Grippeimpfung – Kostenersatz durch die Dienststelle

Im Zuge einer Besprechung der BGF-Steuergruppe wurde das Thema “Grippeimpfung” von uns als Betriebsrat eingebracht und dort auch ausführlich diskutiert. Es ist besonders erfreulich, dass dieses Thema dienstgeberseitig weiterverfolgt wurde, mit dem Ergebnis das die Dienststelle die Kosten für die Grippeimpfung übernimmt. Sollte das nicht möglich sein, kann dies über die Auslagenersatzabrechnung mit Pastorale Berufe abgerechnet werden.

Das Gesundheitsministerium empfiehlt die Grippeimpfung(klick!) daher besonders Personen, die aufgrund ihrer Arbeit viel mit Menschen in Kontakt kommen:
– erstens, um sich selber vor Ansteckung zu schützen,
– zweitens, um einer möglichen Überlastung des Gesundheitssystems vorzubeugen (gleichzeitiges Auftreten von zwei Massenerkrankungen)
– und drittens, um vulnerable Personengruppen (Kinder, alte Menschen, Menschen mit Vorerkrankungen, Menschen die nicht geimpft werden können) vor Infektionen zu schützen.

 

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