Mein Urlaubsgeld! Meine Gewerkschaft!

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GPA, ÖGB veröffentlicht.

Schon auf deinen aktuellen Lohnzettel gesehen?

2x im Jahr gibt´s mehr Geld – das Urlaubsgeld und das Weihnachtsgeld.
Für viele Beschäftigte sind die Sonderzahlungen so selbstverständlich
wie die jährliche Gehaltserhöhung.

Manche glauben gar, es gebe einen gesetzlichen Anspruch.
Das ist ein Irrtum.

Zwar ist die Steuerbegünstigung der Sonderzahlungen im Gesetz
geregelt, aber auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld selbst gibt es
keinen gesetzlichen Anspruch.

WER SICHERT DAS URLAUBS- UND WEIHNACHTSGELD?

13. und 14. Gehalt wurden von den Gewerkschaften erkämpft und
in den Kollektivverträgen verankert.

Kollektivverträge werden von den Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden verhandelt. Sie regeln die Höhe des Einkommens,
Fragen der Arbeitszeit und eben auch Urlaubs- und Weihnachtsgeld.

Für die jährlichen KV-Verhandlungen brauchen die Gewerkschaften
die Unterstützung der BetriebsrätInnen und der Gewerkschaftsmitglieder. Die Verhandlungen werden in den letzten Jahren zunehmend
schwieriger, oft wollen Arbeitgeber Kollektivverträge einfach kündigen
oder bieten inakzeptable Gehaltserhöhungen.

Dann braucht es den Druck einer starken Gewerkschaft mit vielen
Mitgliedern. Und hier(klick!) gehst zur Mitgliedsanmeldung!

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