sind und für die Familienbeheihilfe bezogen wird bei Heilungs- und Behandlungskosten (z.B. Zahnspange, Brille, Psychotherapie, Hielmassage, Schuheinlagen, Hausgeburt, etc.)

Darüber hinaus werden sozialpartnerschaftlich vereinbarte BGF-Maßnahmen unterstützt (siehe auch Programmheft 2019/20). Für zusätzliche Anwendungen/Massagen etc. im Rahmen einer BGF Veranstaltung bitten wir einen extra Antrag auszufüllen damit der Zuschuss berechnet werden kann.

Euro coins and banknotes.jpgDas (Ein-) Zahlungsdatum darf bei Antragstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen (bei Zuschüssen der OÖGKK gilt das Datum der Bestätigung der Rückerstattung!). Weitere Informationen zur Geschäftsordnung des Betriebsratsfonds findest du hier(klick!). Das Fondsformular steht dir hier(klick!) zum download zur Verfügung. Selbstverständlich unterliegen alle eingereichten Fondsansuchen der Verschwiegenheitspflicht des Betriebsratsgremiums.

Das vollständig ausgefüllte Ansuchen (inkl. Rechnung mit Namen und Anschrift!) bitte an martina.stancevic@dioezese-linz.at oder an Bischöfliches Ordinariat, z.H. Martina Stancevic, Herrenstraße 19, Postfach 251, 4021Linz senden.

Für Fragen stehen wir BetriebsrätInnen gern zur Verfügung

Was bedeutet ein dienstfreies Wochenende?

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Arbeitsrecht für den Arbeitsalltag veröffentlicht.

Jeder Mitarbeiter, jede Mitarbeiterin im Betrieb Pastorale Berufe hat lt. Betriebsvereinbarung Arbeitszeit Anspruch auf mindestens ein dienstfreies Wochenende im Monat.

Dienstfreies Wochenende bedeutet, keine Arbeiten mehr ab spätestens Samstag 13 Uhr und den ganzen Sonntag zu verrichten. Damit ist eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden gewährleistet.

In dieser Wochenendruhe ist laut Arbeitszeitgesetz der Sonntag enthalten. Dies gewährleistet auch, dass die MitarbeiterInnen ausreichend Erholungsphasen im Arbeitsprozess integrieren können. Dies fördert die Gesundheit der MitarbeiterInnen im Betrieb Pastorale Berufe und kann auch zu einer größeren Zufriedenheit am Arbeitsplatz beitragen.

Für weitere Fragen stehen wir dir als Betriebsratsteam von Pastorale Berufe gerne zur Verfügung.

Lohnzettel lesen leicht gemacht

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Für viele Arbeitnehmer liefert der Blick auf den Lohnzettel außer Brutto und Netto-Gehalt nur wenige Informationen. Dabei enthält das Dokument zahlreiche Details, die für Arbeiter und Angestellte interessant sind. Zum Beispiel ob und wie viel Pendlerpauschale der Dienstgeber auszahlt. Oder wie viel man für Dienstreisen erhalten hat… Wir erklären den Lohnzettel an Hand eines virtuellen Beispiels Schritt für Schritt und für jedermann leicht verständlich.

Hier(klick!) gehts zum Lohnzettel mit den Erklärungen.

(Quelle: arbeiterkammer.at)

Pensionen sichern – Parlamentarische Bürgerinitiative

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Arbeiterkammer veröffentlicht.

Jetzt unterschreiben! Hier(klick!) gehts zur Unterschriften-Seite des Parlaments.

Immer wieder untergraben Politiker/-innen, selbsternannte Pensionsexperten/-innen und nicht zuletzt Versicherungskonzerne das Vertrauen in das gut funktionierende Pensionssystem Österreichs. Mit dem Ziel, mit privaten Pensionen ein großes Geschäft zu machen. Die “Parlamentarische Bürgerinitiative zur verfassungsrechtlichen Absicherung des gesetzlichen Pensionssystems” soll dem einen Riegel vorschieben.

Die Initiative richtet sich vor allem auch an junge Menschen. Denn jene, die das System krankreden, versuchten gerade den Jungen vorzumachen, dass sie in Zukunft keine existenzsichernde Pension mehr zu erwarten haben. Die jungen Menschen sollen so zum Abschluss privater Pensionsversicherungen gedrängt werden.

Unter­stützen auch Sie uns!

Ich fordere den Österreichischen Nationalrat auf, das Vertrauen aller Generationen, vor allem junger Menschen, in die gesetzliche Pension zu stärken, indem er folgende aktuelle Prinzipien des österreichischen Pensionssystems verfassungsrechtlich absichert:

  • Das gesetzliche Pensionssystem Österreichs basiert auf einer solidarischen Pflichtversicherung nach dem Umlageverfahren, bei dem die Pensionsversicherungsbeiträge der aktuell Erwerbstätigen direkt an die Pensionsbezieher/-innen ausbezahlt werden. Die erwerbstätigen Generationen können von zukünftigen Generationen verlässlich das Gleiche erwarten.
  • Das gesetzliche Pensionssystem garantiert allen Erwerbstätigen Pensionen, die den Lebensstandard sichern und vor Altersarmut schützen. Die Republik verpflichtet sich, diese lebensstandardsichernden Pensionen auch weiterhin durch staatliche Zuschüsse zu garantieren.

Jetzt unterschreiben! Hier(klick!) gehts zur Unterschriften-Seite des Parlaments.

(Quelle: arbeiterkammer.at)